Winterberg/Medebach. Die Zweitwohnungssteuer wird auch in Winterberg und Medebach erhoben. Das hat mehrere Gründe. So viel müssen die Besitzer dort zusätzlich zahlen:
Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland erheben eine Zweitwohnungssteuer. Das bedeutet: Derjenige, der neben seiner Hauptwohnung dort eine weitere besitzt, muss zahlen. Auch Winterberg und Medebach erheben diese Steuer. Wie hoch die Zweitwohnungssteuer ist, kann jede Kommune selbst bestimmen. Dementsprechend unterschiedlich fallen die Steuersätze aus. Winterberg kassiert jährlich 15 Prozent des jeweiligen Mietwertes. In Medebach bemisst sich die Steuer nach der Nettokaltmiete der Wohnung und dem Steuersatz der Stadt Medebach. Der liegt bei aktuell zehn Prozent.
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Gründe für die Einführung
Wer sich nicht länger als sechs Monate an einem Ort aufhält und bereits in Deutschland gemeldet ist, muss in dieser Zeit keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. In Winterberg gibt es derzeit rund 2.150 Steuerfälle. Jährlich nehme die Stadt 1,25 Millionen Euro an Zweitwohnungssteuer ein, teilt die Pressesprecherin der Stadt Winterberg mit.
„Die Zweitwohnungssteuer wurde bereits 1991 eingeführt. Hiermit waren wir die erste Gemeinde in NRW“, sagt Kappen. Der Zweitwohnungssteuer unterliegt, wer im Stadtgebiet Winterberg eine Zweitwohnung als Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzer innehat und die Möglichkeit der Eigennutzung hat.
Gründe für die Einführung lagen darin, dass die Inhaber von Zweitwohnungen auch die allgemeinen Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen, sowie die Kur- und Erholungseinrichtungen nutzen. „Durch viele Zweitwohnungen war die Stadt gezwungen, hohe Investitionen für die Vorhaltung von Freizeiteinrichtungen und Versorgungseinrichtungen zu tätigen, die sich alleine durch Gebühren nicht decken lassen“, sagt Kappen. Die teilweise kurzfristigen Aufenthalte der Zweitwohnungsinhaber setze die dauernde Bereitstellung von überdimensionalen Einrichtungen für die sogenannte Spitzenverbrauchzeit voraus, erklärt die Sprecherin.
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Wohnraum schwer zu finden
An sich ist bezahlbarer Wohnraum in Winterberg schwer zu finden. Die Stadt wehrt sich mittlerweile gegen immer mehr Ferienwohnungen, die diese Situation rund um Winterberg erschwert. Wäre deshalb eine deutliche Erhöhung der Steuer nicht ein gutes Mittel dagegen?
Pressesprecherin Kappen: „Eine Erhöhung würde keinen Sinn machen. Im Gegenteil: Wenn die Zweitwohnungssteuer erhöht würde, würden sich vermutlich einige Eigentümer überlegen, die Zweitwohnung über eine Vermietungsagentur ohne Eigennutzungsmöglichkeit als Ferienwohnung anzubieten, dort wo es baurechtlich zulässig ist.“ Im Ergebnis müssten, laut Kappen, die Eigentümer dann keine Zweitwohnungssteuer, sondern Kurbeiträge pro Übernachtung zahlen. In den Bereichen, wo keine Ferienwohnungsnutzung zulässig wäre, bestünde zudem die Gefahr des Leerstandes, denn nach dem Winterberger Handlungskonzept Wohnen sei zu befürchten, dass nicht alle Zweitwohnungen aufgrund der demografischen Veränderung in Winterberg mit seit Jahren leicht rückläufigen Einwohnerzahlen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt werden könnte und somit dann auch Leerstände drohen würde.
Laut dem Bürgermeister der Stadt Medebach, Thomas Grosche, sind aktuell rund 180 Zweitwohnungssteuerfälle dort gemeldet. Die Einnahmen daraus würden in diesem Jahr 2023 bei rund 75.000 Euro liegen.
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Kommunales Finanzierungsproblem
2015 hatte der Rat der Stadt für die Einführung der Zweitwohnungssteuer votiert, die dann 2016 in Kraft trat. Grund sei unter anderem die immer schwieriger werdenden finanziellen Situation gewesen, wozu man 2014 eine freiwillige Haushaltsberatung seitens der Bezirksregierung Arnsberg durchführen ließ. „Bei dieser hat sich herausgestellt, dass die Stadt Medebach im Bereich der Aufwendungen kaum noch Einsparungspotential hat, um langfristig solide Haushalte vorweisen zu können. Die zwingende Konsequenz war, dass neben den wenigen Einsparmöglichkeiten Maßnahmen zur Ertragssteigerung vorgeschlagen wurden“, sagt Bürgermeister Thomas Grosche.
Zudem gebe es einen weiteren Grund, für die Durchsetzung der Zweitwohnungssteuer: das kommunale Finanzierungssystem. Die Stadt Medebach erhalte Landesmittel als Schlüsselzuweisungen nämlich nur für diejenigen Personen, die sich mit erstem Wohnsitz in Medebach angemeldet haben. Zweitwohnsitze im Stadtgebiet finden dabei keine Berücksichtigung. „Aber auch Zweitwohnungsbesitzer nutzen wie andere Bürger die umfangreiche kommunale Infrastruktur. Wir sind froh, dass viele unserer mit Zweitwohnsitz gemeldeten Bürgerinnen und Bürger die Gründe verstanden haben und sehen die Zweitwohnsitzinhaber als wichtigen Bestandteil unserer Stadtgesellschaft“, erklärt der Bürgermeister.