Oeventrop/Freienohl. Der Widerstand gegen acht beantragte Windkraftanlagen in Oeventrop und Freienohl wird stärker, die „Naturfreunde Ruhrtal“ gehen in die Offensive.
Das Szenario – acht beantragte Windenergieanlagen (WEA) auf den Höhen nahe Oeventrop und Freienohl, jede mindestens 200 Meter hoch – lässt aufhorchen (wir berichteten); jetzt gehen die Gegner auf allen Kanälen in die Offensive: „Wir (die Initiative ‘Gegen Windkraft in Wäldern – Naturfreunde Ruhrtal e. V.’) machen in einer großen Aktion gegen den Windpark nun massiv Front“, berichtet Thomas Röttger im Gespräch mit dieser Zeitung. Dafür hat der Vorsitzende unter anderem die Facebook-Seite https://www.facebook.com/Naturfreunde.Ruhrtal erstellt. Wer kein Facebook-Account besitzt, kommt trotzdem an alle dort zusammengefassten Informationen: „Wenn Facebook Sie zum Einloggen auffordert, Sie aber kein Facebook-Nutzer sein sollten, dann klicken Sie das Fenster mit ‘Jetzt nicht’ einfach wieder weg“, gibt Röttger allen „Social Media-Muffeln“ einen Wink. Auch eine Verlinkung mit dem Oeventroper Bürgerportal https://www.oeventrop.de/ führt in Kürze zur neuen Infoquelle.
Umfangreiche Argumentationsliste
Dort finden sich sowohl eine umfangreiche Argumentationsliste der WEA-Gegner als auch ein vorformulierter Einwandbrief an die Stadt Arnsberg, bei der die Anträge für drei auf Oeventroper Gebiet vorgesehene „Windmühlen“ vorliegen:
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Wie berichtet, hat die Felix Nova GmbH mit Sitz in Rahden die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet Arnsberg – „in der Gemarkung Oeventrop“ – beantragt – im Rahmen eines einfachen Verfahrens nach §4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und inklusive Nebeneinrichtungen (Kranstellfläche, Montagefläche, Zuwegung, Anlieferung, Nutzung vorhandener öffentlicher Wege für die Anfahrt und Abfahrt von Baustellenfahrzeugen).
HSK prüft Genehmigung
Genehmigende Behörde ist übrigens nicht die Stadt Arnsberg, sondern der Hochsauerlandkreis als Untere Umweltschutzbehörde. Klageverfahren bearbeiten Verwaltungsgerichte.
Argumente der BI gegen Windkraft in Wäldern und den Bau des Windparks: http://www.ski-oeventrop.de/windkraft/naturfreunde-ruhrtal/NO-Windpark_Oeventrop_Argumente.pdf
Die Fläche für die geplanten Windenergieanlagen befindet sich in Oeventrop, südlich der A46. Bei den WEA handelt es sich um den Typ Vestas V 150 mit jeweils 4,2 MW Nennleistung und einer Nabenhöhe von 169 Metern (Gesamthöhe 244 Meter).
Unterlagen liegen derzeit öffentlich aus
Die Unterlagen liegen noch bis Mittwoch, 14. August, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus: Stadtverwaltung Arnsberg, Zimmer 520, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Stadtverwaltung Meschede, Zimmer 103, Sophienweg 3, 59872 Meschede, Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon. Außerdem sind die Genehmigungsanträge auf der Startseite www.hochsauerlandkreis.de (Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde) abrufbar. Einwendungen gegen die beantragten WEA können bis einschließlich Freitag, 13. September, erhoben werden. Apropos Einwendungen: „Jede Person in einer Familie kann unseren Einwandbrief ( http://www.ski-oeventrop.de/windkraft/naturfreunde-ruhrtal/Einwendungsbrief_an_die_Stadt_Arnsberg.pdf ) am PC-Bildschirm direkt ausfüllen, unterschreiben und per Post an die Stadt Arnsberg absenden“, erklärt Thomas Röttger. „Je mehr Beschwerden gegen den Windpark Oeventrop bei der Stadt Arnsberg eingehen, desto mehr wird unser Bürgerwille auch gehört“, meint der Oeventroper.
Das steht im „Einwandbrief“
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit lege ich Beschwerde gegen das o.g. Bauvorhaben ein und beantrage, dieses komplett abzulehnen“, heißt es im „Einwandbrief“ der BI.
Die wichtigsten Fakten liefern die „Naturfreunde Ruhrtal“ in ihrem „Formular“ gleich mit, hier eine Auswahl ihrer Argumente:
– Die drei WEA stehen mit einem Abstand zwischen ca. 650 und 1125 Metern viel zu nah an den Oeventroper Wohnhäusern. Der neue Landesentwicklungsplan (LEP) legt fest, dass Windräder nicht mehr in Wälder gesetzt werden sollen und einen Mindestabstand von 1500 Metern zur Wohnbebauung haben müssen.
– Die benötigte Zuwegung (Schwerlasttrasse) für das Bauvorhaben soll durch das bisher unter Naturschutz stehende „Kohlsiepental“ (Bach-Biotop) geführt werden. Dieses Biotop würde somit unwiederbringlich zerstört.
– Je Windrad wird eine Waldfläche von der Größe eines Fußballfeldes vernichtet. Mehrere tausend Lkw-Fahrten beim Bau der Anlagen führen im Wald zu einer Umweltverschmutzung ungeahnten Ausmaßes.
– Die von der Ländergemeinschaft der Vogelschutzwarte vorgegebenen Abstände zum Schwarzstorch- und Wanderfalkennest vor Ort werden nicht eingehalten.
– Der geringe Abstand zur Wohnbebauung führt zu erheblicher Lärmbelästigung sowie zu Gesundheitsgefährdung durch Infraschall.