Bachum/Bergheim. Nach dem Trainer-Rauswurf wegen „Querdenker“-Aktivitäten versucht die AfD, dem SV Bachum/Bergheim seine Gemeinnützigkeit aberkennen zu lassen.

Nachdem der SV Bachum/Bergheim den Juniorentrainer Wallid Chahrour entlassen hat, mischt sich nun die AfD-Ratsfraktion in die Diskussion ein.

Der Verein hatte sich vom Trainer getrennt, weil dieser Organisator der Demo gegen die Corona-Maßnahmen auf dem Hüstener Kirmesplatz war. Im Vorgehen des Vereinsvorstands sieht die Arnsberger AfD-Ratsfraktion jetzt einen Grund, dem Verein seine Gemeinnützigkeit aberkennen zu lassen.

Auch interessant

In einem Schreiben an das Amtsgericht Arnsberg, das der Redaktion vorliegt, begründet die Fraktion ihre Forderung nach einer Gemeinnützigkeitsprüfung damit, dass Chahrour seine politischen Ansichten im Training nicht geäußert habe. Daher sei der Rauswurf unter anderem ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und eine Benachteiligung aufgrund von politischen Anschauungen, argumentiert die Fraktion. Außerdem sieht sie sogar einen Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes – „die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Gegenseitige Distanzierung

Zuletzt hatte sich sowohl Chahrour von der AfD distanziert als auch andersherum: Die Partei hatte betont, nicht in die Organisation der Hüstener Demo involviert gewesen zu sein.

Auch interessant

Dass sie sich jetzt auf anderem Wege aber doch in die Angelegenheit einmischt, begründen die Fraktionsvorsitzenden Otto Strauß und Martin Bittner in einer Mitteilung so: „Herr Wallid Chahrour ist weder Mitglied der AfD noch gab es einen Kontakt zur AfD. Ob Herr Wallid Chahrour mit der AfD sympathisiert oder nicht, spielt für uns bei Verstößen gegen die demokratischen Grundrechte keine Rolle. Wir würden uns auch bei jedem anderen, egal wo er politisch steht, für seine freiheitlichen und vom Grundgesetz garantierten Rechte einsetzen.“

In dem Schreiben ans Amtsgericht ist allerdings vom gar nicht existierenden „SC“ statt vom „SV“ Bachum/Bergheim die Rede und nach Informationen unserer Zeitung ist die Einstufung als „gemeinnützig“ ohnehin eine rein steuerrechtliche Angelegenheit. Am Amtsgericht bestätigt man den Eingang des Antrags. Bis darüber entschieden wird, kann es jedoch noch dauern, ein Eilverfahren ist der Vorgang nicht.