Arnsberg/Berlin. Lehrschwimmbecken-Sanierungen in Voßwinkel und Herdringen im Wettbewerb um Bundesmittel mit 995 Projektskizzen aus 750 Kommunen

Das mit Mittel in Höhe von 476 Millionen Euro gefüllte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, aus dem sich die Stadt Arnsberg Fördergelder für die Sanierung oder Neubau der Lehrschwimmbecken in Herdringen und Voßwinkel erhofft, ist um ein fünffaches überzeichnet. Das teilt eine Sprecherin des Bundesbauministeriums auf Nachfrage mit.

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Bis zum 30. September waren die Projekte einzureichen. Nach Auskunft des Ministeriums liegen 995 Projektskizzen aus fast 750 Kommunen vor. Die beantragte Fördersumme beläuft sich auf rund 2,7 Milliarden Euro. 476 Millionen Euro werden vergeben. „Damit ist das Programm um mehr als das Fünffache überzeichnet“, so die Sprecherin des Bundesministeriums.

Millionen-Projekte

Für die im Interessenbekundungsverfahren beantragten Projekte aus Arnsberg wird mit Gesamtkosten in Höhe von rund 15 Millionen Euro in Herdringen und 13,8 Millionen Euro in Voßwinkel gerechnet. Benötigt würde dann ein städtischer Eigenanteil in Höhe von fast 9 Millionen Euro in Herdringen und 7,8 Millionen Euro in Voßwinkel. Im Haushalt waren allerdings „nur“ insgesamt 7,3 Millionen Eigenmittel für den Neubau eines Lehrschwimmbeckens, die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Sauerstraße Arnsberg und die Entwicklung des Lehrschwimmbeckens Herdringen und Voßwinkel eingeplant. Der Kämmerer musste im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens daher eine Erklärung abgeben, zusätzliche Mittel bereitzustellen. Der Rat müsste diese Mittel später bei erfolgreicher Projektförderung dann schlussendlich „genehmigen“ und freigeben. Ohne Projektförderung, da sind sich alle Parteien einig, wären die Projekte nicht zu finanzieren.

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Alle eingereichten Projektskizzen werden nun vom Ministerium geprüft und vorbewertet. Voraussichtlich im November wird der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags die Projektauswahl beschließen.

„Nach den Vorgaben des Projektaufrufs wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen gefördert“, so die Sprecherin des Ministeriums, „eine weitere Bedingung ist, dass die Fördermaßnahmen klar abgrenzbar und definiert sein müssen“. Das heißt: sie müssen in Abgrenzung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Auch die Förderung entsprechender Bauabschnitte sei zulässig. Ganz so lange wird es nicht mehr dauern, bis Klarheit herrscht. Nach der voraussichtlich im November zu treffenden Entscheidung des Haushaltsausschusses werden alle Kommunen über das Ergebnis informiert. Die vom Haushaltsauschuss zur Förderung vorgesehenen Kommunen erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.