Hochsauerlandkreis. Durch Energiekrise und Klimawandel rückt die Erdwärmenutzung in den Fokus. Aber: das nicht überall im HSK möglich. Eine Karte schafft Klarheit.

Auf der Suche nach alternativen Lösungen bei der Energie-Erzeugung, rückt auch die Nutzung von Erdwärme immer mehr in den Fokus. Im Hochsauerlandkreis sind zurzeit rund 1600 Erdwärmeanlagen in Betrieb. Das teilt der HSK mit und erklärt: „Die Nachfrage steigt insbesondere bei Bestandsgebäuden und im gewerblichen Bereich.“ Allerdings ist Geothermie nicht überall erlaubt.

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Meschede Geothermie  Erdwärme HSK
Meschede Geothermie  Erdwärme HSK © WP Meschede | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Genehmigung durch HSK

Wo im Hochsauerlandkreis die Erdwärme-Nutzung erlaubt ist, zeigt eine Geothermie-Karte. Sie macht deutlich, dass diese Vorhaben in vielen Bereichen zulässig sind, dass es aber auch Gebiete gibt, in denen bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen. Für die Errichtung und den Betrieb einer „Erdwärmesonden-Anlage“ ist die Untere Wasserbehörde des HSK zuständig. Auf Anfrage der WP teilte die Behörde mit, dass Geothermie-Vorhaben insbesondere an Standorten in den Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten nicht zulässig sind. Das gleiche gilt auch für Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen. In Winterberg und Olsberg gibt es zum Beispiel Einschränkungen, die durch den Schutz von Trinkwasser-Gewinnungsanlagen und Wasserschutzgebieten begründet sind. Und im Bereich von Brilon und Marsberg liegen teilweise sehr umfangreiche Anforderungen vor. Das liegt an regionalen geologischen Besonderheiten wie dem Briloner Massenkalk, quellfähigem Gestein in Marsberg oder auch oberflächennahem Altbergbau.

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Dipl.-Ing. Carsten Peters, Energieberater, Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg.
Dipl.-Ing. Carsten Peters, Energieberater, Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg. © Verbraucherzentrale Arnsberg | Nils Schnuecker

Experten-Tipp: Gut informieren

Auf der Geothermie-Karte lassen sich die unterschiedlich farblich gekennzeichneten Flächen anklicken. So kann man erfahren, ob dort, wo man eine solche Anlage errichten möchte, grundsätzlich überhaupt erlaubt ist und welche Anforderungen dort erfüllt werden müssen. Bei Wärmepumpenanlagen mit mehr als 30-KW-Leistung muss zunächst die Erlaubnis für eine Probebohrung beantragt werden. Das gilt auch für Folgebohrungen und die Inbetriebnahme der Anlage.

Allen, die sich überlegen, Erdwärme zu nutzen, sollten sich ausführlich informieren. Das rät sowohl der HSK als auch die Verbraucherzentrale Arnsberg. Energieberater Carsten Peters sagt: „Beratung ist sehr wichtig. Man muss jeden Einzelfall betrachten und genau gucken, für wen sich eine solche Anlage wirklich lohnt. Am Ende muss es finanziell und auch räumlich-baulich zusammenpassen.“ Beratung bekommt man zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder beim Heizungsbauhandwerk. Allerdings sollte man bedenken, dass aktuell die Nachfrage mit Blick auf den Einsatz von Wärmepumpen sehr groß ist.

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Bohrungen auf dem Grundstück erforderlich

Energieberater Carsten Peters erklärt, dass es grundsätzlich zwei Wärmepumpen-Systeme gibt. Bei dem einen wird die Umgebungsluft benutzt, bei dem anderen die Wärme aus dem Erdreich. Bei der Nutzung von Erdwärme sind auf dem Außengelände mehrere Bohrungen notwendig, bei denen Rohre ins Erdreich eingeführt werden. Deshalb muss geklärt werden, ob die Fläche für den Einsatz dieser Technik von der Größe und vom Zuschnitt her geeignet ist. „Man muss mit den Bohrungen mindestens drei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze halten und auch zwischen den einzelnen Bohrungen müssen mindestens sechs Meter Abstand eingehalten werden“, erklärt Carsten Peters.

Genau den Einzelfall angucken

Und dann muss man klären, welches System für das eigene Vorhaben am besten geeignet ist. „Grundsätzlich ist die Erdwärme-Anlage durch die Bohrung erstmal teurer. Im Schnitt fallen dafür zwischen 20.000 und 35.000 Euro für ein Einfamilienhaus an. Es ist schwierig, einen Pauschalbetrag zu nennen, weil die Kosten unter anderem abhängig sind von der berechneten Heizlast des Gebäudes und vom Untergrund“, so der Energie-Experte. Doch auf lange Sicht gesehen sei die Erdwärme-Nutzung in der Regel die günstigere Variante, da die Anlagen wesentlich effizienter arbeiten würden. Und: Es gibt mehr staatliche Fördermittel.

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Staatliche Fördermittel

Carsten Peters rechnet vor, wie die Verbraucher durch den Bund unterstützt werden: Für Wärmepumpen gibt es eine Basis-Förderung von 25 Prozent. Ist die Heizungsanlage, die ersetzt wird, 20 Jahre oder älter, kommen 10 Prozent Förderung dazu. Das heißt, bei beiden möglichen Wärmepumpen-Varianten, kommt man in diesem Fall auf 35 Prozent Förderung. Entscheidet man sich für die Sole-Wasser-Bohrung, kommen weitere 5 Prozent hinzu – plus 10 Euro pro Bohrmeter durch das Landesförderprogramm „Progress NRW“.

Weitere Infos zum Thema Geothermie gibt es beim HSK: www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/umwelt/wasserwirtschaft/erdwaermenutzung oder bei der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/besser-heizen-waerme-pumpen-27199 oder telefonisch (montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr: Hotline Energielotse 0211 / 33 996 555.