Arnsberg. Eine neue Allgemeinverfügung verbietet Pyrotechnik und will so für mehr Sicherheit sorgen. Sie gilt für den Bereich Brückencenter.
Pyrotechnische Gegenstände sind in der Silversternacht, 31. Dezember 2023, von 23 Uhr bis 1.30 Uhr (am 1. Januar 2024) im Bereich des Brückencenters in Arnsberg verboten – das regelt eine jüngst veröffentlichte Allgemeinverfügung, die für mehr Sicherheit und ein friedliches Feiern zum Jahreswechsel in diesem Bereich sorgen soll. Das berichtet die Verwaltung.
Das Verbot umfasst den Bereich Brückenplatz beidseitig mit Europaplatz, Zum Schützenhof 1 bis 8, Clemens-August-Straße 2 bis 10a und den Fußgängerweg Zur Bleiche zwischen Westnetz und Handwerkskammer.
Davon unabhängig besteht das bereits gesetzlich bestehende Verbot zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Somit gilt das gesetzliche Verbot unter anderem auch auf dem Arnsberger Neumarkt, der Marktplatte in Neheim und auf dem Hüstener Markt.
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Die zusätzliche Regelung ist aus Sicht der Stadt Arnsberg notwendig, da sich in den letzten Jahren an Silvester große Menschenansammlungen im Bereich Brückencenter gebildet haben und es hier immer wieder zu leichtfertigem und unsachgemäßen Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen gekommen ist. Insbesondere zum Jahreswechsel 2022/23 wurden durch dieses Verhalten Personen akut gefährdet und erhebliche Sachschäden an Gebäuden und Fahrzeugen verursacht, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Die Einhaltung der Regelungen wird in der Silvesternacht durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert.
Die Allgemeinverfügung ist ab sofort gültig.