Balve. Die Diskussion übers Balve Baugebiet Schmandsack zog sich über Jahre dahin. Kommende Woche steht eine wichtige Entscheidung an.
Das Baugebiet Schmandsack dürfte im Ratsausschuss USB am Dienstag, 23. November, 18 Uhr, in der Schützenhalle Langenholthausen eine entscheidende Hürde nehmen.
+++ UWG-CHEF SCHNADT: BALVES SCHMANDSACK WENIG ATTRAKTIV +++
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss eine positive Empfehlung für den Rat vor. Die Verwaltung hat demnach im Vorfeld die Einwendungen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bearbeitet und deren Bedenken aus dem Weg geräumt. Der Ausschuss soll dem Stadtparlament vorschlagen, den Bebauungsplan Nr. 38 „Schmandsack“ als Satzung zu billigen, Umweltbericht und artenschutzrechtliche Vorprüfung inklusive.
Rückblende: Per Beschluss am 16. März 2016 leitete Balves Rat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38 „Schmandsack“ ein. Er soll städtebaulichen Ziele verfolgen: Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen und Festlegung geordneter Erschließung der künftigen Baugrundstück. Geplant sind Einzel- und Doppelhäuser im direkten Anschluss an die Siedlung Am Darloh. Das Plangebiet wurde bisher landwirtschaftlich genutzt.
+++ ZANKAPFEL SCHMANDSACK: BALVES UWG ÜBT KRITIK +++
Über die im Norden des Plangebietes befindliche Garbecker Straße (Kreisstraße K 12) besteht Anschluss ans überörtliche Straßennetz. Die Haltestelle „Schulzentrum“ befindet sich in der Nähe der geplanten Siedlung. Der Stadtbus 267 (Balve, Schulzentrum Neuenrade Mitte) sowie die Buslinien 132 (Menden, Bahnhof Garbeck, Schulstraße) und 137 (Balve, Schulzentrum Balve, Grundschule) fahren diese Haltestelle an. Dabei handelt es sich um Schulbusse.
+++ BALVES SCHMANDSACK: DISKUSSION ZIEHT SICH ÜBER JAHRE +++
Das Baugebiet liegt an einem Hang mit einer Neigung von bis zu 15 Prozent. Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt in einem Trennsystem. Eine Versickerung des Niederschlagswassers im Baugebiet ist aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse und der starken Geländeneigung nicht möglich. Da eine ungedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in die Hönne nicht möglich ist, wird die Anlegung eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Nach Informationen der Westfalenpost ist die Grundstücksfrage noch nicht komplett geklärt.