Arnsberg. . Wegen Mordes hat sich ein 41-jähriger Arnsberger seit Freitag vor dem Schwurgericht in Arnsberg zu verantworten. Er hat im August vergangenen Jahres seine Frau getötet und sie im Garten vergraben. Dann hat er bei der Polizei eine Vermisstenanzeige aufgegeben. Vier Wochen später wurde er überführt.

Er ist blass, schmächtig und spricht sehr leise. So leise, dass der Staatsanwalt später verlangt, erstmals im Schwurgerichtssaal des Landgerichts überhaupt, die Lautsprecheranlage in Betrieb zu nehmen. Als die zwei Wachtmänner den 41-jährigen Arnsberger, der 1993 aus dem Kosovo ins Sauerland kam, zuvor mit Handschellen zur Anklagebank begleiten, trägt er ein T-Shirt mit dem Aufdruck „I like girls“. Die Zuschauerreihen sind gut gefüllt und mehrere Reporter von Funk und Fernsehen kämpfen um die besten Bilder. Fast pünktlich gegen 9.20 Uhr beginnt vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Willy Erdmann ein spektakulärer Mordprozess.

Staatsanwalt geht von Mord aus

Der Fall hatte im August des vergangenen Jahres für große Aufregung in Arnsberg gesorgt. Die Leiche der Frau war erst gut vier Wochen später gefunden worden, nachdem der Ehemann eine Vermisstenanzeige aufgegeben hatte. Dann ging alles ganz schnell und der 41-Jährige legte bei der Polizei ein Geständnis ab.

Für Staatsanwalt Klaus Neulken ist die Sache klar. Der Anklagevertreter geht von niedrigen Beweggründen als Mordmotiv aus.

Der Bielefelder Verteidiger, Dr. Knut Recksik, hingegen, der am Freitag im Prozess allerdings noch nicht zu Wort kam, verriet den Pressevertretern, dass es Anhaltspunkte dafür gebe, dass es sich nicht um einen Mord handelt. Sein Ziel: „Wir wollen das Lebenslänglich verhindern“.

Und so stand am Freitag im Mittelpunkt des ersten Verhandlungstages das, was sich aus Sicht des Angeklagten, der übrigens 1993 über Schmallenberg nach Arnsberg kam, in der Nacht zum 19. August des vergangenen Jahres in der Kleingartenanlage am Arnsberger Bahnhof zugetragen hat. 1993 war auch das Jahr, als er seine deutsche Frau kennenlernte, mit der er zwei Kinder hatte.

Von Aufenthalt im Kosovo nach Arnsberg zurückgekehrt

Erst einen Tag vor dem 18. August, einem warmen Sommertag, war der 41-Jährige von einem längeren Aufenthalt im Kosovo wieder in seine Arnsberger Heimat zurückgekehrt. „Wir haben gegrillt und mittags schon Bier getrunken“, sagt er leise, bevor irgendwann ein Streit mit seiner Ehefrau ausgebrochen sei. Es ging um Männerbekanntschaften. Auf die Frage, ob sie fremdgehe, habe die 36-Jährige einen roten Kopf bekommen. Die Auseinandersetzung eskalierte, man stieg ins Auto und fuhr Richtung Gartenanlage am Wintroper Weg. Unterwegs habe die Ehefrau zugegeben, etwas mit anderen Männern gehabt zu haben, sagt der Angeklagte. „Ich war sauer, da bin ich durchgedreht“, sagt er. Ein Satz, der sich in den nächsten zwei Stunden mehrfach wiederholen soll.

Zunächst wurde am Parkplatz an der Ruhr gehalten. „Wir stiegen aus und ich habe sie die Böschung runtergeschubst,“, sagt der Angeklagte. Sie habe im Fluss gelegen und er habe sie aus dem Matsch wieder herausgezogen. Immer wieder habe er die Namen der Verehrer gefordert und sie dabei Richtung Gartenlaube gedrängt.

"Ich bin durchgedreht"

Dort sei der Streit eskaliert. „Ich bin durchgedreht“, sagt er wieder und beschreibt, wie er der vorher entkleideten Frau eine Flasche auf den Kopf geschlagen hat, wie sie gestürzt ist und am Boden liegen blieb.

Wie er Panik bekam, nach Hause ging und Stunden später zurück zum Tatort. Dann habe sie leblos auf der Eckbank gelegen. Da habe er die tote Frau in blaue Säcke eingewickelt und sie 200 Meter weiter vergraben. Immer wieder muss er die Aussage unterbrechen, weil er von Weinkrämpfen durchschüttelt wird. „Ich wollt’ nicht, dass es soweit kommt“, sagt er leise.

Und auf die Frage des Vorsitzenden, ob er seine Frau geliebt habe“, kommt ein tränenersticktes „ja“.

Weil zwischen der Aussage gestern vor Gericht und dem damaligen Geständnis bei der Polizei noch einige Widersprüche ungeklärt sind, wird es am kommenden Dienstag, am zweiten Prozesstag, mit der Vernehmung des Angeklagten weitergehen.