Marsberg-Meerhof. Windenergie gegen Naturschutz: Die Berufung um elf geplante Windräder im Windpark Himmelreich in Meerhof steht an. Die Fronten sind verhärtet.

Eine unendliche Windkraftgeschichte. Wenn es um den Betreiber Michael Flocke aus Meerhof geht und den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde, dann findet sie am Dienstag, 29. November, ein für sie gutes Ende. Das wird der NABU auch für sich in Anspruch nehmen.

Es geht um die 11 geplanten Windkraftanlagen im Windpark Himmelreich, südwestlich bei Meerhof. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geht nach vier Jahren Verfahrensstillstand am Dienstag, 29. November, der Gerichtsmarathon weiter.

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Von den elf genehmigten Windrädern im Windpark Himmelreich war eines schon betriebsbereit. Bei zwei im Bau befindlichen ragten die Türme bereits in beachtliche Höhen. Für weitere wurden die Arbeiten an den Fundamenten vorangetrieben. Im August 2016 hatte der nordrheinwestfälische Landesverband des Naturschutzbundes (NABU) vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg per Eilantrag einen Baustopp erwirkt.

Im Februar 2018 hat das Gericht in Arnsberg sogar die Genehmigung für die Anlagen aufgehoben. Das Gericht sieht einen Verstoß gegen Vorschriften der Umweltverträglichkeitsprüfung, des Bauplanungsrechts und des Naturschutzrechts. Das Oberverwaltungsgericht hatte den Beschluss bestätigt. Der Hochsauerlandkreis und die Betreibergesellschaft sind mit dem Urteil nicht zufrieden und legten Berufung ein. Und das findet am Dienstag, 29. November, vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster statt.

Artenschutzmaßnahmen

Für den Windpark Himmelreich hatte Flocke nach dem Baustopp schon ein neuerliches Maßnahmenkonzept mit insgesamt 60 Hektar besonderer Artenschutzmaßnahmen erstellt, zusätzlich Abschaltzeiten für den Rotmilan sowie verschiedene Monitoringmaßnahmen für Rotmilan, Wiesenweihe und Mornellregenpfeifer über den gesamten Betriebszeitraum der WKA definiert. Zudem müssen alle Windkraftanlagen mit einem kamerabasierten Vogelerkennungssystem ausgestattet werden, die für den sofortigen Stopp sämtlicher Anlagen sorgt, sobald sich ein Vogel nähert.

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Der Nabu macht weiterhin im Wesentlichen eine nicht hinzunehmende Gefährdung verschiedener Vogelarten (Rotmilan, Mäusebussard, Wiesenweihe, Wachtel, Feldlerche, Mornellregenpfeifer und andere Watvögel) geltend, die auch nicht durch die (inzwischen) vorgesehenen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert würden. Die durchgeführten Umwelt(verträglichkeits)prüfungen seien unzureichend. Zudem handele es sich aufgrund des Artenreichtums um ein faktisches Vogelschutzgebiet, argumentiert der NABU.

300 Windkraftanlagen

Die elf geplanten Windräder des Windparks Himmelreich stehen in direkter Nachbarschaft mit den nahezu 300 Windkraftanlagen der Windparks im Sintfeld hinter Meerhof bis Bad Wünnenberg und Lichtenau. Er gilt als der größte Windpark Europas. Etwa drei Viertel der Anlagen stehen auf Paderborner Land bei Bad Wünnenberg und Lichtenau.

13 Millionen Euro hatte Flocke bereits 2016 in die elf Anlagen im Windpark Himmelreich investiert. Das Investitionsvolumen insgesamt liegt bei ca. 55 Millionen Euro.

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Im Altwindpark Meerhof sind die Windkraftanlagen bereits repowert. 20 neue Anlagen ersetzen 37 alte Anlagen, die rückgebaut wurden. Die neuen Superwindmühlen ragen mit der Flügelspitze 200 und 230 Meter in den Himmel hinein. Sie produzieren viermal so viel Strom wie die alten, kleineren 37 Windräder. 150 Millionen Euro haben die Windkraftbetreiber um mehrere Betreibergesellschaften mit den Geschäftsführern Michael Flocke, Josef Dreps und Christoph Luis seit drei Jahren in das Repowering-Programm gesteckt.