Hochsauerlandkreis. Im HSK starten die Sommerferien: Was Sie bei der Hotelbuchung beachten sollten und wann Reiserückkehrer in Quarantäne müssen. Der Überblick.
In Nordrhein-Westfalen beginnen in der kommenden Woche die Sommerferien. Viele Menschen zieht es in diesem Jahr wieder vermehrt in den Urlaub. „Die Euphorie ist groß“, sagt Stephan Hoppe, Reisekaufmann im TUI Reisecenter Arnsberg. Allerdings spüre er auch, dass die Gäste auch wegen den stetigen Regeländerungen verunsichert seien. Ein Überblick, was derzeit im Urlaub trotz Corona möglich ist.
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Was ich bei einer Inlandsreise beachten muss
Aktuell gilt: Das Reisen innerhalb Deutschlands ist möglich. Nach Angaben der Bundesregierung greifen bei einer Inzidenz unter 100 die Regelungen, die die Bundesländer in ihren jeweiligen Coronavirus-Schutzverordnungen festgelegt haben. Stephan Hoppe empfiehlt deshalb, sich vorab auf den Informationsseiten der Länder oder direkt im Hotel, bei den Gaststätten oder den Freizeitparks zu informieren.
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In NRW dürfen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen sowie das komplette gastronomische Angebot öffnen. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Campingplätze. Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder bei der Anreise einen Test vorlegen.
In Bayern, einem beliebten Inlandsreiseziel der Deutschen, sind Übernachtungsmöglichkeiten ab einer über fünf Tage hinweg stabilen Inzidenz unter 100 erlaubt. Gäste müssen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen – diese entfällt bei einem Wert unter 50. Unter anderem Bäder und Freizeitparks haben geöffnet.
Was ich bei einer Auslandreise beachten muss
Mit Griechenland, den Niederlanden oder Italien seien auch beliebte Urlaubsländer der Deutschen auf der Liste erlaubter Reiseziele vertreten, sagt Stephan Hoppe. Der Reisekaufmann rät aber: Immer wieder die Regeln vor der Reise zu prüfen, „weil der ganze Prozess sehr dynamisch ist und es sich täglich ändern kann“. Neben lokalen Reisebüros informiert auch das Auswärtige Amt über Reisehinweise zum jeweiligen Urlaubsland.
Was ich als Reiserückkehrer beachten muss
Für Reiserückkehrer ist wichtig: Die Bundesregierung unterscheidet zwischen einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet. Einreisende aus einem einfachen Risikogebiet, Varianten- oder Hochinzidenzgebiet müssen ihre Einreise anmelden - zum Beispiel auf dem Portal www.einreiseanmeldung.de. Wer aus einem einfachen Risikogebiet nach Deutschland einreist, kann eine Quarantäne mit einem negativen Schnelltest sowie mit einem Nachweis der Impfung oder Genesung umgehen. Wer etwa vom Urlaub aus Österreich oder Italien auf dem Landweg zurückkehrt, muss derzeit keinen negativen Test vorweisen.
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Wer aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet einreist, wird mit einem negativen Testergebnis jedoch nicht von der Quarantäne befreit. Ausnahmen gibt es für Rückkehrer aus einem Hochinzidenzgebiet: Mit einem Impf- oder Genesennachweis entfällt die Quarantänepflicht komplett, mit einem Test wird sie von zehn auf fünf Tage reduziert. Die zweiwöchige Quarantäne nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet wie derzeit Russland oder Portugal kann nicht verkürzt werden. Flugreisende müssen unabhängig von ihrem Ziel ein negatives Testergebnis oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen.
Wie ich diesen Sommer verreisen sollte
„Man kann schon Urlaub machen“, sagt Stephan Hoppe optimistisch. Sein Tipp: „Einfach mit einem gesunden Menschenverstand an die Reise gehen.“ Er empfiehlt, sich im Ausland so zu verhalten, wie man es auch im eigenen Land machen würde, „dann spricht nichts dagegen, länderübergreifend zu reisen“, so Stephan Hoppe. Eine einheitliche Regelung innerhalb der EU würde der Reisekaufmann aus Arnsberg begrüßen. Er spricht sich außerdem für Testmaßnahmen aus. „Dann halte ich Reisen und Fliegen für unproblematisch“.