Brilon/Marsberg/Olsberg/Winterberg. Die Krankenhäuser im Hochsauerlandkreis erhalten neue Vorgaben zur Fallzahl vom NRW-Gesundheitsministerium. Was das für die Kliniken bedeutet.
Die Krankenhäuser im Hochsauerlandkreis und der Landrat haben in diesen Tagen Post vom Gesundheitsministerium des Landes bekommen. Es geht um die nächste Etappe bei der Umsetzung der Krankenhausplanungen in NRW. Darin wimmelt es von Zahlen, die für jede Klinik von Bedeutung sind . Die Krankenhäuser hatten dem Ministerium im Vorfeld mitgeteilt, von wie vielen Fallzahlen in welchen medizinischen Bereichen sie pro Jahr ausgehen. In dem Schreiben werden die Häuser nun darüber informiert, ob und in welchem Umfang sie Leistungen in diesen Bereichen erbringen sollen/können/dürfen. Es geht vereinfacht gesagt um Wunsch und Wunscherfüllung – und wie so oft im Leben kommen die nicht immer überein.
In der ersten Runde „Antrag Krankenhaus – Bewertung Ministerium“ geht es um die Bereiche Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Geriatrie und Intensivmedizin. Weitere Bewertungsrunden mit rund 60 Parametern werden folgen. In der ersten Runde fällt das St.-Franziskus-Hospital Winterberg aus der Reihe, denn es soll zum Beispiel im Bereich Innere Medizin künftig mehr Fallzahlen zugebilligt bekommen, als eigentlich beantragt. 720 Antragsfällen stehen 1497 „genehmigte“ des Gesundheitsministeriums gegenüber. Anders sieht es zum Beispiel in Brilon aus: 3419 sind beantragt – 3155 pro Jahr legt das Ministerium nach der Anhörung zugrunde.
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„Die Diskrepanz bei uns in Winterberg lässt sich erklären. Als die Zahlen vom Ministerium abgefragt wurden, war ich noch nicht hier im Haus. Zwischenzeitlich ist viel passiert; wir haben unsere Kapazität erweitert und immer wieder auf mehreren Ebenen deutlich gemacht, welch hohen Stellenwert das Krankenhaus in der Grund- und Regelversorgung hat. Es wird nicht auf alle anderen Häuser zutreffen, aber wir gehen in die Verhandlungen mit der Absicht, höhere Fallzahlen zugebilligt zu bekommen“, sagt Verwaltungsleiter Carsten Röder. Er stehe mit den Verwaltungsleitern der anderen Häuser in engem Kontakt. Und überall seien die Zahlen allein seit 2020 durch die Pandemie verfälscht.
Krankenhauslandschaft im Umbruch
Hinzu, so Röder weiter, komme die gesetzlich vorgeschriebene zeitliche Erreichbarkeit von Krankenhäusern, die binnen eines festgelegten Zeitraums gewährleistet sein müsse und dem Großraum Winterberg in die Karte spiele. Die Krankenhauslandschaft sei in einem großen Umbruch. Es werde in einigen Häusern Abteilungen geben, die aufgrund von Fachkräftemangel schließen oder reduzieren müssten; es werde generell mehr Konzentrationen von Fachgebieten geben. Bis Ende Juni haben die Krankenhäuser Zeit, zu den Vorschlägen des Ministeriums Stellungnahmen abzugeben. „Unsere geht schon nächste Woche auf die Reise“, so Röder.
Für André Wolters, stellv. Leiter Medizin-Controlling am St.-Marien-Hospital Marsberg, sind die Unterschiede zwischen diesen beantragten Zahlen und denen des Ministeriums noch nicht so entscheidend. 1950 Fälle sind es im Bereich Innere Medizin in Marsberg; auf 1801 kommt das Gesundheitsministerium. „Das Ministerium hat allen Krankenhäusern schon 2023 mitgeteilt, dass die tatsächlichen und nicht nur die Zahlen des Ministeriums abgerechnet werden können. Das ist schon mal sehr wichtig.“ Spannender wird es für ihn, wenn die einzelnen Verästelungen der Fachabteilungen kleiner werden, wenn es um Spezialisierungen geht – was in den nächsten Runden im Laufe des Jahres der Fall sein wird.
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Allgemeines Beispiel Endoprothetik (also Implantate, die dauerhaft im Körper verbleiben und den geschädigten Körperteil ganz oder teilweise ersetzen, wie Hüften oder Knie): „Dieser Bereich betrifft nicht Marsberg und ist nur ein Beispiel. Aber allgemein wird sich zeigen, wie hoch die Fallzahlen sind und ob es für die Häuser auch finanziell rentabel ist, sich zu spezialisieren. Wir haben für unser Haus die Leistungsgruppen beantragt, deren Leistungen wir aktuell eh schon erbringen. Und gehen davon aus, dass das auch praktikabel sein wird.“ Die Zahlen des Ministeriums, so Wolters, seien durch externe Analysen ermittelt worden. Durch diese Bedarfsermittlung seien diese dann auf die Häuser verteilt worden. Die Zahlen der Krankenhäuser stammten in der Regel aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 plus damit verknüpfter interner Annahmen der Häuser.
Nächste Anhörung folgt
Der nun gestarteten Anhörung zu den Leistungsgruppen der Grundversorgung wird Mitte Juni 2024 eine zweite Anhörung folgen, in der alle Beteiligten über die Planungen für die weiteren 60 Leistungsgruppen informiert werden. Dort wird es zu teilweise sehr deutlichen Konzentrationen kommen müssen, beispielsweise auch bei komplexen Krebsbehandlungen. Die betroffenen Einrichtungen und Institutionen werden abermals die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen. Das Gesundheitsministerium wertet ab dem Ende der Sommerferien alle eingegangenen Stellungnahmen aus und trifft auf dieser Basis die Entscheidung, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten kann. Bis Jahresende 2024 sollen die fünf Bezirksregierungen dann die entsprechenden Feststellungsbescheide verschicken.