Brilon. Sie parken per App? In Brilon könnte Sie das teuer zu stehen kommen. Die Stadt weiß von nichts und der Anbieter schweigt.
Parkgebühren gehören vermutlich zu den unbeliebtesten Nebeneffekten des Stadtlebens. Ständig kramt man in der Tasche nach Kleingeld, um noch ein paar Cent für den Automaten zusammenzukratzen. In Zeiten der kontaktlosen Bezahlweisen letztlich ein Relikt längst vergangener Tage.
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Das dachten sich auch die geschäftstüchtigen Anbieter verschiedener Apps, die einem auch in Brilon den Gang zum Parkautomaten ersparen wollen. Und das funktioniert so: Per GPS des Smartphones wird die Position des Fahrzeugs festgestellt, an die App gemeldet und über den Anbieter teilweise sekundengenau abgerechnet. Wenn es funktioniert, kann durch die App das Leben erleichtert werden. Was aber, wenn die App streikt? Diese Frage stellt sich nun in Brilon und wer für den Fehler verantwortlich ist. Seit der Coronapandemie ist es nämlich möglich an Samstagen in der Innenstadt kostenlos zu parken. Vier Euro würde sonst fällig, in der App Easypark kostet ein ganzer Tag 4,60 Euro. Ganze 60 Cent gehen also als Provision an den App Anbieter.
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Keine Hinweise auf kostenlose Parkmöglichkeit für App-Nutzer
Während einem Parkautomatenbenutzer am Samstag jedoch ein kleiner Hinweis eingeblendet wird, dass an diesem Tag keine Gebühr zu entrichten ist, werden kostenfreie Tage für Appnutzer einfach elektronisch hinterlegt, sodass nicht abgerechnet wird. Normalerweise. Schilder oder Informationen auf der Internetseite der Stadt, die über diesen Umstand aufklären, fehlen vollständig. Deswegen war es auch vermutlich lange Zeit nicht aufgefallen, dass die App Easypark den Samstag dann trotzdem abrechnete, wie der Autor dieser Zeilen anhand eigener Abrechnungen nachvollziehen konnte. Doch wie konnte es dazu kommen? Während der App-Anbieter auf schriftliche sowie telefonische Anfragen nicht reagiert, gibt sich die Stadt eher zugeknöpft. Sie höre von dem Problem zum ersten Mal. Verwunderlich ist das hingegen nicht: Wer auf die App setzt, bekommt ja auch überhaupt keinen Hinweis darauf, dass er eigentlich gerade kostenlos parken könnte. Die Frage, ob nicht durch Schilder auf den kostenfreien Samstag hingewiesen werden könne, beantwortet die Stadt so: „Auf den Displays der Parkscheinautomaten wird eine entsprechende Info angezeigt. Zudem wurde auf die Gebührenbefreiung durch die Stadt Brilon auf allen Informationskanälen mehrfach hingewiesen“. Dass es bisher also nur wenige Meldungen gab, könnte also vor allem daran liegen, dass ein ortsfremder App-Nutzer überhaupt nicht über die kostenlose Parkmöglichkeit aufgeklärt wird.
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Anbieter verweigert Stellungnahme
Um wie viele Betroffene es sich daher möglicherweise handelt, kann die Stadt nicht sagen. Der Anbieter EasyPark verweigert sowohl auf schriftliche als auch telefonische Anfrage die Antwort. Allerdings kann die Stadt nicht überzeugend darlegen, dass sie den App-Anbieter überhaupt über die kostenfreien Parktage informiert hat. So wäre es durchaus vorstellbar, dass eine solche Meldung verzögert oder überhaupt nicht von der Stadt übermittelt wurde. Trotz mehrfacher Nachfrage konnte die Stadt keinen Zeitpunkt nennen, an welchem sie EasyPark darüber Bescheid gegeben hat: „Die App-Anbieter werden regelmäßig immer dann, wenn sich Änderungen in den kostenpflichtigen Zeiten ergeben, entsprechend informiert. Wegen der fehlerhaften Umsetzung der Gebührentarife, um die es aktuell geht, steht die Stadt Brilon aktuell mit den verschiedenen Anbietern in Kontakt. Aktuell wurden außerdem alle Anbieter nochmals auf die momentan geltenden Regeln hingewiesen“ so die Stadt auf Anfrage der WP. Wie viele Betroffene es aktuell gibt, kann mangels Antwort des App Anbieters nicht festgestellt werden. Klar ist jedoch, dass die Schadenssumme bis in die Tausende gehen könnte. Doch was ist mit dem Geld geschehen, welches an den Samstagen eingezogen wurde. Zumindest das scheint klar zu sein, so die Stadt auf die Frage nach dem Verbleib der Gebühren: „Die Parkgebühren würden vereinnahmt. Der Stadt Brilon sind bislang aber keine Hinweise oder Beschwerden bekannt, dass dies schon mal der Fall gewesen ist.“