Winterberg/Arnsberg. Der Ex-Leiter einer Außenstelle des Weißen Rings im HSK soll eine Frau vergewaltigt haben. Vor dem Landgericht wurde gerade das Urteil gesprochen.

Vor der 4. Großen Strafkammer am Landgericht Arnsberg ist am heutigen Montagnachmittag der Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter (74) der Opferschutzorganisation Weißer Ring zu Ende gegangen. Das Urteil: Eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten. Einzelheiten zur Urteilsbegründung folgen.

Insgesamt neun Frauen hatten Anzeige gegen den früheren Leiter der HSK-Außenstelle gestellt. Zwei der Fälle wurden verhandelt. Die Frauen waren zuvor Opfer von Straftaten geworden und hatten sich hilfesuchend an den Weißen Ring gewandt.

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Im ruhigen Ton

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wogen schwer, wie Staatsanwältin Nicole Kuni seinerzeit bei der Verlesung der Anklage deutlich gemacht hatte. Sie warf dem Angeklagten eine besonders schwere Vergewaltigung vor. Zusätzlich wurden ihm im Zusammenhang mit einem anderen Vorfall sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung einer weiteren Frau zur Last gelegt. Dabei habe der Angeklagte die schwierige psychische Situation der Frauen ausgenutzt. Beide waren zuvor schon Opfer von schweren Straftaten geworden und hatten sich hilfesuchend beim Weißen Ring gemeldet.

Der vorsitzende Richter Petja Pagel (Mitte) hat das Urteil  gemeinsam mit Richterin Leonie Wagener gefällt.
Der vorsitzende Richter Petja Pagel (Mitte) hat das Urteil gemeinsam mit Richterin Leonie Wagener gefällt. © WP | Benedikt Schülter

Manche der Taten sollen zum Teil in den Wohnungen der Opfer passiert sein, wie Oberstaatsanwalt Thomas Poggel im Vorfeld des Prozesses bereits erklärt hatte. Die Anzeigen von weiteren Frauen wurden in sieben Fällen eingestellt. Diese seien zwar als übergriffig und unangemessen betrachtet worden, würden aber nicht als straffähig gewertet. Zudem seien einige Vorwürfe bereits verjährt, so Poggel.

Fall schlug hohe Wellen

Der Fall hatte im Februar 2021 hohe Wellen geschlagen. Damals waren die Missbrauchsvorwürfe gegen den damaligen Mitarbeiter des Weißen Rings öffentlich geworden. Der Weiße Ringe hatte die Schilderungen der Frau damals als glaubhaft eingestuft und den Mitarbeiter von seinen Aufgaben entbunden. Der Weiße Ring gründete eine Taskforce, um den Fall aufzuarbeiten. Die Organisation stellte die Informationen zu dem Fall selbst ins Netz, um es weiteren Geschädigten zu erleichtern, sich zu melden. In den folgenden Wochen gingen tatsächlich Schilderungen weiterer mutmaßlicher Opfer beim Weißen Ring ein. Die Organisation, die gegründet wurde als Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten zog Konsequenzen: Die vereinseigenen Regeln für die Betreuung weiblicher Kriminalitätsopfer wurden verschärft.

Demnach dürfen Frauen, die Opfer von Sexualdelikten, häuslicher Gewalt oder Stalking wurden, nur von Mitarbeiterinnen oder hilfsweise nach dem sogenannten Sechs-Augen-Prinzip, also von zwei Mitarbeitern, betreut werden.