Arnsberg. Nach einem Kupferdiebstahl im Solarpark Arnsberg muss der Dieb in den Knast. Die Betreiber der Anlage schauen dennoch in die Röhre.

„Stell Dir vor, jemand verursacht 90.000 Euro Sachschaden, und die Geschädigten lässt man im Trüben fischen!“ - „Geht gar nicht“, sagen Sie? Doch, so geschehen nach Diebstählen im Solarpark Arnsberg und das kam so: Bereits zum Jahresende 2021 kam es auf dem Gelände des Solarparks Arnsberg zu mehreren Diebstählen. Eine Gruppe von Einbrechern drang in die auf dem Spulberg bei Herdringen gelegene Anlage ein und stahl von dort jede Menge Kupferkabel. Im Jahr darauf wurde einer der Diebe festgenommen und später zu einer Haftstrafe verurteilt. Erfreulich - weniger erfreulich allerdings sind die „Begleitumstände“ für die Betreiber des Solarparks.

Persönlichkeitsrechte des Verurteilten schützen

„Bemerkenswert war die Tatsache, dass wir als Geschädigte auf unsere Nachfrage hin vom Richter darüber belehrt wurden, dass wir kein berechtigtes Interesse an einer Urteilszusendung hätten - und die Persönlichkeitsrechte des Verurteilten zu schützen seien“, berichtet ein irritierter Matthias Kynast. Vor allem angesichts der hohen Schadenssumme unverständlich, so der Projektierer aus Er­witte weiter (Kynast betreibt in Arnsberg die „Bürger Wind Sauerland GmbH & Co. KG“ und fungiert außerdem als Geschäftsführer des Beteiligungsprojektes „Bürger Solar“ Arnsberg).

Begehrtes Diebesgut: Solarzellen-Zuleitungskabel mit Kupferseele.
Begehrtes Diebesgut: Solarzellen-Zuleitungskabel mit Kupferseele. © FUNKE Foto Services | Volker Herold

Doch der Solarparkbetreiber gab nicht auf: Kynast beauftragte einen Anwalt, dem es nach langwierigen, mit weiteren Kosten verbundenen Recherchen gelang, Informationen zum Täter und zum Urteil zu erlangen. Doch es ging ernüchternd weiter. Der Täter, ein rumänischer Staatsbürger Ende 20, wurde im Herbst vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. „Auf die Einziehung von Erträgen aus den Taten wurde verzichtet, weil unklar ist, wie viel Geld aus dem Weiterverkauf des Kupfers erzielt wurde und ob der Mann tatsächlich Zugriff auf das Diebesgut hatte“, heißt es in der Urteilsbegründung. Im Klartext: Schadensersatzansprüche kannst Du vergessen... „Versicherungen führen üblicherweise nach einer Verurteilung keine zivilrechtlichen Schadensersatzklagen durch“, musste Michael Kynast zur Kenntnis nehmen - zu lange dauernde Verfahren, zu hohe Anwaltskosten, zu geringe Erfolgsaussichten.

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Als juristischer Laie fehle ihm zwar sicher eine Menge Fachwissen, räumt der Erwitter ein; „aber als Bürger ist man schon mehr als irritiert und bleibt ratlos zurück.“ Praktisch sei das alles für die Straftäter, merkt der Solarpark-Geschäftsführer leicht zynisch an: „Nach der Haft muss keiner von ihnen damit rechnen, für den entstandenen finanziellen Schaden irgendeiner Weise noch belangt zu werden.“

Steigende Erträge im zweiten Halbjahr 2023

Doch es gibt auch Positives vom Spulberg zu vermelden: Blieb die großräumige Photovoltaik-Anlage nahe Her­dringen in den ersten fünf Monaten dieses Jahres mit rund 920.000 „gesammelten“ Kilowattstunden unter ihren Möglichkeiten, haben die „sonnenstärksten“ Monate danach den Ertrag noch verbessert - hier die Bilanz von „Bürger Solar“ Arnsberg bis einschließlich November 2023 (der Dezember-Ertrag steht noch aus, Monatr / Kilowattstunden kWh) Januar 21.337, Februar 96.489, März 160.137, April 268.669, Mai 373.883, Juni 442.910, Juli 365.171, August 292.240, September 276.995, Oktober 130.160, November 49.322 - macht unter dem Strich 2.477.313; zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag der Jahresertrag (inklusive Dezember) bei 2,534 Millionen kWh.