Brilon. Die ersten Auskünfte zur Grundsteuer in Brilon wurden verschickt. Wer muss mehr zahlen? Was sich bisher aus den ersten Bescheiden ablesen lässt.

Immer noch brüten rund 70 Prozent der deutschen Haus- und Wohnungseigentümer über ihrer Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer. Und weil es so schleppend voran geht, gibt es inzwischen die Fristverlängerung zur Abgabe bis Ende Januar. Die braven Steuerzahler, die sich als Erste durch die Online-Formulare gekämpft haben, werden nun damit belohnt, dass ihnen in diesen Tagen der Bescheid mit der Festsetzung des neuen Steuermessbetrages ins Haus flattert. Doch was sagt das Schreiben tatsächlich aus? Kann man daran erkennen, was man ab 2025 zahlen muss?

Jetzt fehlt noch der entsprechende Hebesatz der Kommune

Die spannendste Frage für viele Eigenheimbesitzer ist dabei wohl: Muss ich demnächst mehr zahlen? Oder habe ich vielleicht Glück und meine Grundsteuer sinkt? Doch selbst diese Frage lässt sich bei Vorliegen der Bescheide derzeit noch nicht klar beantworten. Der Bescheid informiert lediglich darüber, wie hoch der neue Steuermessbetrag für den Einzelnen ist. Ein Vergleich mit dem letzten Grundsteuerbescheid zeigt zwar, ob der Wert höher oder niedriger liegt. Doch leider ist das auch schon alles, was sich daraus ablesen lässt. Denn um den neuen Grundsteuerbetrag zu berechnen, fehlt jetzt noch der entsprechende Hebesatz der Kommune. Und der wird politisch ermittelt, sobald alle Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Das kann aber noch dauern.

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Wilfried Apitz, Vorsteher Finanzamt Brilon.
Wilfried Apitz, Vorsteher Finanzamt Brilon. © Finanzamt

Die Dienststellenleitung des Finanzamtes Brilon, bestätigt auf Anfrage, dass die ersten Bescheide bereits verschickt seien. Die Sauerländer scheinen in Sachen Erklärung allerdings nur etwas eifriger zu sein als der Landesdurchschnitt: Für das Finanzamt Brilon sind Erklärungen für rund 51.000 wirtschaftliche Einheiten (Grundvermögen und Land- und Forstwirtschaft) abzugeben. Bisher sind ca. 16.500 Grundsteuererklärungen (Stand 28.10.2022) eingegangen. Das sind 32,35 Prozent. Apitz weist darauf hin, dass Aussagen zur Höhe der Grundsteuer anhand der Bescheide nicht getroffen werden. Hierüber entscheide der Hebesatz, den die jeweilige Kommune festlegt. Apitz: „Dieser steht jedoch noch nicht fest. Es ist jedoch beabsichtigt, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Das Ministerium der Finanzen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern erhöht, gesenkt oder gleich gelassen werden. Für den Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass die zu zahlende Grundsteuer sinken, steigen oder gleichbleiben kann.“

Reform soll für die Bürger kostenneutral bleiben

Auch Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche ist schon von Bürgern angesprochen worden, die ihren

Das Finanzamt Brilon: Die ersten Bescheide zur Grundsteuer sind raus.
Das Finanzamt Brilon: Die ersten Bescheide zur Grundsteuer sind raus. © Jürgen Hendrichs

Steuerbescheid bekommen haben. „Dadurch kann man aber leider keine Aussage machen, ob es für den Steuerzahler günstiger oder teurer wird. Für die Berechnung brauchen wir die abschließenden Daten des Landes.“ Auch Thomas Grosche betont, dass die Reform für die Bürger kostenneutral bleiben soll. Das heißt, auch ab 2025 würde es im Fall Medebach bei Grundsteuereinnahme von rund 1,42 Millionen Euro bleiben. Falls die Neuberechnung ergeben sollte, dass Medebach auf 1,9 Millionen Euro käme, würde die Stadt den Hebesatz nach derzeitigem politischen Bekunden senken – umgekehrt würde das natürlich auch gelten und eine Anhebung bedeuten, denn Mindereinnahmen kann sich die Kommune nicht leisten. Grosche: „Interessant wird es an dem Punkt für jeden einzelnen, wo die Neuberechnung vielleicht bei dem Einen einen höheren Betrag und beim nächsten eine Verringerung ausmachen könnte.“

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Daten liegen wohl nicht vor Mitte 2024 vor

In den Kämmereien der Region geht man davon aus, dass alle Daten nicht vor Mitte 2024 vorliegen werden. Erst dann sind Aussagen zur Höhe der Grundsteuer möglich. Die Steuerpflichtigen erhalten dann im Anschluss von der Stadt den neuen Grundsteuerbescheid. Mit einer deutlichen Veränderung für den Einzelnen in der Endsumme, rechnen die Fachleute nicht. Zwar gebe es für die größeren Städte in NRW die Vermutung, dass dort zwischen teuren Innenstadtlagen und Außenbezirken Unterschiede zu spüren sein werden, renovierte Innenstadtgrundstücke also beispielsweise deutlich höher bewertet werden. In den ländlichen Gebieten des HSK rechnen die Kämmerer mit solchen großen Verwerfungen allerdings eher nicht. Einzelfälle ausgenommen.

Neben der Möglichkeit, die Grundsteuererklärung über Elster abzugeben, gibt es mittlerweile eine weitere Alternative. Für einfach gelagerte Sachverhalte wie unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen gibt es unter www.grundsteuererklärung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit.

Grundsteuern sind für die Städte durchaus sehr wichtige Einnahmequellen. Eine kleine Stadt wie Medebach geht in ihrem laufenden Haushalt bei der Grundsteuer B von Einnahmen in Höhe von 1,42 Millionen Euro aus. In Brilon sind es hingegen schon rund 4,9 Millionen Euro. Die Summe berechnet sich nach dem durch das Finanzamt festgelegten Einheitswert (der jetzt eben neu berechnet werden soll) und dem von der Kommune festgesetzten Hebesatz. Der liegt am Beispiel Medebach bei 490 Punkten, in Brilon bei 480.