Brilon/Meschede. Gas- und Strompreisbremse sollen rückwirkend schon für Januar 2023 gelten. Doch was bedeutet das für die Kunden? Die WP hat nachgerechnet.

Gute Nachrichten gibt es für Verbraucher aus Berlin: Die Gas- und Strompreisbremse startet voraussichtlich schon rückwirkend für Januar 2023 und soll bis zum April 2024 laufen. Doch was bedeutet das für die Kunden im Sauerland? Die WESTFALENPOST hat das einmal für einen Durchschnittshaushalt in der Grundversorgung nachgerechnet. Für 80 Prozent ihres Verbrauchs sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen einen festen Brutto-Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen - die restlichen 20 Prozent werden vertragsabhängig berechnet. Bei Fernwärme gelten 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Auch für pauschale Nebenkostenabrechnungen gibt es im Gesetzesentwurf eine Lösung: Vermieter müssen die Senkungen unverzüglich an die Mieter weitergeben.

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Gaspreisbremse

Ein Haushalt, der 20.000 kWh verbraucht würde durch den Gaspreisdeckel im Moment bei den Stadtwerken Brilon mit einem Grundpreis von 14,99 Cent pro Kilowattstunde um 478,40 Euro pro Jahr entlastet werden, bei dem Anbieter Hochsauerlandenergie mit einem Grundpreis von 21,59 Cent sogar um 1.590,40 Euro. Besserverdienende ab 72.000 Euro müssen den staatlichen Rabatt auf die Gasrechnung als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angeben.

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Strompreisbremse

Beim Stromverbrauch spielt auch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen eine Rolle. Private Verbraucher sollen pro Kilowattstunde (kWh) maximal 40 Cent bezahlen. Nimmt man also den Grundpreis der Stadtwerke Brilon in Höhe von 55,22 Cent und einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden an, dann ergibt sich eine Ersparnis von 487,04 Euro. Unter gleichen Bedingungen und einem Grundpreis von aktuell 46,20 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Ersparnis 198,4 Euro im Jahr. Auch hier ist die Strompreisbremse auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Da die viele Strom- und Gaskunden eigene Verträge mit den Versorgern geschlossen haben, kann die Ersparnis durch Strom- und Gaspreisbremse im Einzelfall deutlich geringer ausfallen.

Verband der Stadtwerke hält Maßnahmen für leistbar

Der Verband kommunaler Unternehmen hält den Gesetzesentwurf für durchführbar: „Die Gesetzentwürfe beinhalten ein sehr komplexes Vorhaben mit extrem ambitioniertem Zeitplan. Wir begrüßen, dass die Gesetze bei den Preisbremsen die Zahlungen für Haushaltskunden ab März vorsehen. Das ist angesichts der späten Gesetzesbeschlussfassung Mitte Dezember immer noch ambitioniert, aber leistbar. Sie beinhalten dann auch Rabatte für Januar und Februar. Das verursacht Mehraufwand, vermeidet aber einen undurchführbaren Zahlungstermin schon im Januar“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing.

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Eine befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird hier auf 7 Cent gedeckelt. Für Nutzer von Öl- oder Pelletheizungen soll eine Härtefallregel ausgearbeitet werden, so die Bundesregierung.