Brilon. Der Briloner Rat vertagt die Entscheidung zur Service GmbH am Krankenhaus nach der Verdi-Kritik. Der Krankenhaus-Geschäftsführer wird deutlich.
Eigentlich hätte am vergangenen Donnerstag, 1. Februar, im Rat der Stadt Brilon die Gründung einer Service Gesellschaft am Maria Hilf Krankenhaus verabschiedet werden sollen. Doch der Bürgermeister entschied sich nach Absprach mit René Thiemann, dem Geschäftsführer des Krankenhauses, diesen Punkt wieder von der Tagesordnung zu nehmen. Am Tag der Sitzung war Kritik von der Gewerkschaft Verdi aufgekommen: Die Gewerkschaft wirft der Stadt und dem Krankenhaus vor, mit der Gründung der Servicegesellschaft möglicherweise Tarif-Flucht betreiben zu wollen.
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Dagegen wehren sich zwar die Stadt und das Krankenhaus ausdrücklich, nun wolle das Krankenhaus aber zunächst noch einmal das Gespräch mit der Gewerkschaft suchen. Der Tagesordnungspunkt wurde daher von der Tagesordnung gestrichen. In einer Stellungnahme vom 1. Februar 2024 bezieht René Thiemann, Geschäftsführer des Maria Hilf Krankenhauses, Stellung zu den Vorwürfen von Verdi bezüglich der Gründung einer Service GmbH.
Thiemann betont, dass die ihm zur Verfügung gestellte Ratsvorlage nicht mit ihm abgestimmt war. Die Gründung einer Service GmbH sei lediglich als Option für die Zukunft gedacht, um Dienstleistungen, die aktuell von externen Dienstleistern erbracht werden, näher an das Krankenhaus heranzuführen.
Keine Ausgründung, sondern Tarifweiterführung
Es handele sich daher nicht um eine Ausgründung, wie von der Verdi-Vertreterin behauptet. Mit der Maßnahme erwarte man keinen Qualitätsverlust, sondern einen -gewinn, da die Organisation, Planung und Abwicklung in Zukunft vom Krankenhaus selbst gesteuert werden könne.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service GmbH würden nach den Tarifen des Handwerks bezahlt, die bereits heute für sie gelten. Es handele sich also nicht um eine „Tarifflucht“, sondern um eine „Tarifweiterführung“ für externe Kräfte.
Keine Verlagerung von Kernbereichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Krankenhaus stehen, werden nicht in eine Service-GmbH ausgelagert. Dies gilt explizit für das Personal der Küche, der Sterilgutversorgung, des Empfangs und weiterer Bereiche. Thiemann weist zudem die Unterstellung zurück, dass Kernbereiche wie „Pflege“ und „Labor“ in eine Service-GmbH überführt werden könnten. Dies würde unter keinen Umständen der Wahrheit entsprechen.
Thiemann habe daher den Bürgermeister der Stadt Brilon gebeten, den Tagesordnungspunkt zur Gründung einer Service GmbH abzusetzen. Mit der Verdi-Vertreterin wolle er Gespräche vereinbaren.
„Ich selbst bin seit 1988 Mitglied der Gewerkschaft IG-Metall“, schreibt Thiemann am Ende seiner Stellungnahme. „Auch ich würde mir wünschen, dass alle Mitarbeitenden, die im direkten bzw. nicht-direktem Zusammenhang zum Krankenhaus stehen, nach einem Tarif bezahlt werden“. Er fragt sich jedoch mit Hinblick auf die Kostensteigerungen im Krankenhausbereich: „Soll jetzt ernsthaft mit Blick in Richtung Berlin der „schwarze Peter“ auf die Krankenhäuser abgewälzt werden? Es dürfte doch klar sein, dass eine Erhöhung von aktuell 5,13 Prozent auf einen gedeckelten Preis nicht dazu führt, dass Tarifsteigerungen von größer 10 Prozent getragen werden können?“, so die Grundsatzfrage des Geschäftsführers.
Neue Windkraftanlagen
Der Rat der Stadt Brilon hat am Donnerstagabend grünes Licht für den Bau von vier weiteren Windenergieanlagen im Windvorranggebiet Windsberg/Auf der Haar zwischen Altenbüren und Brilon gegeben. Bereits seit 2018 stehen dort sechs Anlagen, von denen fünf der Windpark Brilon GmbH & Co. KG und eine der Philma Ventus UG & Co.KG gehören. Die Stadtwerke Brilon AöR sind seit 2019 mit 49 Prozent an der Windpark Brilon GmbH & Co. KG beteiligt. Die neuen Anlagen, die im Laufe des nächsten Jahres errichtet werden sollen, werden mit einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 150 Metern deutlich größer sein als die bestehenden Anlagen.
Zwei der neuen Anlagen (WEA 10 und WEA 11) sollen in Form eines Bürgerbeteiligungsmodells betrieben werden. So können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an den Investitionsprojekten beteiligen und von den Erträgen profitieren. Die WEA 11 soll in der Nähe des geplanten Gewerbegebiets „Altenbüren West“ errichtet werden. Bei der Planung der Anlage muss daher der Gewerbelärm berücksichtigt werden.
Ausbau der Windenergie in NRW
Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2022 das Windenergie-an-Land-Gesetz verabschiedet, das den Ausbau der Windenergie deutlich beschleunigen soll. Nordrhein-Westfalen soll bis 2027 1,1 Prozent und bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen.
In der Sitzung des Rates am Donnerstagabend erläuterte der Geschäftsführer der Stadtwerke, Axel Reuber, die Details der Planung.