Menden/Hemer. Ein Paar aus Hemer musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Menden wegen gefälschter Impfpässe verantworten. So begründeten sie den Betrug.

Zahlreiche Fälle von Impfpass-Fälschungen beschäftigen derzeit die Gerichte. Gerade im vergangenen Herbst und Winter waren Coronaimpfungen „das“ Zugangsticket für viele Veranstaltungen und Orte. Dieser Umstand lud offenbar zum Betrügen geradezu ein. Geht es um die gefälschten Dokumente, so ist der Tatzeitraum ganz entscheidend, wie nun ein Paar aus Hemer vor dem Amtsgericht Menden erfahren konnte.

+++ Lesen Sie auch: Gefälschter Impfpass im Kindertheater: Mendenerin verurteilt +++

Keine generellen Impfgegner

Für die beiden, 36 und 43 Jahre alt, ging es unterm Strich nämlich noch vergleichsweise gut aus. Denn sie wurden im September 2021 erwischt. In einer Lendringser Apotheke wollte sich das Paar aus Hemer einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen. Dazu zeigten beide ihre Impfpässe vor, die angeblich zwei Coronaimpfungen in einem Zentrum in Köln belegen sollen. Die Ausweise allerdings waren gefälscht, den Piks hatten sich die beiden noch gar nicht abgeholt. Und auch bis heute nicht, wie sie nun berichteten, als sie sich vor dem Mendener Amtsgericht wegen Urkundenfälschung beziehungsweise dem Vorlegen eines falschen Gesundheitszeugnisses verantworten mussten.

Der 43 Jahre alte Mann und seine 36-jährige Ehefrau aus der Mendener Nachbarstadt betonten aber, keine generellen Impfgegner zu sein, man se vielmehr wegen ungünstiger Umstände noch nicht dazu gekommen. Und inzwischen seien beide auch gleich zweimal an Corona erkrankt. In eisen Fällen muss man mit einer Impfung erstmal warten. „Danach aber würden wir es machen", erklärte der Angeklagte vor Gericht.

+++ Auch lesenswert: Amtsgericht Menden: Impfbetrug aus Angst vor Spritzen +++

Dass sie beide im September 2021 in der Lendringser Apotheke gefälschte Impfpässe vorgezeigt haben, räumten sie umstandslos ein. Zum Grund ihres Verhaltens erklärte die Frau: „Man hatte damals Angst, Unsicherheit, Panik."

Falscher Impfpass: Zeitpunkt der Tat ist für die Sanktionen entscheidend

Der Anklagevorwurf war damit schnell aufgeklärt. Für die Sanktionierung aber bei falschen Impfpässen ist der Zeitpunkt der Tat entscheidend. Erst im November 2021 wurde die Rechtslage durch den Gesetzgeber ganz klar definiert: Seitdem gilt, dass die Vorlage eines gefälschten Impfausweises definitiv strafbar ist. Vorher bestand darüber Uneinigkeit, es gibt daher sowohl Freisprüche als auch Verurteilungen. Zahlreiche Gerichte haben unterschiedliche Einschätzungen dazu abgegeben.

Auch die vorsitzende Richterin der Verhandlung in Menden sowie die Staatsanwältin gestanden ein: „Die Rechtslage ist schwierig." Überall in Deutschland warte man noch auf weitere Urteile höherer Instanzen. Ob diese dann Klarheit bringen, sei aber ungewiss.

Die Staatsanwältin unterstrich, nach langer Überlegung komme sie zu dem Schluss, dass Verurteilungen hier durchaus angemessen seien. In diesem Fall, auch nach dem Vorschlag des Verteidigers der beiden Angeklagten, sei aber auch eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage denkbar. Die Angeklagten seien schließlich nicht vorbestraft und in ihrem Verhalten durchaus einsichtig – und nicht generell militant gegen das Impfen.

+++ Lesen Sie auch: Impfpass-Mafia wirbt auf Telegram mit Fälschungen aus Menden +++

Verweis auf Vorbildfunktion

So kommt das Ehepaar mit einer Geldauflage von jeweils 600 Euro pro Person davon, zu zahlen an heimische gemeinnützige Organisationen. Kommt das Geld pünktlich, ist das Verfahren beendet, beide wären damit auch weiterhin nicht vorbestraft. Die Richterin appellierte aber gerade an die Frau, mit ihrem Beruf als Betreuerin habe sie auch eine Vorbildfunktion, auf ein gesetzestreues Verhalten werde hier besonders großer Wert gelegt.

Nach Angabe der Richterin liegen noch viele dieser sogenannten Altfälle von Impfpassfälschungen vor dem November 2021 auf den Schreibtischen der Gerichte. Fälle nach der Änderung der Rechtslage seien hingegen eindeutiger in der Würdigung und oft schon abgearbeitet. Hier fällt in aller Regel ein Urteil, zum Beispiel eine Geldstrafe. Eine Einstellung des Verfahrens kommt dann überhaupt nicht mehr in Betracht.