Medebach. Ein Mann verpasst in der Volksbank in Winterberg einem anderen schwere Schläge ins Gesicht. Die Eskalation hat eine rassistische Vorgeschichte.

Das Amtsgericht Medebach verhandelte jetzt eine Körperverletzung, die sich am 18. September 2022 in der Volksbankfiliale in Winterberg zutrug. Dabei wurde das Verfahren gegen den Angeklagten, einem 22-jährigen Syrer, der in Meschede lebt, gegen eine Geldauflage eingestellt. Laut Anklage habe der angehende Fahrzeuglackierer an jenem besagten Tattag einem anderen jungen Mann nach einer verbalen Auseinandersetzung bis zu neunmal ins Gesicht geschlagen und diesem Gesichtsprellungen zugefügt, die im Winterberger Krankenhaus behandelt werden mussten.

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Das Amtsgerichts in Medebach.
Das Amtsgerichts in Medebach. © WP | Benedikt Schülter

Rassistische Beleidigungen: „Scheiß Flüchtling, Scheiß Ausländer“

Der Angeklagte selbst habe die Flucht ergriffen und sei ein paar Meter weiter, zwischen dem Hotel Liebesglück und dem Blackwater Irish Pub, von einem Polizeibeamten aufgegriffen worden. Die Tat selbst gab der schmächtige Mann zu. Nervös, aber in einem sehr guten Deutsch, erklärte er Richter Michael Neumann, warum es überhaupt zu diesem Geschehen, aus seiner Sicht, kommen konnte. „Ich gebe es zu. Ich habe ihm ins Gesicht geschlagen. Es ist aber nicht grundlos geschehen“, sagte der 22-Jährige.

Er kenne seinen Kontrahenten persönlich. Man sei gemeinsam zur Schule gegangen. Dabei habe ihn der Mann über einen längeren Zeitraum, mehr als drei Jahre lang, schwer gemobbt. Immer wieder sei er rassistisch aufs Übelste beleidigt worden. „Scheiß Flüchtling, Scheiß Ausländer“. Diese Worte seien ihm gegenüber immer wieder gefallen. Auch in dem Verkaufsraum der Bank. „Das hat mich alles tief verletzt“, sagte er mit bebender Stimme.

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Staatsanwalt: „Man schlägt niemanden einfach ins Gesicht“

Die Tat selbst gab er zu. Aber er berichtete von maximal drei Schlägen, die er seinem Kontrahenten zugefügt habe. Schon gegenüber dem Polizeibeamten habe er sein Handeln vollumfänglich zugegeben, betonte er. Zu einer Aussage des Opfers kam es dann auch nicht mehr. Denn dieser war zwar zu einer Zeugenvernehmung geladen, erschien aber zum anberaumten Termin nicht. Auch ein weiterer Zeuge blieb der Vernehmung unentschuldigt einfach fern. So schlug der Winterberger Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Volker Wulf, vor, das Verfahren einzustellen.

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Dem schloss sich Staatsanwalt Jens Lämmerhirt dann auch an. Trotzdem bestand er auf eine Geldbuße. „Man schlägt niemanden einfach ins Gesicht. Das macht man einfach nicht“, sagte er. Doch für den Angeklagten spreche sein vollumfängliches Geständnis und dass er bisher strafrechtlich in keiner Weise in Erscheinung getreten sei. Auch die Sozialprognose sehe gut aus. Verteidiger Wulf betonte außerdem, wie gut sein Mandat, der 2015 von Syrien aus nach Deutschland flüchtete, bereits integriert sei. Innerhalb kürzester Zeit habe er die deutsche Sprache gelernt. Er habe zudem eine Ausbildung als Fahrzeuglackierer begonnen, für die er dann sogar extra nach Meschede gezogen sei.

Sichtlich erleichtert nahm der Angeklagte dann die Entscheidung des Richters, das Verfahren einzustellen, zu Kenntnis. Er muss nur noch fristgerecht eine Geldauflage von 600 Euro an eine soziale Einrichtung leisten, dann wird das Verfahren endgültig eingestellt.