Arnsberg. Von Stadt Arnsberg veranlasste juristische Prüfung verweist darauf, dass Wirtschaftlichkeit bei Umsetzung dennoch berücksichtig werden muss.

Der mit Mehrheit von CDU und Bündnis 90/Grüne vor einigen Wochen durchgesetzte Ratsbeschluss zu den Lehrschwimmbecken in der Stadt Arnsberg löst keine Beanstandungspflicht gemäß der Gemeindeordnung aus. Zu dieser Erkenntnis kommt die von der Stadt angeforderte externe Beurteilung der Kanzlei Wolter&Hoppenberg aus Hamm. Der Beschluss verstoße nicht gegen die „hier allein relevanten Maßstäbe“ für die Haushaltsplanung gemäß §75, Absatz 1 S. 1 der Gemeindeordnung NRW.

Darum geht es bei der Prüfung>>>

Das, so betont Michael Hoppenberg in seiner Bewertung, habe allerdings nicht zur Konsequenz, dass der Ratsbeschluss vom 24. März 2022 „vorbehaltlos und ungehindert bis hin zu Bauaufträgen“ umzusetzen sei. Bei der Umsetzung in Gestalt von konkreten Maßnahmen sei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung zu beachten. „Spätestens hier ist bei einer Unwirtschaftlichkeit der politisch intendierten Maßnahmen eine fortgesetzte Umsetzung des Ratsbeschlusses nicht mehr möglich“, heißt es.

Das war der geprüfte Beschluss>>>

Hintergrund der Prüfung der Beanstandungspflicht war, dass CDU und Bündnis 90/Grüne im Rat ihren Antrag durchbrachten, nach dem das Lehrschwimmbecken Herdringen umgehend zu sanieren und dann später das Lehrschwimmbad Voßwinkel zu sanieren oder zu erneuern sowie der Neubau eines 25m-Beckens im Stadtteil Alt-Arnsberg zu prüfen sei. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen die Standorte Herdringen und Voßwinkel sowie einen 25m-Becken-Standort am Berliner Platz so weit mit belastbaren Kostenrechnungen durchzuplanen, dass im Falle der Umsetzbarkeit umgehend Fördermittel beantragt werden könnten. Im Vorfeld der Ratssitzung war es nicht zu einem Kompromiss gekommen.

Das war unser Standpunkt zum Ratsbeschluss>>>

Die SPD hatte direkt nach dem Ratsbeschluss angekündigt, den Beschluss anfechten lassen zu wollen. Das Gutachten aber macht nun klar, dass „das Primat der Politik es verlangt, die Erfordernis von Wirtschaftlichkeit auf Ebene des Vollzugs der Haushaltswirtschaft anzusiedeln“, aber nicht auf Planungsebene. Der Ratsbeschluss sei keine Vollzugs- , sondern Planungsebene, weil die erforderlichen Mittel ohnehin noch in den Haushalt eingestellt werden müssten.

Bürgermeister Ralf Bittner will sich nun mit allen Fraktionen im Rat noch einmal austauschen, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, die dafür sorgen können, den Bedarf nach Wasserflächen für den Lehrbetrieb in der Stadt nachhaltig decken zu können.