Arnsberg. Wirrwarr aufgrund von Ausnahmefällen bei der 2G-Plus-Regel. Die Betreiber des La Vita in Arnsberg und Nass in Hüsten klären auf.

Es herrscht Gesprächsbedarf: An den Kassen des Freizeitbades Nass in Hüsten, an der Theke des Restaurants La Vita in Arnsberg oder am Eingang des Sam’s Fitnessstudio in Neheim. Die Corona-Regeln, die seit Sonntag, 16. Januar, in NRW gelten, sorgen für Verwirrung bei den Kundinnen und Kunden sowie bei den Betreibern selbst. In den Gesprächen erklären sie exemplarisch, wie sie den Zugang kontrollieren und worauf sie besonders achten müssen:

Flexibilität ist eine Eigenschaft, die Bernd Löhr, Geschäftsführer des Freizeitbades Nass, in den vergangenen Wochen gelernt hat. Wenn Änderungen für die 2G-Plus-Regel (siehe Zweittext) vom Land NRW wie am vergangenen Samstagabend kurzfristig mitgeteilt werden, muss er sie mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits am Sonntag ab 6 Uhr realisieren. Wenn das Bad öffnet. „Die Kurzfristigkeit, mit der die Verordnungen geändert werden, ist schwer umzusetzen“, kritisiert er.

2G-Plus im Freizeitbad Nass: Mehr Personal für Kontrolle erforderlich

Um den Zugang in das Bad zu kontrollieren, hat er die Kasse um eine zusätzliche Servicekraft auf zwei Personen aufgestockt. Und dann wird überprüft: Zunächst der Impfstatus, ob digital mit Corona-Warn-App und CovPass-App oder analog mit dem gelben Impfbuch sowie die Identität mit dem Nachweis eines amtlichen Lichtbildausweises.

Neue Ausnahmen bei Testpflicht für 2G-Plus-Regel

In Nordrhein-Westfalen gilt unter anderem in der Gastronomie, in Hallenschwimmbädern und Wellnesseinrichtungen wie Saunen sowie in Fitnessstudios die sogenannte 2G-Plus-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen zusätzlich zum vollständigen Impfschutz oder Genesung ein negatives Testergebnis oder eine Ausnahme von dieser Regel vorweisen. Das sind Menschen, die eine „Booster-Impfung“ erhalten haben. Das Land NRW hat am Wochenende die Corona-Regeln wieder geändert. Seit Sonntag, 16. Januar, gilt die neue Verordnung und sieht vor allem bei der 2G-Plus-Regel neue Ausnahmen vor:

  • Als „geboostert“ – und damit von der Testpflicht für den Zugang zu den oben genannten Einrichtungen befreit – gilt aktuell, wer unabhängig vom Impfstoff drei Corona-Schutzimpfungen erhalten hat.

Dem gleichgestellt sind aktuell folgende Gruppen. Auch sie müssen zunächst keinen Test bei der 2G-Plus-Regel vorweisen:

  • Wer zweimal „frisch geimpft“ ist, aber nur solange die Zweitimpfung in beiden Fällen mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt
  • Wer eine Infektion durchlebt hat und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten hat
  • Wer „frisch genesen“ ist aber ohne Impfschutz, jedoch nur solange der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurückliegt.
    Sonderfälle sind:
  • Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren gelten „automatisch“ als immunisiert und auch als getestet. Ab 16 Jahren gilt die 2G-Regel und der notwendige negative Testnachweis kann durch die Schultestungen ersetzt werden.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über ein entsprechendes Attest verfügen, benötigen einen Testnachweis.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Gesprächsführung geschult und haben die aktuellen Regeln griffbereit. Doch in einigen Fällen herrscht Erklärungsbedarf – und dann kann es dauern. Wartezeit.

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Etwa anderthalb Minuten je Kontrolle braucht Peter Beckmann, Inhaber des Restaurants La Vita in Arnsberg. „Wenn 20 Gäste vor der Tür stehen, brauchen die Letzten in der Schlange fast eine halbe Stunde, um überhaupt ins Restaurant zu kommen“, beklagt er.

Das La Vita in Arnsberg sucht weitere Servicekräfte

Wegen der neuen Ausnahmeregeln für die Testpflicht bei 2G-Plus muss er gut rechnen können. Um dabei einen kühlen Kopf zu bewahren, braucht Peter Beckmann Erfahrung und geschultes Personal für das La Vita.

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Doch das fehlt: „Das System ist zusammengebrochen, das Personal ist weg und gefühlt jede Woche kommt eine neue Regel“, kritisiert er und ergänzt, „wir Gastronomen sind immer die Doofen“. Für ihn bedeutet das mehr Aufwand.

Selbsttest unter Aufsicht in „Sam’s Fitnessclub“ in Neheim

An den sich vermutlich auch Alex Homann, Inhaber von „Sam’s Fitnessclub“ in Neheim, gewöhnen muss. Er kann künftig seinen Kundinnen und Kunden einen beaufsichtigten Selbsttest durch geschultes Personal beim Eintritt in das Studio anbieten. „Die Kunden können ihren Test bei uns unter Aufsicht durchführen, warten auf das Ergebnis und können dann mit einem negativen Test trainieren“, erklärte er zuletzt im Gespräch mit dem Sauerlandsport. Für ihn stelle das kein Problem dar.

Und so glaubt man: Es könnte also alles so einfach sein.