Arnsberg. 794 Bilder und 51 Videos wurden auf einem USB-Stick des Angeklagten gefunden. Nun wurde ein rechtskräftiges Urteil gesprochen.

Erneut musste sich das Gericht mit dem Besitz kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos auseinandersetzen. Angeklagt war ein 55-jähriger Arnsberger, der bei einer Wohnungsdurchsuchung Anfang Juli 2020 im Besitz eines USB-Sticks war, auf dem sich 794 kinderpornografische Bilddateien und 51 Videodateien befanden.

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Diese Tatbestände, so erklärte die Staatsanwältin, würden als Verbrechen und Vergehen geahndet. Der Angeklagte bestritt zu Beginn der Verhandlung den Vorwurf und gab an, sich nicht erklären zu können, woher der USB-Stick stamme. Er habe ihn bei Freunden verloren und später zurückerhalten. Danach sollen diese Inhalte auf dem Stick gewesen sein. „Ich habe mir die Dateien angesehen und dann gelöscht“, behauptete er.

Angeklagte bereits vom Amtsgericht Passau verurteilt

Bei ihm, so ein Polizeibeamter in der Zeugenvernehmung, seien bei der Durchsuchung diverse Träger selbigen Inhalts sichergestellt worden. Zudem war der Arnsberger wegen des Verbreitens kinderpornografischer Bilder bereits vom Amtsgericht Passau zu einer Freiheitsstraße von drei Jahren und zehn Monaten veurteilt worden.

„Nach einer anschließenden Therapie hat mein Mandant mit diesem Kapitel abgeschlossen, und die Therapie hat gewirkt“, so der Verteidiger des Angeklagten. Gleichzeitig beantragte er, eine Freiheitsstrafe zu verhängen, bei der eine Bewährung noch möglich sei. Genau eine solche Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren hatte die Staatsanwältin zuvor beantragt. Grund dafür war, dass der Angeklagte letztlich geständig war, was eine weitere umfangreiche Beweisaufnahme erspart habe. Zudem seien seine Taten vier Jahre her und er stehe ich einem festen Arbeitsverhältnis.

Urteil wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials rechtskräftig

Das Schöffengericht verurteilte den Arnsberger letztlich zu der beantragten Strafhöhe von zwei Jahren und setzte diese zur Bewährung auf drei Jahre aus. Ein Bewährungshelfer wird dem Angeklagten während dieser Zeit zur Seite gestellt. Zudem wurde ihm zur Auflage gegeben, 1000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen.

Weil alle Parteien mit diesem Urteil einverstanden waren, wurde es sofort rechtskräftig.