Sundern. Unverpacktes Fleisch muss besonders deklariert werden. Darauf hat sich der Sunderner Betrieb eingestellt, spricht von anderen Problemen

Seit dem 1. Februar gibt es ein neues Gesetz für unverpacktes Fleisch in Deutschland. In Metzgereien, Supermärkten, Hofläden und auf Märkten muss ab sofort verpflichtend gekennzeichnet werden, woher unverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt.

Auch die Metzgerei Krengel in Dörnholthausen ist von dem neuen Gesetz betroffen. „Wir sind zum Glück vom Deutschen Fleischerei-Verband bereits frühzeitig darüber informiert worden. Seit Herbst des vergangenen Jahres konnten wir uns auf diesen Umstand einstellen und alles vorbereiten“, berichtet Helmut Krengel. Man sei sehr gut unterstützt worden vom Verband.

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Grundsätzlich blickt der Fleischermeister gelassen auf die neue Anordnung. „Wir beziehen unser Schweinefleisch schon seit langer Zeit vom Bauern Korte aus Menden. Das wissen auch unsere Kundinnen und Kunden, die regelmäßig bei uns einkaufen“, so Helmut Krengel. Seine Ehefrau Petra Krengel, die den Verkauf leitet, ergänzt: „Bei uns hat seitdem noch kein Kunde explizit nachgefragt. Aber die Kunden kommen ja auch bewusst zu uns, weil sie ganz genau wissen, woher das Fleisch stammt.“

Informationen eingeholt

Im Vorfeld hatte sich Helmut Krengel mit dem zuständigen Veterinäramt des Hochsauerlandkreises abgestimmt, wie er die Waren am besten kennzeichnet, da der Gesetzestext durchaus Interpretationsspielraum lässt. So steht dort: „Die Kennzeichnung erfolgt am Fleisch in der Theke, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Angebote. Hat das Fleisch überwiegend die gleiche Herkunft, reicht eine allgemeine Erklärung an gut sichtbarer Stelle aus.“

Helmut Krengel bezieht sein Schweinefleisch seit Jahren vom Bauern Korte aus Menden. 
Helmut Krengel bezieht sein Schweinefleisch seit Jahren vom Bauern Korte aus Menden.  © Eric Claßen | Eric Claßen

„Ich habe jetzt spezielle Kärtchen mit genauen Informationen zur Herkunft laminieren lassen, die in der Theke ausliegen“, sagt Helmut Krengel. Auf einer Karte für frisches Schweinefleisch steht „geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt in Deutschland“. Er hofft, dass dies ausreicht. In diesem Falle hielten sich der Aufwand und die Mehrkosten noch in Grenzen. Auch die erforderlichen Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit richten sich nach der Anzahl unterschiedlicher Herkünfte:Bbei einer einzigen Herkunft reichen die Lieferpapiere aus, bei mehreren Herkünften sind innerbetrieblich plausible Maßnahmen zur Unterscheidung zu treffen.

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Überwacht und kontrolliert werden die Vorgänge vom Veterinäramt des Kreises. „Die Überprüfung erfolgt unangemeldet und im Zuge der normalen lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen durch die Lebensmittelkontrolleure des Kreises“, sagt Martin Reuther, Sprecher des Hochsauerlandkreises auf Nachfrage. „Geprüft wird die Rückverfolgbarkeit des Produktes anhand der Aufzeichnungen des Unternehmers. Das können Lieferscheine, Rechnungen oder aber auch Vertragsvereinbarungen sein“, so Reuther weiter.

Ob es durch den zeitlichen Mehraufwand zu erhöhtem Personalbedarf im Veterinäramt komme, werde sich erst nach einigen Monaten zeigen. Aktuell könne dazu keine Aussage getroffen werden, heißt es aus dem Kreishaus in Meschede.

Irgendwann wird man so teuer, dass der Kunde nicht mehr bereit ist, einen bestimmten Preis zu zahlen.
Helmut Krengel - Fleischermeister aus Dörnholthausen

Während sich der Aufwand zur Deklaration von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch bei Helmut Krengel noch in Grenzen hält, ärgern ihn andere gesetzliche Vorgaben. So muss Krengel bei den Verpackungen seiner Produkte einiges beachten. „Man kann ein Stück Fleisch nicht einfach in jedes Papier verpacken. Für einige Produkte müssen wir noch Kunststoffverpackungen benutzen.“ Während die Metzgerei Krengel bereits auf Papiertragetaschen umgestellt habe, würde der Fleischsalat weiterhin in kleine Plastikbecher verpackt. Doch genau an dieser Stelle zeigt Krengel Unverständnis. „Wir bestellen die Einwegbecher bei Lieferanten. Laut Einwegkunststofffondsgesetz gelten wir in dem Moment, in dem wir etwas in die Becher füllen, als Hersteller.“

Mit solchen Deklarationen weist Helmut Krengel die Herkunft seines Schweinefleischs nach.
Mit solchen Deklarationen weist Helmut Krengel die Herkunft seines Schweinefleischs nach. © Eric Claßen | Eric Claßen

Das Einwegkunststoffgesetz ist im Januar 2024 in Kraft getreten und soll den Einsatz von nachhaltigen Verpackungen fördern und die negativen Auswirkungen von Einwegkunststoffprodukten auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit eindämmen. Hersteller bestimmter Verpackungen müssen Abgaben an einen Fonds entrichten, aus dem wiederum beispielsweise die Reinigung des öffentlichen Raums finanziert werden soll. Helmut Krengel muss für den Einsatz von einem Kilo Plastikbecher rund 18 Cent an den Fonds entrichten. Bei Folienverpackungen wären es 90 Cent und bei leichten Kunststofftragetaschen sogar 3 Euro und 80 Cent.

Darum gilt das Gesetz nicht für Rindfleisch

Bei dem neuen Gesetz werden Deklarationen nur für Schwein, Ziege, Schaf und Geflügel verlangt, Rindfleisch fehlt in der Auflistung. Der Deutsche Fleischer-Verband erklärt dazu Folgendes. „Nicht ‚nur‘ bei Fleisch der genannten Tierarten, sondern auch bei Rindfleisch ist eine Herkunftsangabe erforderlich. Allerdings gelten aufgrund unterschiedlicher Ausgangssituationen unterschiedliche Rechtsgrundlagen: Bei Rindfleisch wurde nach der BSE-Krise die Herkunftsangabe nicht nur zur Verbraucherinformation, sondern auch aus Gründen der Rückverfolgbarkeit eingeführt. Die Rindfleischetikettierung ist in europäischen und ergänzenden nationalen Vorschriften umfassend geregelt. Die Kennzeichnung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen und Geflügelfleisch erfolgt dagegen vornehmlich zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Thomas Trettwer, Justiziar beim Deutschen Fleischer-Verband.

Wesentliche Rechtsgrundlage sei hier die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung, die über eine zusätzliche Durchführungsverordnung die Angabe der Herkunft für verpacktes Fleisch bereits seit April 2015 vorschreibe. Der nationale Gesetzgeber könne Kennzeichnungselemente, die für die verpackte Ware vorgeschrieben seien, auch auf die unverpackte, d.h. die lose Ware, ausdehnen. „Und genau das ist durch Änderung der nationalen Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung geschehen. Die Vorgaben der Rindfleischetikettierung gelten daneben ohne Änderung weiter. Sinnvoll wäre es mit Wegfall des BSE-Risikos zweifelsohne, dass man die Kennzeichnungen angleicht“, so Trettwer.

Der Gesetzgeber verspricht sich durch die Änderungen einen besseren Verbraucherschutz und zugleich eine Aufwertung der heimatlichen landwirtschaftlichen Betriebe. Man erhofft sich dadurch, dass Kundinnen und Kunden mehr auf regionale und lokale Produkte setzen.

Ihn ärgert dabei aber nicht nur die finanzielle Belastung, die er kaum noch an die Kunden weitergeben kann. „Irgendwann wird man so teuer, dass der Kunde nicht mehr bereit ist, einen bestimmten Preis zu zahlen.“ Vor allem über den bürokratischen Aufwand ist er erzürnt. „Ich habe vor vielen Jahren mit dem Beruf begonnen, weil ich gerne kreativ bin und im Handwerk arbeiten wollte. Doch mittlerweile sitze ich den halben Tag im Büro und muss mich mit neuen Vorgaben und Gesetzen auseinandersetzen. Damit vergrault man auch den Nachwuchs in unserer Branche. Wir haben zu viel Bürokratie und Reglementierungen!“