Arnsberg. Erneut fallen Bomben in Kiew - humanitäre Hilfe stellt nach wie vor ein absolutes Muss dar. Das kostet. Arnsberg gab fast 1,7 Millionen Euro aus.

Der am 24. Februar 2022 eskalierte russisch-ukrainische Konflikt, der ursprünglich bereits seit Februar 2014 besteht, findet immer wieder neue „Höhepunkte“ – so nunmehr erneute Angriffe auf die Hauptstadt Kiew. Aktuell sind laut „The UN Refugee Agendy“ (kurz: UNHCR) über siebeneinhalb Millionen Menschen aus der Ukraine auf der Flucht.

In Deutschland wurden zwischen Ende Februar und dem 3. Oktober 1.002.763 Geflüchtete im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Davon rund 211.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen. Auch die Stadt Arnsberg nahm geflüchtete Menschen auf – aktuell leben knapp über 800 Menschen aus der Ukraine in Arnsberg. Die Stadt erfüllt die Aufnahmequote damit zu etwa 88 Prozent.

podcast-image

„Etwa 160 Ukrainerinnen und Ukrainer sind weitergezogen oder auch zurück in die Ukraine gereist“, so Stefan Wulf, Fachdienstleitung der Ausländerbehörde Arnsberg, „etwa 297 Menschen leben derzeit in den Unterkünften der Stadt“.

Dritte Rate für Arnsberg steht noch aus

Diese Situation stellt die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Jahr 2022 daher mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Rund 430 Millionen Euro landeten in NRW, davon bisher in zwei Raten 1.081.328,58 Euro (Stand: 30. Juni) in Arnsberg. Eine dritte Rate steht noch aus.

Zudem erhielt Arnsberg noch die Gelder des Landes gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) – Anteil Ukraine – in Höhe von 1.055.250 Euro. Im September fasste die Stadt Arnsberg die Kosten der Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen zusammen.

Der Löwenanteil wird darin mit 853.964,88 Euro für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziffert.

Personalausgaben der Stadt Arnsberg gestiegen

Denn erst seit dem 1. Juni haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Anspruch auf ALG II („Hartz IV“) und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Nur diejenigen ukrainischen Geflüchteten jedoch, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Diejenigen, die einen Asylantrag stellen oder stellen müssen, weil sie beispielsweise keinen ukrainischen Pass besitzen, laufen weiterhin unter das Asylbewerberleistungsgesetz.

Letzteres ist von den Kommunen, in diesem Fall Arnsberg, zu bezahlen, wird jedoch den Geldern des Landes gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) gegenübergestellt. Auch die Personalausgaben der Stadt Arnsberg sind im Zuge der Aufnahme geflüchteter Ukrainer gestiegen.

Arnsberg rechnet: Bis Jahresende Gelder verbraucht

Die zusätzlichen Personalaufwendungen in Höhe von rund 89.700 Euro lassen sich vor allem auf die Beschäftigung von zusätzlichem Personal zurückführen, zum Beispiel Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder auch Hausmeisterinnen und Hausmeister.

Insgesamt ergab sich zum Stichtag 30. Juni ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Landesförderung bei Erträgen von 1.056.190 Euro und Aufwendungen von 1.672.372,49 Euro ein Zuschussbedarf von 616.182,49 Euro. Somit wurden zum Stichtag 465.146,09 Euro noch nicht ausgegeben.

Lesen Sie auch <<<Arnsberg: Lange Wende - wann die Vollsperrung endlich endet>>>

Die Stadt Arnsberg rechnet jedoch damit, auch diese „überschüssigen“ Gelder sowie die dritte Rate der Bundesmittel bis zum Jahresende ausgegeben zu haben.

Auch interessant