Ein Marsberger glaubt, dass seine Frau eine Affäre hat. Rasend vor Eifersucht geht er auf den scheinbaren Liebhaber mit einem Cuttermesser los.

Marsberg/Arnsberg. Am zweiten Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes Arnsberg in Sachen versuchte Tötung wurde nach dem Gutachten des Sachverständigen, einem Psychiater, der über die Schuldfähigkeit des 36-jährigen Angeklagten aus Marsberg, befinden sollte, die Beweisaufnahme abgeschlossen.

Der Staatsanwalt hatte dem Marsberger Monteur vorgeworfen, am 25. September 2022 auf seinen früheren Freund – 43 Jahre- mit einem Cuttermesser eingestochen zu haben, weil er annahm, dass dieser ein Verhältnis mit seiner Frau habe.

Sicherheitsgurt durch Cuttermesser teilweise zerschnitten

Nach einem Kirmesbesuch der drei war es zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau in deren Wohnung zu einem heftigen verbalen Streit gekommen. Die Frau hatte entnervt diesen Streit nicht mehr ausgehalten und rief per Handy den gemeinsamen Freund der Familie an, sie abzuholen. Dieser erschien kurz darauf mit seinem Auto, in das die Frau einstieg. Der Angeklagte, der die Wegfahrt verhindern wollte, riss die Fahrertür des Pkw auf und schlug auf den Fahrer ein. Dabei griff er zuvor in seine Jackentasche und wollte angeblich ein Feuerzeug in die Faust nehmen, um die Schläge zu verstärken. Tatsächlich aber zog er ein Cuttermesser und stach in Richtung des Zeugen, der ausweichen konnte, sodass der Stich den Sicherheitsgurt teils zerschnitt.

Lesen Sie auch: Brilon: Chefarzt Talil Talli beherrscht neuartige OP-Technik

Der „Freund“ fuhr anschließend mit der Frau zur Polizei nach Brilon und erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung. Der die Anzeige aufnehmende Polizeibeamte sah über die Sachbeschädigung hinaus eine versuchte gefährliche Körperverletzung. Der Staatsanwalt begründete später sogar einen versuchten Totschlag. Einen solchen warf er vor Gericht dem Angeklagten vor. Dieser bestritt eine Tötungsabsicht: „Ich wollte ihm nur einen reinhauen. Das Messer war eingeklappt.“ Wie aber konnte der Sicherheitsgurt zerschnitten worden sein? Deshalb stand für den Staatsanwalt fest, dass das Messer aufgeklappt gewesen war und somit hätte zu erheblichen Verletzungen führen können. Vom Amtsgericht Brilon wurde daraufhin ein Haftbefehl erlassen, was dazu führte, dass der Angeklagte von seinem Arbeitsplatz weg in Untersuchungshaft verbracht wurde. Dort saß er drei Monate und wurde unter Aufrechterhaltung des Haftbefehls danach entlassen.

Psychiater: Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit in einer Affektsituation

Der Psychiater bescheinigte dem Angeklagten in seinem Gutachten vor der Kammer verminderte Schuldfähigkeit: „Ich habe hier vor Gericht in der Beweisaufnahme weitere Erkenntnisse gewonnen und bescheinige dem Angeklagten zur Tatzeit eine erheblichen Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit in einer Affektsituation. Sein damaliges Handeln war durchaus verständlich.“

Lesen Sie auch:Hochsauerland: Weitere Stolpersteine für Nazi-Opfer geplant

Nach der intensiven Beweisaufnahme ging der Staatsanwalt nun nicht mehr von einer versuchten Tötung aus, sondern lediglich von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung. „Zwar war das Cuttermesser aufgeklappt, eine Tötungsabsicht ist aber nicht erkennbar“, argumentierte der Vertreter der Anklage. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung und keinerlei sonst übliche Auflagen. „Die vierköpfige Familie steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Eine Geldauflage wäre kontraproduktiv.“ Der Verteidiger sah noch nicht einmal den Versucht einer gefährlichen Körperverletzung. „Es gibt Zweifel, ob das Messer aufgeklappt gewesen war. Deshalb ist mein Mandant freizusprechen“, beantragte der Verteidiger.

Gericht wandelt Freiheitsstrafe in Geldstrafe um

Das Gericht allerdings schloss sich eher dem Antrag des Staatsanwaltes an und verurteilte den Marsberger wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung. Die Kammer wandelte hier bei dieser Strafzumessung die fünfmonatige Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen a 40 Euro um, die der Angeklagte in Raten abzahlen kann. Der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung: „Diese Tat hat eine zermürbende Vorgeschichte: Es gab zwischen den Eheleuten heftigen Streit wegen finanzieller Probleme und speziell wegen der berechtigten Eifersucht des Angeklagten. Dass die Frau sich von dem Nebenbuhler abholen ließ, brachte das Fass zum Überlaufen.“ Da der Angeklagte, sein Verteidiger und der Staatsanwalt keine Rechtsmittel einlegen wollten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig.