Hüsten. Denkmalschützer wollen Abriss eines Hauses zur Realisierung der favorisierten Planungsvariante nicht zustimmen. Ministerentscheid möglich.
Brandschutz gegen Denkmalschutz: Auf dem Weg zur Realisierung der Variante 4 zur Neugestaltung der Feuerwehrwache Hüsten gilt es nachwievor, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe von der Alternativlosigkeit dieser Option zu überzeugen. Die Denkmalschützer lehnen den dafür nötigen Abbruch eines Gebäudes an der Heinrich-Lübke-Straße ab. Sollte es zu keinem Einvernehmen kommen, ist sogar möglich, dass es zu einem Ministerentscheid kommt.
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Zunächst hatte alles seinen formalen Gang genommen: Im Rahmen der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis für den Abbruch wurde der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gemäß den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes angehört. „Der LWL hat der Anhörung nicht zugestimmt und somit sein Einvernehmen für den Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes versagt“, erläuterte die Stadtverwaltung kürzlich im Hüstener Bezirksausschuss. Der Stadt ist dies seit dem 18. Oktober 2023 bekannt. „Es ist ärgerlich, dass jetzt ein halbes Jahr nichts passiert ist“, sagt Bezirksausschuss-Vorsitzender Dr. Gerhard Webers auf Nachfrage. Er sei aber dennoch zuversichtlich, dass die favorisierte Planungsvariante IV umgesetzt werden kann.
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In Abstimmung mit der Feuerwehr und der Verwaltung wurde die in der Anhörung thematisierte Variante 5 (Erhalt des Denkmals) hinsichtlich der Umsetzung überprüft. In der vorliegenden Machbarkeitsstudie vom Büro Horst wird zu dieser Variante unter anderem auf die Abstimmungen mit den Nachbarn und dem Betreiber der angrenzenden 10-kvStation hingewiesen. „Die Gespräche wurden zwischenzeitlich geführt“, sagt die Stadt. Ergebnis: Eine Verlegung der Zuleitung der 10-kV-Station sei mit erheblichen Kosten verbunden, die durch die Stadt zu übernehmen wären. Der Versorgungsträger hat die Kosten der Verlegung mit rund 80.000 Euro beziffert. Zudem wurde klar, dass die Grundstücksnachbarn (Hausnummer 14) einem Neubau nicht zustimmen würden. Die Variante 5 wäre aber nur mit einer Überbauung des Grundstückes Nr. 14, der Verlegung der Stellplätze für das Gebäude und dem Nachweis der Abstandflächen auf dem Grundstück möglich. „Daher kann das Vorhaben aus baurechtlicher Sicht nicht realisiert werden“, so die Stadtverwaltung.
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In der kommenden Anhörung sollen auch die Themen Wegfall von Stellplätzen, Verkehrsproblematik einschließlich Bau einer Ampelanlage, Erhalt der japanischen Kirschbäume und die mögliche Widmung des Ludgeriplatzes besprochen werden. Die Anhörung soll spätestens Anfang Juni dem LWL zugestellt werden. „Wird der LWL sein Benehmen nicht herstellen, wird die Verwaltung, nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen, weiterhin an der Zulässigkeit des Abbruches des Gebäudes für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zur Realisierung der Variante 4 festhalten“, teilt die Verwaltung mit.