Winterberg/Hallenberg/Medebach. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Baustück zum geplanten Heizungsgesetz. Für die Bürger im HSK kann das finanziell entscheidend sein:

Mit dem schon lange umstrittenen „Heizungsgesetz“ soll nach dem Willen der Bundesregierung ein Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden geleistet werden. Eng verbunden damit ist eine kommunale Wärmeplanung - auch in Winterberg, Hallenberg und Medebach.

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Die Wärmeplanung soll das bereits beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzen.
Die Wärmeplanung soll das bereits beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzen. © dpa

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Hohe Priorität

Die Stadt Hallenberg hat sich bereits auf den Weg der kommunalen Wärmeplanung begeben, sagt Bürgermeister Enrico Eppner. Der Plan der Stadt sei es, zeitnah eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung zu konzeptionieren. Gemeinsam mit der Stadt Medebach wolle man sich nach der Kommunalrichtlinienförderung des Bundes richten. Ein entsprechender Antrag sei bereits seitens der beiden Städte gestellt worden. Derzeit warte man noch auf die Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, da der generelle Bewilligungszeitraum bis zum zwölf Monate dauern könne, sagt Bürgermeister Eppner.

„Es ist schwierig, eine konkret Zeitschiene zu benennen. Unserem Wunsch nach möchten wir die Thematik mit hoher Priorität nach vorne bringen, da wir neben dem Potenzial der Quartiersversorgung von beispielsweise Baugebieten und Ortschaften auch Potenziale im Bereich der Industrie-beziehungsweise Gewerbebetriebe sehen. Hier haben wir bereits mit verschiedenen Akteuren sprechen können“, sagt das Hallenberger Stadtoberhaupt. Die kommunale Wärmeplanung solle aber die Grundlage für private, gewerbliche und kommunale Einsparpotenziale und somit Ressourcenschonung darstellen. Auf diese Weise solle der Klimaschutz angetrieben werden. „Langfristig erhoffen wir uns auch finanzielle Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger.“

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Förderquote von 90 Prozent

Der Bund habe für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung eine Förderquote von 90 Prozent in Aussicht gestellt. Die Antragstellung habe die Stadt Hallenberg auf Grundlage eines Richtpreisangebotes von rund 40.000 Euro, von einem entsprechenden Planungsbüro, durchgeführt. Somit läge der zu tragende Eigenanteil für die Stadt Hallenberg bei gegebenenfalls rund 4.000 Euro für die reine Konzeptionierung, welche man dann in Verbindung mit der Stadt Medebach durchführen wolle, um Synergien zu nutzen. Über beispielsweise bauliche Investitionsmaßnahmen könne natürlich erst nach dem Planungsauftrag eine Aussage getroffen werden, so Eppner.

Für das Stadtgebiet Medebach liegt das Richtpreisangebot bei rund 70.000 Euro, sodass der städtische Anteil 7.000 Euro betragen würde, erklärt Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche.

Die Pressesprecherin der Stadt Winterberg, Rabea Kappen, sagt, dass die Verwaltung bereits für eine kommunale Wärmeplanung Förderanträge gestellt haben. Zu einem bei der KFW für ein Quartierskonzept und zum anderen einen Antrag über die Kommunalrichtlinie. „Sobald wir eine Förderzusage haben, werden wir unsere Bürgerinnen und Bürger über den Zeitplan informieren“, sagt sie.

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Ausbau der Wärmenetze voranbringen

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte im Bundestag angekündigt, mit dem Gesetz solle eine Wärmeplanung in Kommunen systematisch und verbindlich umgesetzt werden. Sie machte deutlich, dies sei ein zentraler Baustein bei der Umstellung der Wärmeversorgung, also einem schrittweisen Abschied von fossilen Energien wie Gas und Öl. Der Ausbau der Wärmenetze solle nun vorangebracht werden.

Der Bundestag beriet erstmals über einen Entwurf für ein Gesetz zur Wärmeplanung. Dieses soll das bereits beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzen, oft als Heizungsgesetz bezeichnet. Erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist - wobei es Übergangsfristen gibt. Nur in Neubaugebieten gilt bereits ab 2024 die Pflicht, dass nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.

Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, Städte unter 100 000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028. Für kleine Gemeinden unter 10 000 Einwohnern soll es vereinfachte Verfahren geben können. Bürger sollen dann wissen, ob ihr Stadtteil an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie etwa über den Einbau einer Wärmepumpe für eine klimafreundliche Heizung sorgen müssen.