Arnsberg. Verärgerter Arnsberger Kunde stößt sich bei Trinkwasser-Preiserhöhung am Verweis auf Verbraucherpreis-Index.
Als Frank Fabri die Jahresabrechnung der Stadtwerke Arnsberg erhielt, war er mächtig sauer. Nicht über die Berechnung an sich, sondern vor allem über ein allen Kunden zugesandtes Begleitschreiben. In diesem erklären die Stadtwerke Arnsberg die Gründe ihrer Preisanpassungen und schreiben: „Trotz der Erhöhung liegt der Trinkwasserpreis immer noch unterhalb der Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex“.
Fabri rechnete nach: Der Arbeitspreis stieg von 1,41 Euro (seit 2019) auf 1,63 Euro (ab 2023), der Grundpreis von 20,43 auf 23,50 Euro. Fabri kam auf einen Anstieg von 15,6 bzw. 15,05 Prozent. Und da sei deutlich höher als der nachlesbare Verbraucherpreisindex. Fabri spricht verärgert von einem „plumpen Betrugsversuch“ und einer „Unverschämtheit der Stadtwerke“.
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Dem widersprechen die Stadtwerke energisch. „Wir wollten mit dem beiliegenden Infoblatt keinesfalls unsere Kunden in die Irre führen, haben aber es etwas ungenau ausgedrückt und versäumt, den betrachten Zeitraum genauer anzugeben“, sagt Sprecherin Marie-Luise Wenzel. Natürlich habe der Kunde mit seiner Angabe zu den Preissteigerungsraten von 8,6 Prozent im Dezember 2022 und im Jahresdurchschnitt 2022 von 7,9 Prozent recht. „Wir hatten in unserem Schreiben aber den Zeitraum, wie unten auf der Seite dargestellt, von 2019 bis 2022 berücksichtigt“, so Wenzel. Hier habe die prozentuale Veränderung vom Indexstand Januar 2019 bis zum Indexstand Dezember 2022 bei monatlicher Betrachtungsweise bei 16,6 Prozent gelegen, wohingegen die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Jahres 2019 bis zum Indexstand des Jahres 2022 nur 11,8 Prozent betrug.
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Gleichzeitig habe das Schreiben den Strombedarf für das Jahr 2023 am Beispiel der beiden Wasserwerke thematisiert. „Die weit überdurchschnittliche Preissteigerung an dieser Stelle mussten wir zusätzlich in die Kalkulation der Wasserpreise mit einfließen lassen“, sagt Wenzel.
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Die Verbraucherzentrale Arnsberg betont, dass Wasserpreise nicht zu ihrem Beratungsbereich gehören würden, so dass inhaltlich zu einer Preiserhöhung, deren Voraussetzungen oder rechtlichen Grundlagen der Preisgestaltung keine Aussagen getroffen würden. „Die Kritik des Kunden erscheint insoweit nachvollziehbar, als dass der Hinweis auf den Verbraucherpreisindex aus unserer Sicht missverständlich formuliert ist, da der Vergleichszeitraum unklar bleibt und sich nicht aus dem aufgeführten Satz „Trotz der Erhöhung liegt der Trinkwasserpreis immer noch unterhalb der Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindexes“ ergibt“, sagt Petra Golly, Leiterin der Verbraucherzentrale Arnsberg. Ergänzende Erklärungen zu Preisentwicklungen seien für Verbraucherinnen und Verbraucher nur dann hilfreich, wenn sie „einfach nachvollziehbar und eindeutig sind, um eine mitgeteilte Preiserhöhung einordnen zu können“. Die Bewertung der Wirksamkeit einer Preisänderung, so die Verbraucherzentrale, setze hingegen die Prüfung im Einzelfall voraus, die der Verbraucherzentrale Arnsberg im vorliegenden Fall nicht möglich sei.