Marsberg/Arnsberg. Ein Mann (36) glaubt, dass seine Frau eine Affäre hat. Nach einem Kirmesbesuch in Marsberg kommt es zur Eskalation. Er geht auf den Rivalen los.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg wirft einem 36-jährigen Marsberger vor dem Landgericht versuchten Totschlag vor. Er soll am 25. September 2022 in Marsberg auf seinen früheren guten Freund mit einem Cuttermesser eingestochen haben, weil er annahm, dass dieser ein Verhältnis mit seiner Ehefrau habe.

Nach einem gemeinsamen Kirmesbesuch gab es zwischen den Eheleuten, einer 32-jährigen Frau und dem Angeklagten, in deren Wohnung heftigen Streit. Eifersüchtig hatte er ihr unterstellt, mit dem Ex-Freund fremdzugehen. Der Streit sei so extrem gewesen, dass die Frau dies nicht mehr ausgehalten habe. Sie rief den Freund der Familie an und bat ihn, sie abzuholen. Der erschien mit seinem Pkw wenige Minuten später, gegen 6 Uhr morgens, vor dem Haus der Eheleute. Als seine Frau auf dem Beifahrersitz Platz nahm, riss der Angeklagte die Fahrertür des Pkw auf und soll unvermittelt mit einem Cuttermesser auf den Nebenbuhler eingestochen haben. Weil dieser ausweichen konnte, wurde er nicht getroffen, sondern der angelegte Sicherheitsgurt teils zerschnitten.

Staatsanwaltschaft wertet das Handeln des Angeklagten als versuchten Totschlag

Der Geschädigte fuhr direkt zur Polizei nach Brilon, wo er Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattete. Der aufnehmende Polizeibeamte machte ihn darauf aufmerksam, dass es sich hier nicht nur um eine Sachbeschädigung handele, sondern zumindest eine versuchte gefährliche Körperverletzung anzunehmen sei.

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Die Staatsanwaltschaft wertete das Handeln des Angeklagten sogar als versuchten Totschlag. Nach Ausstellen eines Haftbefehles, wurde der mutmaßliche Täter von seiner Arbeitsstelle weg in Untersuchungshaft gebracht, wo er vier Monate verbrachte. Der Angeklagte gab an, er wollte die Wegfahrt seiner Frau verhindern und der „Freund“ habe aus dem Auto heraus auf ihn eingetreten. Daraufhin habe er aus der Jackentasche irgendein Gegenstand gezogen, um dem Nebenbuhler damit „eins reinzuhauen“. Dass es ein Messer war, das er in der Aufregung in der Faust hatte, habe er erst später gesehen. Außerdem sei es eingeklappt gewesen.

Ehefrau sauer: „Wie kann man einen Familienvater in Untersuchungshaft stecken?“

Die Ehefrau des Angeklagten versuchte als Zeugin ihren Mann zu entlasten, indem sie ebenfalls das Messer eingeklappt gesehen haben will. „Wie kann man einen Familienvater, wir haben zwei kleine Kinder, in Untersuchungshaft stecken? Dafür gab es überhaupt keinen Grund. Ich will nicht, dass man einen Unschuldigen in den Knast schickt“, so die Ehefrau des Angeklagten vor Gericht. Der die Strafanzeige aufnehmende Polizeibeamte hatte das Messer im aufgeklappten Zustand im Fußraum des Pkw vorgefunden. Der zerschnittene Sicherheitsgurt sprach ebenfalls für diesen Zustand.

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Ob das Gericht am zweiten und letzten Verhandlungstag, wo auch ein Sachverständiger über die Schuldfähigkeit des Angeklagten befinden wird, noch von einem versuchten Totschlagsversuch ausgehen wird bleibt abzuwarten.