Oeventrop/Freienohl. Bürgerinitiative „Gegen Windkraft in Wäldern – Naturfreunde Ruhrtal“ kritisiert Verwaltungsrichter nach Urteilen zum Windpark Freienohl.
„Großes Kopfschütteln“: Thomas Röttger hat für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Windpark Freienohl kein Verständnis. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative „Gegen Windkraft in Wäldern – Naturfreunde Ruhrtal e.V.“ kritisiert außerdem erneut die Arnsberger Verwaltungsrichter: Deren „Umschwenken“ im Jahr 2019 kann der Oeventroper nicht verstehen.
Lage südlich der A 46
Die Felix Nova GmbH mit Sitz in Rahden hat bereits Mitte 2018 die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet Arnsberg – „in der Gemarkung Oeventrop“ – beantragt.
Der Antrag umfasst auch Nebeneinrichtungen wie Kranstellfläche, Montagefläche, Zuwegung, Anlieferung, sowie Nutzung vorhandener öffentlicher Wege für die An-/Abfahrt von Baustellenfahrzeugen.
Die Fläche der geplanten WEA liegt südlich der A46, es handelt sich um den Typ Vestas V 150 mit je 4,2 MW Nennleistung und einer Gesamthöhe von je 244 Metern.
Wie erst kürzlich berichtet, hat das OVG den Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt Meschede abgelehnt. Zuvor hatte der Investor „Abo Wind“ gegen den von der Mescheder Verwaltung abgelehnten Genehmigungsantrag für den Windpark Freienohl geklagt – und das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied im Juni 2019 schließlich doch zu Gunsten des beantragten Windparks. Gegen diese Entscheidung hatte wiederum die Stadt Meschede in Berufung gehen wollen – das ist jetzt vom Tisch. Auf dem Tisch hingegen liegt nun wieder der Genehmigungsantrag für fünf Freienohler Windräder – nachdem die Immissionsbehörde des HSK diesen – solange das Verfahren „Abo-Wind“ noch beim OVG anhängig war – in die Schublade gelegt hatte.
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„Schon seit der ersten Klage beim VG Arnsberg im Juli 2018 ruht das Verfahren“, bestätigt Martin Reuther auf Nachfrage. Nun steige man an dem Punkt wieder ein, wo seinerzeit abgebrochen wurde, so der Pressesprecher des HSK weiter.
Allerdings müsse der Antragsteller nun bestimmte Unterlagen nachreichen bzw. aktualisieren. Wenn Anspruch auf Genehmigung bestehe, werde diese auch erteilt, stellt Reuther fest, betont aber, dass es sich weiterhin um ein offenes Verfahren handelt. Auch zum Zeitpunkt der Entscheidung legt sich die Kreisverwaltung nicht fest. „Abo Wind“ hatte zuletzt von Inbetriebnahme in 2022 gesprochen.
„Felix Nova“: Arnsberg stellt sich quer
Der Antrag für die drei Windenergieanlagen in Oeventrop (Antragsteller: Felix Nova GmbH, Rahden) läuft noch – wegen verschiedener negativer Stellungnahmen gibt es weiteren Klärungsbedarf, vor allem, was die Zuwegung angeht. Die Stadt Arnsberg versagt weiterhin das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB, „da der Antragsteller zum jetzigen Zeitpunkt eine gesicherte Erschließung der Anlagen und die erforderlichen Baulasten nicht nachweisen kann“. Von Oeventrop aus – sollte Felix Nova jene Wege nutzen können, die Abo Wind zur Umsetzung seiner Pläne anlegen will, wäre eine Zuwegung über Freienohl möglich...
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Mit „Gegenwind“ aus Oeventrop und Freienohl müssen die Projektierer jedoch weiterhin rechnen. Man habe zwar noch keine Ahnung, was man jetzt konkret machen könne, so Thomas Röttger. Aber in der kommenden Woche treffe sich der Vorstand der als eingetragener Verein fungierenden Bürgerinitiative, um über das weitere Vorgehen zu beraten.