Freienohl/Oeventrop. Die Windenergie-Planungen für Freienohl und Oeventrop erhalten durch ein Urteil des OVG Münster Rückenwind.

Diese Nachricht aus Münster dürfte Windenergie-Gegner in Freienohl und Oeventrop in Alarmbereitschaft versetzen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt Meschede abgelehnt. Damit ist das Urteil gegen die Ablehnung des Genehmigungsantrags für den „Windpark Freienohl“ rechtskräftig. Wie berichtet, hatte der Investor „Abo Wind“ gegen den von der Stadt Meschede abgelehnten Genehmigungsantrag für den Windpark Freienohl geklagt – und das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied im Juni 2019 zu Gunsten des beantragten Windparks. Gegen diese Entscheidung hatte wiederum die Stadt Meschede einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Was genau bedeutet diese „Juristerei“?

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„Wir sind froh, jetzt Klarheit zu haben“, gibt Verena Baldassi Auskunft. Jetzt könne das Genehmigungsverfahren endlich weitergeführt werden, so die Abo-Wind-Projektleiterin weiter: „Wenn alles nach Plan läuft, erzeugt der Windpark ab 2022 sauberen Strom.“ Errichtet werden sollen auf dem Areal unmittelbar an der Ortsgrenze zu Oeventrop fünf Windenergie-Anlagen (WEA) vom Typ „Senvion 3.2M122 NES“ mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 Metern.

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Als Folge steigen auch die Chancen zur Errichtung dreier weiterer WEA – auf Oeventroper Gebiet. Die Felix Nova GmbH mit Sitz in Rahden hat diese – jeweils 244 Meter hohen – Anlagen beantragt, Voraussetzung zum Bau ist u. a. Nutzung der Zuwegung für die fünf „Windmühlen“ der Abo-Wind...