Brilon/Hochsauerlandkreis. Die Grippesaison steht an: Ärzte und Apotheken verteilen die Schutzimpfung im HSK. Welcher Impfstoff kommt und wer sich nun impfen lassen sollte.
Mitte Oktober steht für viele der jährliche Impftermin auf dem Plan, nicht gegen Corona, aber gegen die Grippe. Gerade vulnerable Gruppen wie Senioren lassen sich jährlich mit der Impfung schützen. Doch wann macht die Impfung Sinn und wo bekommt man sie? Einen Überblick liefern die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die Adler-Apotheke in Brilon.
Lesen Sie auch: Sean Welsh von der Jazz Police Olsberg über die USA-Reise
Lesen Sie auch:Frau mit Enkeltrick betrogen: Briloner Anwalt verklagt Bank
Warum ist die Grippeschutzimpfung so wichtig?
„Die Grippeschutzimpfung bietet den besten Schutz gegen Influenza. Angesichts der COVID-19-Pandemie ist es auch in dieser Grippesaison besonders wichtig, dass sich insbesondere möglichst viele Risikopatienten impfen lassen, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, erklärt Stefan Kuster, Sprecher der KVWL. „So sinkt besonders in den Risikogruppen bei Geimpften die Wahrscheinlichkeit schwerer oder tödlicher Verläufe einer Grippeerkrankung. Auch wer sich trotz einer Impfung ansteckt, ist besser geschützt. Denn viele Studien zeigen, dass die Erkrankung bei Geimpften milder verläuft als bei Ungeimpften.“
Welcher Impfstoff wird für die Impfung verwendet?
Die Grippeschutzimpfung erfolgt auch in der Impfsaison 2022/2023 mit einem Vierfach-Impfstoff. In der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gefolgt. „Somit wird zur Grippeimpfung ein quadrivalenter Impfstoff verwendet, der sich aus den jeweiligen, von der WHO aktuell empfohlenen Influenza-A/B-Stämmen zusammensetzt. Die Stammzusammensetzung für 2022/2023 weicht von der für die Saison 2021/2022 ab“, so Kuster. Die STIKO empfiehlt, bei Personen ab dem Alter von 60 Jahren einen inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) zu verwenden. Im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen enthält der inaktivierte, Virfach-Hochdosis-Impfstoff auch die vierfache Antigenmenge. „Ältere Menschen sprechen in der Regel auf Influenza-Impfstoffe nicht so gut an wie jüngere, da das Immunsystem mit zunehmendem Alter schwächer wird. Die erhöhte Antigenmenge soll bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken“, so Kuster. In Deutschland ist aktuell nur der Influenza-Hochdosis-Impfstoff Efluelda® von Sanofi zugelassen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in einer Rechtsverordnung klargestellt, dass Personen ab 60 Jahren bei einer Impfung gegen Influenza in der Impfsaison 2022/2023 auch einen herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff erhalten können (genau wie in der Impfsaison 2021/2022).
Wer darf und wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen?
Kuster erklärt: „Die Schutzimpfungs-Richtlinie gibt vor, welche Impfungen bei welchen Personen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgenommen werden können.“ Grundlage bilden die jeweils aktuellen Empfehlungen der STIKO. Danach ist die Grippeimpfung laut KVWL vorgesehen für:
• Personen ab 60 Jahre
• Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, beispielsweise chronische Herz-Kreislauf-, Leber-, Nieren- oder Stoffwechselkrankheiten, chronische Krankheiten der Atmungsorgane, HIV-Infektion, chronische neurologische Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose etc.
• Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (bei erhöhtem Risiko infolge eines Grundleidens ab erstem Schwangerschaftsdrittel)
• Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnten
• Personen mit beruflich bedingten Indikationen zur Impfung aufgrund erhöhter Gefährdung, zum Beispiel bei Personen mit viel Publikumsverkehr und beim medizinischen Personal
Wann sollte man sich impfen lassen?
„Eine zu frühe Impfung empfiehlt sich nicht, um möglichst während der gesamten, erst später einsetzenden Grippe-Welle gut geschützt zu sein. Viele Arztpraxen impfen deshalb erst ab Mitte Oktober, Ausnahmen sind zum Beispiel vor Reisen möglich!", erklärt Kuster. Noch ist der Startschuss für die neue Influenzasaison nicht gefallen. Diese beginnt nach Definition des Robert Koch-Instituts (RKI) auf der nördlichen Halbkugel mit der 40. Kalenderwoche, also Anfang Oktober, und dauert bis zur 20. Kalenderwoche des Folgejahres (Mitte Mai). „In dieser Zeit zirkulieren die Grippeviren am stärksten. Als optimalen Impfzeitpunkt nennt das RKI Mitte Oktober bis Mitte Dezember“, so Kuster.
Wo kann ich mich gegen Grippe impfen lassen?
„Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe stehen für Impfungen bereit. Bürgerinnen und Bürger wenden sich zur Terminvereinbarung idealerweise an ihre Hausarztpraxis“, sagt Kuster. Aber auch in den Apotheken können Grippeschutzimpfungen verabreicht werden. So hat die Adler-Apotheke in Brilon schon im letzten Jahr Grippeimpfungen verteilt. „Wir haben die Schulungen schon im letzten Jahr gemacht und werden auch in diesem Jahr ab Mitte Oktober das Angebot an die Kunden richten“, so Apothekerin Sandra Dietrich-Siebert. Online könne man zu dem Zeitpunkt auf der Apothekeneigenen Website Termine vereinbaren oder sich telefonisch melden. Mitgebracht werden muss der Personalausweis, der Impfausweis und die Gesundheitskarte. „Zu empfehlen ist auch, den Medikamentenplan mitzubringen, wenn es einen gibt, um sich zur Sicherheit ein Gesamtbild zu machen“, betont Dietrich-Siebert. Wichtig sei auch, dass die Menschen gesund zur Impfung kommen, Autoimmunerkrankte sollten nicht in einem Schub sein.
Kann man sich gleichzeitig gegen Grippe und Corona impfen lassen?
Laut Empfehlung der STIKO können COVID-19-Impfungen und die Verabreichung anderer sogenannter Totimpfstoffe gleichzeitig erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Grippeimpfung, sofern eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht. „In diesem Fall soll die Injektion jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen“, so Kuster.