Hüsten. . Die drei Heranwachsenden aus Neheim und Hüsten standen jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht, weil sie im vergangenen Jahr im Kirmeszelt einen 18-Jährigen angepöbelt, beleidigt und verprügelt haben sollen. Das Gericht nahmen die Angeklagten offensichtlich nicht ernst.

Gericht und Staatsanwaltschaft erkannten für die drei angeklagten Heranwachsenden aus Neheim und Hüsten Reifeverzögerung. Damit lagen sie sehr richtig, denn zwei von ihnen, ein 20- und 18-Jähriger, hatten während der Verhandlung ersichtlich Spaß. Man grinste und lachte. Es war ihnen aber auch langweilig, denn es wurde gegähnt und einer hatte Mühe, nicht einzuschlafen.

Angeklagt hatte die Staatsanwältin drei Heranwachsende wegen gefährlicher Körperverletzung, weil sie gemeinschaftlich auf einen 18-jährigen Schüler eingeschlagen haben sollten. Die drei Angeschuldigten sollen letztes Jahr im Kirmeszelt in Hüsten mit einer Gruppe weiterer junger Leute gezielt auf den später Geschädigten und seine Freunde zugegangen sein, sollen sie angepöbelt, geschubst und beleidigt haben. Dann flogen die Fäuste.

Täter schlugen und traten 18-jähriges Opfer

Als das 18-jährige Opfer weglief, sollen sie ihm gefolgt sein, ihn zu Boden gebracht, geschlagen und getreten haben. Es habe sich sodann eine wüste Schlägerei entwickelt, der die Security-Kräfte nicht Herr werden konnten. Die Staatsanwaltschaft beantragte für die beiden 18- und 20-Jährigen, jeweils 50 Sozialstunden abzuleisten. Der 19-Jährige sollte zwei Wochenendarreste verbüßen. Das Jugendschöffengericht folgte den Argumenten der Staatsanwältin.