Hochsauerland. Silvester-Feuerwerke sind in vielen touristischen Regionen verboten. Die Stadt Winterberg erklärt ihre Haltung - und die ist ziemlich eindeutig.

Mit dem Böllerverbot an Silvester ist es so wie mit der Abschaffung von Sommer- und Winterzeit: Alle reden darüber, aber es tut sich nichts. Einige Urlaubsregionen haben aber mittlerweile erkannt, dass es dem Image guttun kann und außerdem der Umwelt dient, wenn man das Silvesterfeuerwerk streicht. Unter dem Motto „Wir tanzen aus der Reihe!“ verzichtet zum Beispiel die Urlaubsregion Kleinwalsertal im Allgäu „zum Wohl von Mensch, Tier und Natur“ bereits zum vierten Mal auf Feuerwerk und Knallkörper. Nur „Erzeugnisse mit geringer Gefahr und vernachlässigbarem Lärmpegel wie Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller oder Wunderkerzen“ dürfen gezündet werden. Auch an der Nordsee wie zum Beispiel auf Amrum, Sylt, Hallig Oland oder Spiekeroog herrscht ein striktes Verbot. Hier und da mag die Brandgefahr wegen der Reetdachhäuser ein Grund dafür sein, aber vielfach wird auch bei Urlaubern der Wunsch nach einem ruhigen Jahreswechsel laut.

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Im Urlauber-Hotspot Winterberg gibt es hingegen keine Bestrebungen, ein Feuerwerk zu verbieten. „Das Abbrennen von Feuerwerken ist für viele Menschen ein Ritual, um das alte Jahr zu verabschieden und das neue Jahr zu begrüßen. Eine Böllerverbotszone sorgt sicher direkt in der Verbotszone für etwas mehr Ruhe und senkt dort auch die Feinstaubbelastung. Allerdings führt eine Böllerverbotszone auch zu Verdrängungseffekten, muss umgesetzt und damit auch kontrolliert werden. Diese Kontrolle bindet allerdings Ressourcen bei den Ordnungsbehörden“, gibt Stadtsprecherin Rabea Kappen zu bedenken.

In der Tat können Städte und Gemeinden bestimmte Bereiche festlegen, in denen kein Feuerwerk gezündet werden darf. Das ist aber eher ein Phänomen in Großstädten, wo Plätze geschützt werden sollen, auf denen sich viele Menschen sammeln und wo viele Passanten unterwegs sind. Im Hochsauerlandkreis ist so etwas bisher nicht bekannt

Ich böllere selbst nicht, bin allerdings auch der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Kommune ist, mit dem erhobenen Zeigefinger die Bürgerinnen und Bürger erziehen zu wollen.
Michael Beckmann

„Ich böllere selbst nicht, bin allerdings auch der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Kommune ist, mit dem erhobenen Zeigefinger die Bürgerinnen und Bürger erziehen zu wollen. Wenn es um das Thema Nachhaltigkeit geht, setze ich daher auf Einsicht und Eigenverantwortung. Sollten Sicherheitsbelange berührt werden, gilt für mich eine andere Lagebeurteilung“, antwortet Bürgermeister Michael Beckmann auf Nachfrage unserer Zeitung. Und wie sieht es mit dem Bestreben nach Nachhaltigkeit aus? Über die Nachhaltigkeit eines touristisch geprägten Ortes wie Winterberg entscheide nicht ein Böllerverbot an Silvester, sondern eine gut durchdachte und von den touristischen Leistungsträgern getragene Nachhaltigkeitsstrategie. Daran arbeite Winterberg als erstes nachhaltiges Reiseziel in NRW konsequent seit 2019, so Beckmann.

Eine Frage der Eigenverantwortung

Mit ihrer historischen Fachwerkkulisse wäre die Stadt Hallenberg eine gute Kandidatin, um aus Sicherheitsgründen die Knallerei zu untersagen: „Für die Stadt Hallenberg gibt es, wie wahrscheinlich in den meisten Kommunen im Hochsauerland, keine ortsspezifischen Regelungen bzw. Verbote. Sprechen wir im Stadtgebiet über Feuerwerke zum Jahreswechsel, so handelt es sich zumeist um die üblichen kleinen Privatfeuerwerke vor Privathäusern, die am Silvesterabend natürlich zulässig sind. Hier traue ich unseren Bürgerinnen und Bürgern ein ordentliches Maß an Eigenverantwortung zu, es nicht zu übertreiben.“ Auch wenn er seit vielen Jahren kein eigenes Feuerwerk gezündet habe, so freue er sich für jeden Einzelnen, der maßvoll an diesem einen Abend im Jahr den Himmel bunt färbe und daran seine Freude habe, so Eppner.

Wenigstens dies gilt es zu beachten: Nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern erlaubt, in der Regel werden sie vor allem in Supermärkten, Discountern und Baumärkten angeboten. Abgebrannt werden dürfen sie aber nur am 31. Dezember und 1. Januar. Bundesweit gilt das ganze Jahr über - also unabhängig von Silvester: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern darf keine Pyrotechnik gezündet werden.

An Silvester doppelte Schicht in der Krankenhaus-Ambulanz

Coronabedingt gab es ohnehin eine Böller-Pause, aber das Krankenhaus „Maria hilf“ in Brilon erklärt auf Nachfrage: „In den letzten Jahren gab es kaum bis gar keine Verletzungen durch Feuerwerkskörper oder Pyrotechnik. Die Sicherheitsvorkehrungen der Industrie greifen und die Menschen werden vernünftiger“, so Sprecherin Pia Kloß. In den letzten Jahren seien in der Silvester-Nacht unter anderem Kreislaufkollapse, Schnittwunden oder Alkoholintoxikationen behandelt worden. „Bei uns ist die Notfall-Ambulanz in der Silvester-Nacht immer doppelt besetzt.“