Winterberg. Bei der Energiewende kommt auch die Stadt Winterberg nicht mehr an der Windkraft vorbei. Warum eine stadtweite Wärmeplanung in Arbeit ist.
Wie sollen, können, dürfen die Bürgerinnen und Bürger künftig heizen? Macht jeder Einzelne sein Ding oder gibt es stadt- bzw. quartiersweite Lösungen? Wie schnell muss die Kommune reagieren, damit nicht einzelne Haushalte mit individueller Wärmepumpe oder Solaranlage voranpreschen und gemeinsame Lösungen auf Dauer vertan sind? Kommunale Wärmeplanung wird durch das neue Gebäudeenergiegesetz zur Pflicht. Städte und Gemeinden sind aufgefordert, Pläne für die künftige Energieversorgung aufzustellen. Das gilt auch für Winterberg, wo das Thema jüngst im Rat besprochen wurde.
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90 Prozent Förderung durch das Land
Bürgermeister Michael Beckmann führte aus, dass die Kosten für eine Kommunale Wärmeplanung zwischen 70.000 und 100.000 Euro liegen. Derzeit würden diese Aufwendungen mit 90 Prozent vom Land NRW gefördert. Schon Anfang Juli werde die Stadt daher an einer Initialberatung für kommunale Wärmeplanung teilnehmen und dann anschließend einen Förderantrag stellen.
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Eigene Initiativen in Richtung autarke Energieversorgung gebe es bereits in Hildfeld. Dort, so Beckmann, hätten sich acht Bürger gefunden, die das Thema konkret angehen wollen. „Hildfeld eignet sich besonders wegen seiner Einzellage und seines eng umrissenen Ortskerns. Wir werden den Prozess begleiten; gegebenenfalls lassen sich aus dem Pilotprojekt Erfahrungen und Erkenntnisse auf andere Orte übertragen.“ Für diesen Prozess will die Stadt in den nächsten Wochen einen Förderantrag für das KFW-Sonderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ stellen. Die Stadt will sich daran finanziell beteiligen.
Beckmann: Bis 2025 passiert nichts
Bei der Energiewende kommt aber auch die Stadt Winterberg nicht am Thema Windkraft vorbei. Beckmann: „Dahinter steckt die Änderung der Landesentwicklungsplanung. Der Vorsorge-Abstand ist gekippt, eine Windkraft-Nutzung im Nadelwald ist möglich – auch bei uns.“ Die Stadt sei nunmehr nicht mehr Herrin des Verfahrens und könne nur noch abwarten, welche Flächen im Stadtgebiet seitens der Bezirksregierung Arnsberg, die jetzt für die Planungen verantwortlich ist, ausgewiesen werden. „Wenn wir schon den weiteren Ausbau der Windkraft auch in unserer Stadt akzeptieren müssen, dann sollen unsere Bürgerinnen und Bürger auch etwas davon haben. Bürgerstrom, Unternehmerstrom oder auch die direkte Beteiligung an solchen Anlagen über Bürgerenergiegenossenschaften – all das lassen wir gerade prüfen. An unserem Wind sollen möglichst keine fremden Projektierer verdienen.“ Nur mit offener Information und Beteiligung schaffe man Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Windenergie in Winterberg, so der Bürgermeister.
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Kernpotenzialflächen
Gesteuert wird die Errichtung von Windenergieanlagen in NRW über die Regionalpläne. Das Instrumentarium „Veränderungssperre“, das die Städte als planungsrechtliches Instrumentarium zur Hand haben, ist auf der Ebene der Regionalplanung nicht anwendbar. Daher hat die Stadt bei der Ausweisung von Windenergiebereichen keine unmittelbaren Steuerungsmöglichkeiten. Allerdings sieht der Entwurf des Landesentwicklungsplan vor: Bis zur Festlegung von Windenergiebereichen in den Regionalplänen darf der Zubau von Windenergieanlagen ausschließlich auf großen, zusammenhängenden, für die Windenergie geeigneten Flächen erfolgen (Kernpotenzialflächen). Hierdurch soll ein planerisch unkontrollierter Ausbau von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden. Beckmann: „Bis 2025 passiert daher erstmal nichts.“
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Eigene Projekte entwickeln
Seitens der Stadt gibt es Überlegungen, gemeinsam mit regionalen Partnern eigene Projekte im Bereich der Windkraft und Photovoltaik selbst umzusetzen. Bei diesen Überlegungen spielen die unmittelbaren Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle. Der Stadt ist es nicht zuletzt aus touristischen Interessen wichtig, dass die Landschaft nicht verspargelt wird und die Bürger/innen an der Windkraft beteiligt werden. Daher auch die Bitte von Beckmann: „Verkaufen oder vermieten Sie nicht gleich an Projektierer, denn dann hat nur der Einzelne etwas davon und nicht die Gemeinschaft.“
Neben Windkraft soll aber auch ein Fokus auf die Möglichkeiten von Photovoltaik gelegt werden. Hier taucht der Terminus „raumbedeutsam“auf. Die Frage, ob eine Freiflächen-Photovoltaikanlage „raumbedeutsam“ ist, wird in jedem Einzelfall von der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des für jedes Projekt notwendigen Bauleitplanverfahrens (Änderung Flächennutzungsplan) geprüft und entschieden.