Winterberg. Die Energiewende nimmt auch in Winterberg Tempo auf. Jetzt sucht die Stadt Flächen für Photovoltaikanlagen. Bürger werden kontaktiert.

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Winterberg hat in seiner vergangenen Sitzung einstimmig beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu kontaktieren, die bereit sind, Fläche zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung zu stellen. Zuvor hatte bereits das Unternehmen Energielenker aus Münster eine Potenzialstudie erstellt, welche Grundstücke dafür geeignet sind.

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Bürger sollen sich an möglichen Freiflächen-Photovoltaikanlagen beteiligen können.
Bürger sollen sich an möglichen Freiflächen-Photovoltaikanlagen beteiligen können. © www.blossey.eu | Hans Blossey

„Die Stadt, die Öffentlichkeit beziehungsweise die Bürgerinnen und Bürger müssen Gelegenheit erhalten, sich an möglichen Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu beteiligen“, heißt es in der Vorlage. Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die an der Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ihrem Grundstück interessiert seien, müssten daher bereit sein, dass eine mögliche Anlage auf ihren Grundstücken im Rahmen genossenschaftlicher oder vergleichbarer Modelle umgesetzt werde.

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Geeignete Standorte

Außerdem seien die betroffenen Grundstückseigentümer ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ihre Zustimmung zu einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht automatisch dazu führe, dass auf ihren Grundstücken eine Anlage entstehe. Die Zustimmung führe lediglich dazu, dass die Stadt sich mit der möglichen Entwicklung einer Anlage auf diesen Flächen weiter planerisch beschäftige. Die Planungshoheit der Gemeinde werde dadurch aber nicht eingeschränkt.

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Besonderes geeignete Standorte seien, laut Vorlage, Straßen, künstlich und erheblich veränderte Oberflächengewässer sowie Windenergiebereiche. Zudem taucht auch der Begriff „landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete“ in dem Beschluss auf. Diese Standorte sind von der Europäischen Union genau definiert. Generell sind damit Berggebiete und Gebiete gemeint, in denen aufgrund ungünstiger Standort- oder Produktionsbedingungen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht.

Niedrige Bodenwertzahl

Insbesondere die Öffnung für „landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete“ hat für die Stadt Winterberg Bedeutung, da sämtliche landwirtschaftlich genutzte Flächen im Stadtgebiet eine Bodenwertzahl von weniger als 55 aufweisen und damit als benachteiligte Gebiete eingestuft werden. Die Bodenwertzahl, auch Bodenklimazahl, ist in Deutschland ein Vergleichswert zur Bewertung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Böden. Sie ist somit auch eine ökonomische Kennzahl. Sie wird mit den Daten der Bodenschätzung ermittelt und reicht von 0 bis circa 100.

Bei hochwertigen Ackerböden seien ausschließlich AgriPhotovoltaikanlagen zulässig. Vorzugsweise seien Flächen bis zu einer Entfernung von 500 Metern von Bundesfernstraßen, Landesstraßen und überregionalen Schienenwegen zu nutzen, vorrangig entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen. Entlang von anderen Straßen und Schienenwegen sowie angrenzend an den Siedlungsraum nur Flächen bis zu einer Entfernung von 200 Metern.

Besonders Windkraft im Fokus

Seitens der Stadt gibt es Überlegungen, gemeinsam mit regionalen Partnern eigene Projekte im Bereich der Windkraft und Photovoltaik selbst umzusetzen. Bei diesen Überlegungen spielen die unmittelbaren Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle. Der Stadt ist es nicht zuletzt aus touristischen Interessen wichtig, dass die Landschaft nicht verspargelt wird und die Bürger an der Windkraft beteiligt werden. Daher hatte der Winterberger Bürgermeister Michael Beckmann in einer Ratssitzung im vergangenen Juni gesagt: „Verkaufen oder vermieten Sie nicht gleich an Projektierer, denn dann hat nur der Einzelne etwas davon und nicht die Gemeinschaft.“

Neben Windkraft soll ein Fokus auf die Möglichkeiten von Photovoltaik gelegt werden. Hier taucht der Terminus „raumbedeutsam“auf. Die Frage, ob eine Freiflächen-Photovoltaikanlage „raumbedeutsam“ ist, wird in jedem Einzelfall von der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des für jedes Projekt notwendigen Bauleitplanverfahrens geprüft und entschieden.