Hochsauerlandkreis. Die hohen Zinsen und Baukosten lassen den Traum vom Eigenheim im HSK platzen. Drei Familien haben in Brilon ihr Baugrundstück schon zurückgegeben

Für manch einen im Hochsauerlandkreis platzt gerade ein Traum, denn bauen ist so teuer wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Grund sind nicht nur die Inflation, die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise sowie die teuren Handwerkerrechnungen. Auch der Zinssatz, der in den vergangenen Monaten gefährlich nah an 5 Prozent kam, macht vielen Bauwilligen einen Strich durch die Rechnung. Die Städte und Gemeinden im HSK spüren die Auswirkungen der Krisen, manche müssen ihre städtischen Grundstücke zurücknehmen. In manchen Kommunen ist das Bauinteresse allerdings ungebrochen. Ein Überblick:

Brilon: Drei Familien haben schon Baugrundstücke zurückgegeben

„Die Stadt Brilon hat im letzten Jahr insgesamt drei städtische Baugrundstücke von Bauinteressenten zurückerhalten“, heißt es seitens einer Sprecherin der Stadt. Grund seien die Inflation und die steigenden Energiepreise. Die Stadt Brilon veräußert die städtischen Baugrundstücke unter dem Vorbehalt, dass der Käufer das Grundstück innerhalb einer Frist von drei Jahren bebaut. Sollte eine Bebauung in diesem Zeitraum nicht möglich sein kann der Käufer das städtische Grundstück an die Stadt Brilon zurückgeben. „Die Nachfrage an städtischen Baugrundstücken ist aufgrund des gestiegene Zinsniveaus und der steigenden Baukosten gesunken“, so die Sprecherin der Stadt. Der Interesserückgang beziehe sich auf alle Baugebiete im Stadtgebiet. Insgesamt sind in den Ortsteilen noch 21 Baugrundstücke der Stadt Brilon verfügbar.

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Olsberg: Baugrundstück wird nur nach Beratungsgespräch zurückgenommen

„Es werden derzeit einige verkaufte städtische Baugrundstücke zurückgegeben. Gründe hierfür sind häufig eine nicht zustande gekommene Baufinanzierung, gestiegene Baukosten sowie auch persönliche Gründe“, erklärt Angelika Beuter-Sielemann, Pressesprecherin der Stadt Olsberg. Ein städtisches Baugrundstück kann in der Regel mit einer guten Begründung zurückgegeben werden, zuvor findet aber ein Beratungsgespräch statt. Die Stadt Olsberg leitet dann die Rückabwicklung des notariellen Grundstückskaufvertrages in die Wege. Die Kosten der Rückgabe des Grundstückes tragen die Käufer. Auch in Olsberg ist die Nachfrage nach städtischen Baugrundstücken zurückgegangen. „Sollte die Zurückhaltung der Bauwilligen weiter anhalten oder sogar noch weiter zunehmen, ist dies bei den zukünftigen Planungen für neue Baugebiete oder die mögliche Erweiterung bestehender Baugebiete zu berücksichtigen“, so Beuter-Sielemann. 2023 erwarte die Stadt, dass auch die Bauanträge für Neubauten zurückgehen.

Marsberg: Kostenabwicklung für Familien die bauen nicht kalkulierbar

Insbesondere, weil die Kostenabwicklung kaum kalkulierbar seien, würden vereinzelt Familien und Bauinteressierte ihre Grundstücke an die Stadt Marsberg zurückgeben. Das erklärt Marion Köchling im Namen der Stadt Marsberg. „Die Bauinteressierten können das Baugrundstück zu den Erwerbskonditionen an die Stadt zurückgeben und tragen die Kosten der Rückabwicklung des Kaufvertrags.“ Die Nachfrage nach neuen Baugrundstücken in erschlossenen Baugebieten sei aktuell eher zurückhaltend. Grundsätzlich sind davon alle Gebiete betroffen. „Aufgrund der notwendigen langfristigen Planungen und in Erwartung einer zukünftigen Stabilisierung der Wirtschaftslage wird die bedarfsgerechte Bereitstellung von Baugrundstücken als wichtige Aufgabe der Kommune zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt gesehen.“

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Medebach: Antrag mit schlüssiger Begründung nötig

Martin Wasmuth antwortet für die Stadt Medebach in Vertretung des Bürgermeisters. „Bisher sind von den schon vergebenen und mit Kaufverträgen erworbenen Baugrundstücken bei der Stadt Medebach keine Grundstücke wieder zurückgegeben worden. Lediglich zwei Bauinteressenten, die Grundstücke reserviert hatten, sind aus „persönlichen Gründen“ von der Reservierung zurückgetreten.“ Ein Baugrundstück zurückzugeben ist nicht so einfach. Hierzu müsste ein Antrag mit einer schlüssigen Begründung gestellt werden, über den dann die Stadtvertretung in „nicht öffentlicher“ Sitzung jeweils im Einzelfall entscheiden würde. Die Nachfrage nach Baugrundstücken in Medebach ist etwas zwiegespalten. In der Kernstadt sei die Nachfrage – laut Wasmuth eventuell auch aufgrund der Jahreszeit – derzeit relativ ruhig. „In den beiden größten Ortsteilen ist die Nachfrage zur Zeit größer. In Oberschledorn soll aufgrund einer deutlich erhöhten Nachfrage aktuell sogar ein neues Baugebiet ausgewiesen und bei entsprechender Genehmigung kurzfristig verwirklicht werden.“ In der Kernstadt können zur Zeit in dem neuen Baugebiet „Gelängeweg“ noch acht Baugrundstücke angeboten werden. Soweit diese Bauflächen vergeben sind, kann die Stadt sofort ein bereits genehmigtes weiteres Baugebiet in Angriff nehmen und erschließen. Bei rückläufigem Kaufinteresse würde die Erschließung dieses bereits beschlossenen und genehmigten Neubaugebietes „Nr. 47 Ringelfeldweg“ dann lediglich später erfolgen.

Hallenberg: Nachfrage nach Grundstücken aktuell reserviert

In Hallenberg seien bisher keine reservierten Baugrundstücke zurückgegeben worden. Das bestätigt Steffi Emde für die Stadt. Wie sich die Entwicklung fortsetze, bleibe aber abzuwarten. Emde: „Für kommunales Bauland und Gewerbeflächen besteht seitens der Stadt Hallenberg eine generelle Bauverpflichtung von zwei Jahren, tatsächlich wurden in der Vergangenheit bereits Rückabwicklungen aufgrund von Baulandengpässen in einigen Bereichen vorgenommen.“ Die Nachfrage nach städtischen Baugrundstücken habe sich in den letzten sechs Monaten „reservierter“ entwickelt. „Bei einem weiteren Interessensrückgang gilt es die dann vorherrschenden Gegebenheiten und Bedarfe neu zu bewerten.“

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Winterberg: Noch keinen Fall von zurückgegebenen Grundstücken

„Bisher gab es bei uns in Winterberg noch keinen Fall, wo das Grundstück aufgrund der Inflation und der steigenden Energiepreise an uns zurück gegeben wurde“, erklärt Rabea Kappen, Pressesprecherin der Stadt Winterberg. Sie erklärt, wie die Stadt in so einem Fall verfahren würde: „Nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages beträgt die Bebauungsfrist 3 Jahre. Nach den im Vertrag geschlossenen Regelungen, kann die Stadt Winterberg im Falle einer Nichtbebauung das Grundstück zurückerwerben. Sollte jemand das Grundstück vor der drei Jahresfrist wieder an die Stadt zurück geben wollen, würden zunächst ein Gespräch zwischen Grundstückskäufer und uns erfolgen, wo dann nach einer gemeinsamen Lösung gesucht wird.“ Zur Zeit gebe es nur vereinzelt Nachfragen nach kommunalen Baugrundstücken. „Da wird derzeit leider nur noch wenige Baugrundstücke anbieten können, werden wir weitere Wohnbauflächen auch dann ausweisen, wenn das Interesse an Baugrundstücken derzeit gering ist. Wohnbauflächen zu entwickeln, dauert immer seine Zeit, sodass wir davon ausgehen, dass wir die Baugrundstücke auch verkauft bekommen.“