Brilon. Ein 29-jähriger Mann aus Brilon, der schon viermal vorbestraft ist, hat seine letzte Chance verspielt. Das Gericht greift durch.

Die Hoffnung des 29-jährigen Angeklagten aus Brilon, der einer Bewährungshelferin unterstellt ist, mit seinem Einspruch gegen das Urteil des Schöffengerichtes Schmallenberg vom März dieses Jahres vor der Berufungskammer des Landgerichtes Arnsberg ein für ihn besseres Ergebnis zu erreichen, erfüllte sich nicht.

WP-Newsletter per Mail: Was ist los in Brilon, Olsberg, Marsberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg? Holen Sie sich den Newsletter für Ihren täglichen Nachrichtenüberblick

Erstinstanzlich war er beim Amtsgericht Schmallenberg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne einen Pflichtversicherungsschutz seinen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr geführt und an diesem ein Kennzeichen angebracht zu haben, welches nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben war, was eine Urkundenfälschung darstellt, verurteilt worden.

Lesen Sie auch: Brilon: Täter beschmieren Gedenkstätte für ermordete Juden

Für diese erwiesenen Straftaten hatte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung ausgesprochen. Zudem wurde die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von neun Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein, weshalb jetzt zweitinstanzlich neu entschieden werden musste.

Angeklagter war viermal vorbestraft

Der Angeklagte, der viermal vorbestraft ist, – u.a. wegen bewaffneten Drogenhandels – räumte die oben angegebenen Vorwürfe der Staatsanwältin zwar ein, versuchte aber über seinen Verteidiger die erstinstanzliche Verurteilung mit einer Bewährung zu erreichen. Der Vorsitzende Richter machte schon früh deutlich, dass aus Sicht der Kammer eine Bewährungsfreiheitsstrafe nicht in Betracht kommt.

Lesen Sie auch:Kein Wohnraum für Geflüchtete: Olsberg zieht Konsequenz

Wegen des bewaffneten Drogenhandels war er zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. In dieser Bewährungszeit wurde er erneut straffällig. In der daraufhin verlängerten Bewährungszeit beging er nochmals Straftaten. „Sie sind ein Bewährungsversager. Was hat sie damals geritten“, fragte ihn der Vorsitzende. Und weiter: „Warum kaufen sie sich ein Auto, wenn sie keine Fahrerlaubnis haben?“ Diese Fragen blieben ohne Antwort.

Sechs Monate ohne Bewährung

Auch die Staatsanwältin sah nach der Beweisaufnahme keinen Grund, von dem Strafmaß des Schöffengerichtes Schmallenberg abzuweichen. Sie beantragte, die Berufung zu verwerfen. Für den Verteidiger, blieben kaum stichhaltige Argumente, eine Bewährungsfreiheitsstrafe zu erreichen. Die Berufungskammer schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an und die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von neun Monaten keine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass es an der Strafzumessung des Schöffengerichtes Schmallenberg nichts zu ändern gibt. Es bleibt bei den sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung, was den Angeklagten hinter Gitter bringt. Es sei denn, dass Revision eingelegt wird und das Oberlandesgericht stellt Rechtsfehler, was recht selten vorkommt, fest. Sodann würde das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichtes Arnsberg zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.