Brilon. Der Rat Brilon beschließt zwei weitere Sonntags-Öffnungstage für den Einzelhandel. Wann sie stattfinden und welche Events sie umrahmen.

Nach dem großen Erfolg und einer gut gefüllten Innenstadt im Rahmen der Veranstaltung „Brilon blüht auf“, geht es bei der Stadt Brilon nun in die nächste Runde. Zusätzlich zu den bereits etablierten verkaufsoffenen Sonntagen sollen an zwei weiteren Sonntagen die Türen der Einzelhändler geöffnet werden: Zum einen in Zusammenhang mit der Veranstaltung „Kunst und Handel mit Textilien“ am 26. Mai und zum anderen am 16. Juni im Rahmen des Streetfoodfestivals. Dies hat der Rat der Stadt Brilon am Donnerstag, dem 2. Mai, beschlossen. Allerdings gilt dies nicht für alle Geschäfte.

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Das Event „Kunst und Handel mit Textilien“ findet in Verbindung mit dem Festival „Die Textile 2024 – Festival für textile Kunst“ in Schmallenberg statt. An drei Tagen, beginnend am 24. Mai, wird der gesamte Marktplatz mit Ständen rund um das Thema „Textilien“ gefüllt sein. Weitere Stände werden im Verlauf der Bahnhofstraße aufgebaut, heißt es in einer Vorlage der Verwaltung. Diese Veranstaltung findet einmalig statt.

Auch das Streetfoodfestival „Cheatday“ soll mit einem verkaufsoffenen Sonntag aufgewertet werden: „Der zentral gelegene Marktplatz in Brilon wird wieder zum Schauplatz eines besonderen Schlemmer-Events mit guter Live-Musik, einer Getränkevielfalt und tollem Essen. Beste Stimmung garantiert“, heißt es in der Begründung der Stadt.

Initiative geht von Prima Brilon aus

Die Initiative dazu ging von Prima Brilon aus, einem Zusammenschluss von Einzelhändlern, wie Stefan Scharfenbaum von den Grünen erwähnt, der selbst mit der Schatzkiste ein Geschäft in der Briloner Innenstadt führt: „Wir haben gesehen, wie gut der verkaufsoffene Sonntag bei ‚Brilon blüht auf‘ angenommen wurde. Deswegen hat sich Prima Brilon entschieden, zwei weitere Tage zu beantragen“, so Stefan Scharfenbaum. Die anderen verkaufsoffenen Sonntage finden während „Brilon blüht auf“, der Michaelis Kirmes, dem Altstadtfest und dem Weihnachtsmarkt statt.

Wie beim Weihnachtsmarkt dürfen jedoch auch bei den nun beantragten Sonntagsöffnungen nicht alle Geschäfte daran teilnehmen: „Die Veranstaltung ‚Kunst und Handel mit Textilien‘ ist vom Charakter, der Ausstrahlungswirkung und des räumlichen Geltungsbereiches den kleinsten Veranstaltungen im Stadtgebiet zuzuordnen. Daher ist der Bereich der sonntäglichen Ladenöffnung geringer als bei den anderen Veranstaltungen“, heißt es in der Vorlage. Ähnlich lautende Worte gibt es auch zum Streetfoodfestival.

Nicht jedes Geschäft darf öffnen

Grund für die Einschränkung: In der Vergangenheit hatte die Gewerkschaft ver.di immer wieder gegen Sonntagsöffnungen geklagt, da nach Ansicht der Gewerkschaft ein Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag fehlen würde. Das Gesetz setzt aber zwingend einen Anlass voraus, und so kommt es in NRW regelmäßig zu der Situation, dass die Geschäfte in der Innenstadt zwar öffnen dürfen, die Geschäfte in Randlagen jedoch nicht. Auch an diesen beiden Tagen müssen die Briloner Händler am Rand der Innenstadt auf die Einnahmen verzichten. Denn, so heißt es in der Vorlage der Stadt: „Das OVG Münster verlangt, dass sich die Gemeinden in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Weise Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschaffen“, so die Verwaltung.

Die Öffnungszeiten an beiden Tagen werden aus diesen Gründen in Absprache mit verdi auf die unmittelbare Nachbarschaft im Bereich des Markplatzes und der Bahnhofstraße begrenzt. Die Interessen der Kirchen wurden nach Aussage der Stadt ebenfalls berücksichtigt. Wie gesetzlich vorgeschrieben, beginnt der jeweilige verkaufsoffene Sonntag erst ab 13 Uhr, also außerhalb der Hauptzeit des Gottesdienstes, so der Hinweis der Stadt Brilon.