Marsberg. Mit tausenden Unterschriften gehen Bürger im Raum Marsberg gegen das Windprojekt Westheim vor. So geht es mit dem Projekt weiter.
Auf den Zuhörerstühlen saßen einige Bürgerinnen und Bürger aus Oesdorf. In der Fragestunde der Einwohner gingen zwei von ihnen zu Beginn der Sitzung des Stadtrates am Donnerstag nacheinander ans Mikrofon. Er sei von der Aktion Gegenwind, begann der erste Redner. „Ich bin irritiert über das, was ich in der WESTFALENPOST am Mittwoch gelesen habe.“ Wie berichtet, hatte die CDU-Fraktion beantragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung zum „Windprojekt Westheim“ einzuberufen, in der der Projektierer das Projekt allen Bürgerinnen und Bürgern aus Oesdorf und Westheim vorstellen solle. Es handelt sich dabei um zehn Anlagen auf dem Meierberg zwischen Oesdorf und Westheim, außerhalb der Windkraftvorrangzone. Der Projektierer Westfalenwind Paderborn hat dafür die Baugenehmigung beim Kreis beantragt. Die Stadt hat ihr gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt.
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Das Projekt sei von der Stadt längst vorgestellt worden und er fühle sich sehr gut informiert, sagte der Oesdorfer Bürger. Sie hätten im vergangenen Jahr 4.600 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt und es habe 89 persönliche Einwendungen zum Erörterungstermin in Meschede gegeben. „Warum soll das Thema jetzt neu diskutiert werden? Wir fühlen uns echt verarscht“.
Oesdorfer Bürger verärgert
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Dazu gebe es überhaupt keiner Grund, sagte Maximilian Becker, Fraktionsvorsitzender der CDU, als das Thema in der Reihenfolge der Tagesordnung zur Diskussion stand. Es gehe nicht darum, einen Beschluss zu fassen, sondern ein Meinungsbild einzuholen.
Peter Prümper, Vorsitzender der SPD-Fraktion, gab der Bürgerinformationsveranstaltung eine klare Abfuhr: „Es gibt gar keine konkreten Planungen, was soll vorgestellt werden?“ Die Meinungsbildung sei weit fortgeschritten, das sehe man ja an der Unterschriftenaktion.
Bürgermeister Thomas Schröder warf ein, dass er schon festgestellt habe, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht Bescheid wüssten, was zwischen Westheim und Oesdorf geplant ist. „Es kann schon Sinn machen, wenn der Investor das Projekt vorstellt,“ so Helmut Löhring vom städtischen Bauamt. Im Moment sei nicht klar, wohin im Bezug auf die Windenergie die Reise gehe. Die Bezirksregierung sei dabei, den Regionalplan zur Windenergie neu aufzustellen. In der Bürgerversammlung könne der Projektierer das Vorhaben vorstellen und auch die akzeptanzfördernden Maßnahmen. Bürgerinnen und Bürger könnten dann durch die Windenergie profitieren.
Mit 21 Ja-Stimmen (CDU und Grüne) und 12 Nein-Stimmen (MBG, SPD und Linke) wird es zu der Bürgerinformationsversammlung kommen. Der Zeitpunkt soll so frühzeitig erfolgen, dass eine Beratung im Planungs-, Bau,- und Umweltausschuss und im Rat in der ersten Sitzung nach der Sommerpause erfolgen kann.
Informations- und Beratungsfolge
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Ihren Antrag auf eine festgeschriebene Vorgehensweise der Informations- und Beratungsfolge bei geplanten Windkraftprojekten außerhalb von Konzentrationszonen hat die Marsberger Bürgergemeinschaft nach Diskussion wieder zurückgezogen.
Peter Prümper (SPD) hatte darauf hingewiesen, dass es rechtswidrig sei, solche Vorgaben an den Projektierer oder die Ortsbürgermeister zu geben. Ihm sei es darum gegangen, den Ablauf zu strukturieren, so Bennet Muys, Fraktionsvorsitzender der MBG.
Das Planungsrecht sei ja strukturiert, griff Helmut Löhring das Stichwort auf. Der Flächennutzungsplan mit Ausweisung der Windkraftvorrangzonen sei in 2017 verabschiedet worden. Der Projektierer könne rechtlich nicht zur Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung verpflichtet werden. Eine Vorstellung im Ortsbeirat habe keine Relevanz im bauordnungsrechtliche Verfahren. Mit dem Verfahren zur planungsrechtlichen Abgrenzung von Konzentrationszonen sei eine öffentliche Beteiligungsmöglichkeit inbegriffen. Projekte innerhalb der Konzentrationszone bedürften keiner weiteren politischen Beratung und Beschlussfassung. Bei Projekten außerhalb sei das obligatorisch.
„Mit einer einzelfallbezogenen Option auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens außerhalb der Konzentrationszonen wird die rechtlich bindende Wirkung der für das gesamte Stadtgebiet geltenden Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung außer Kraft gesetzt.“ Helmut Löhring: „Aber wir befinden uns in einer enormen Umwälzungsphase mit dem neuen Windenergie-an-Land-Gesetz des Bundes. Die Stadt habe als einzige im HSK einen gültigen Flächennutzungsplan mit ausgewiesenen 1220 Hektar großen Windkraftflächen. „Damit liegen wir ganz schön im Plan“.
Wind-an-Land-Gesetz
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Aber der Landesentwicklungsplan werde räumlich neu verortet. Er sei schon zuversichtlich, so Löhring weiter, dass die Konzentrationsflächen übernommen würden. Ob neue dazu genommen würden, sei eine Frage des Prozesses. „Wir hängen im Moment total in den Seilen mit den Anträgen zum Bau der neuen Windkraftanlagen im Stadtgebiet außerhalb der Vorrangzonen.“
Wenn der Kreis die Baugenehmigung versage, würde der Projektierer vermutlich umgehend Klage einreichen, und wenn dann verfahrenstechnische Mängel aufgedeckt würden, die, so Löhring, „wir damals nicht wussten“, könnten der Klage stattgegeben werden. Im Mai 2025 soll der Aufstellungsbeschluss der neuen Regionalplanung erfolgen, Ende 2027 soll er aufgestellt sein.