Brilon. Ein Mädchen (16) bricht auf der Briloner Michaeliskirmes zusammen. Schnell besteht der Verdacht auf K.O.-Tropfen. Die Polizei weiß nun mehr.

Die Gerüchte gingen schon am Samstagabend los – bis selbst der Briloner Bürgermeister während des Kirmesfrühstücks proaktiv die Rettungs- und Polizeikräfte ansprach: Ein Mädchen (16) soll auf der Briloner Michaeliskirmes aufgrund vonK.O.-Tropfen in ihrem Drink zusammengebrochen sein. Angeblich sei sie intubiert worden, kurz nachdem sie im Krankenwagen gewesen sei. Jetzt hat die Polizei aber die Ergebnisse der Blutuntersuchung erhalten und die sprechen eine klare Sprache.

„Wir haben keine Hinweise auf eine Straftat“, sagt die Polizei im HSK zu dem Vorfall

So gibt die Kriminalpolizei Brilon an, dass in der Blutprobe der jungen Frau keine Spuren von K.O.-Tropfen oder anderer Substanzen entdeckt worden sind. „Wir haben keine Hinweise auf eine Straftat“, bestätigt Pressesprecher Volker Stracke. Wieso es dem Mädchen am Kirmessamstag in der Nacht so schlecht gegangen war, das könne er nicht sagen. Gegen 00.45 Uhr war das Mädchen mit ihren Begleitern auf dem Kirmesgelände in der Innenstadt unterwegs gewesen, als es ihr plötzlich zunehmend schlechter ging. Der herbeigerufene Rettungswagen sei rechtzeitig gekommen, noch im Wagen habe das Mädchen intubiert werden müssen. Dass eine Intubation stattgefunden hat, konnten aber weder Polizei noch DRK beim Kirmesfrühstück gegenüber der Westfalenpost konkret bestätigen. Bestätigt ist allerdings, dass das 16-jährige Mädchen im Krankenhaus lag und dort eine Blutprobe entnommen wurde, um etwaige K.O.-Tropfen nachzuweisen.

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K. O.-Tropfen sind häufig geschmacks- und geruchlos – und schwer nachzuweisen

K. O.-Tropfen oder andere betäubende Mittel sind häufig geschmacks- und geruchlos und werden von Tätern oft bei Großveranstaltungen in Becher gemischt. Wie oft das bisher im Hochsauerlandkreis der Fall gewesen ist, dazu kann die Polizei keine Auskunft geben. „Wir erfassen diese Fälle nicht in einer eigenen Statistik“, sagt Volker Stracke, der zuvor mit der Kriminalpolizei Rücksprache gehalten hat. Blutproben müssen innerhalb nur weniger Stunden entnommen werden, da die K.O.-Tropfen ansonsten nicht mehr nachweisbar sind.