Brilon/Arnsberg. Die Betreiberin eines Modeladens in Brilon kürzt während der Corona-Pandemie die Mietzahlungen. Es geht um viele tausend Euro. Dürfte sie das?
Bei der Vielzahl an Verhandlungen, in denen vor dem Landgericht Arnsberg Recht gesprochen wird, können auch die Medien nicht über jedes Verfahren berichten. In der Vorschau auf das kommende Jahr gibt es aber zwei Verfahren, die ihren Ausgangspunkt in Brilon haben und die mediales Interesse wecken dürften.
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Frage des Strafmaßes
Bereits im Juli 2021 hatte das Landgericht den Vorstandsvorsitzenden einer Solarfirma wegen Insiderhandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Revision wurde beantragt. Das Urteil wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2022 im sogenannten Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Klartext heißt das: Am 23. Februar 2023 geht es lediglich um das Strafmaß; das Verfahren wird nicht noch einmal komplett aufgerollt.
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Mietforderungen
„Das zweite Verfahren mit Bezug zu Brilon ist von der Rechtslage her sehr komplex“, sagt Landgerichtssprecher Dr. Brüggemeier. Eine Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung rückständiger Miete in Höhe von knapp 40.000 Euro. Die Beklagte ist Mieterin eines Geschäftslokals in Brilon und betreibt dort eine Mode-Filiale. Dr. Brüggemeier: „Sie ist der Meinung, wegen der Corona-Pandemie zu einer Mietminderung berechtigt gewesen zu sein. Und außerdem hat sie Widerklage erhoben und fordert von der Vermieterin 19.000 Euro Miete zurück, die sie bereits gezahlt hat.“
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Es hat bundesweit bereits mehrere, ähnlich gelagerte Verfahren gegeben. Selbst der Bundesgerichtshof hat sich daraufhin mit der Frage beschäftigt, ob und um wie viel die Miete reduziert werden kann. Brüggemeier: „Auch der BGH hat klargestellt, das das immer eine Frage des Einzelfalls ist.“