Arnsberg. . Das Landgericht Arnsberg hat die Berufung des Erpressers von Kammersänger Günter Wewel gegen das Urteil des Amtsgerichts verworfen. Der 33-Jährige aus Arnsberg war vor eineinhalb Jahren wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Er muss nicht als Zeuge erscheinen, muss beim Berufungsverfahren vor dem Landgericht Arnsberg nicht noch einmal schildern, welche Ängste er vor zwei Jahren durchlitten hat, als er von einem Arnsberger Familienvater erpresst wurde. „Ich bin nicht in der Lage“, sagt Günter Wewel in einer Sitzungspause dem Reporter durchs Telefon. Der Arnsberger Kammersänger musste unlängst Abschied nehmen von seiner geliebten Ehefrau Gisela, mit der er seit 1959 verheiratet war.

Mildes Urteil

Das Amtsgericht Arnsberg hatte einen 33 Jahre alten Arnsberger vor eineinhalb Jahren wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ­ohne Bewährung verurteilt. Das Landgericht bestätigte am Montag das Urteil. Das milde Urteil, wie Richter Hans-Joachim Grunwald sagt. „Sie sind mit einem Jahr und sechs Monaten sehr günstig weggekommen.“

Kammersänger Wewel mit zwei Bomben gedroht

Einen besonderen Umstand für eine Strafaussetzung auf Bewährung – wie vom Strafgesetzbuch vorgegeben – sieht die Kammer nicht. Der Familienvater hatte im Oktober 2011 in einem ­Erpresserschreiben 100 000 Euro gefordert und mit der Detonation zweier Bomben am Anwesen des Kammersängers gedroht. In einem zweiten Schreiben (Richter Grunwald: „Der Brief toppt das Ganze noch“) wurde der Ton noch einmal schärfer: „Wir werden Ihr Haus zu Asche verarbeiten.“

Auch interessant

Er habe Schulden gehabt und nicht mehr weiter gewusst, sagt der Angeklagte vor Gericht und kann sich auch nicht so recht erklären, was ihn zu den beiden Erpresserbriefen getrieben hat: „Vielleicht habe ich zu viel ,Aktenzeichen XY... ungelöst’ gesehen.“ Jedenfalls bereue er das Geschehen zutiefst.

„Es gibt Taten, für die muss man einfach büßen“, sagt Rechtsanwalt Josef Wiese, der Günter Wewel in den Nebenklage vertritt. Die Öffentlichkeit könne es nicht nachvollziehen, wenn der Erpresser mit einer Bewährungsstrafe „faktisch nicht für die Tat büßen“ müsse. Abgesehen von einer „Ermunterung“ für Nachahmer.

Günter Wewel schildert seine Gefühle am Telefon

Er würde es nicht ertragen, wenn ein Mann, der so „kaltblütig und brutal“ vorgegangen ist, nicht ins Gefängnis müsse, sagt Günter ­Wewel am Telefon. Die Erinnerungen an eine Zeit voller Ängste und Schlafstörungen kommen wieder hoch. Und die Erinnerungen an seine geliebte Ehefrau: „Selbst zum ­Bäcker musste sie damals unter Polizeischutz gehen.“