Brilon. Die katholische Marienschule Brilon verankert eine neue Kleiderordnung. Das sorgt bei Schülern zunächst für wenig Freude. Was nun verboten ist.

Wann ist kurz zu kurz? Dieser Frage ging jetzt die Marienschule in Brilon nach. Die Schulleitung hat die Hausordnung überarbeitet und dort klar vorgeschrieben, welche Kleidung ab sofort von den Schülerinnen und Schülern nicht getragen werden darf.

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Laut Schulleiter Jürgen Mehler war dieser Schritt nach langer Zeit notwendig. Grund sei die neue Präventionsordnung, die am 1. Mai in Kraft getreten war. Die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ gilt in den fünf katholischen Bistümern in Nordrhein-Westfalen. Eines davon ist das Erzbistum Paderborn, dem Träger der Marienschule.

Keine Hotpants für Mädchen, keine Muskelshirts für Jungs

„Wir wollen vermeiden, dass die Schüler in knapper Kleidung herumlaufen wie Hotpants oder Bustiers“, so Mehler. Die Kleiderordnung gelte aber nicht nur für Mädchen, sondern ebenso für die Jungs an der Schule. Sie dürfen beispielsweise keine Muskelshirts mehr tragen. Meist seien es aber die Schülerinnen, die in zu knapper Kleidung die Schule besuchen.

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Mehler erklärt, dass die Kinder und Jugendlichen den gesunden Menschenverstand bei der Kleiderwahl nutzen sollen, um selbst herauszufinden, ob das rausgesuchte Outfit stofflich zu knapp bemessen ist. Auch die Eltern stünden dabei mit in der Verantwortung. „Sie sollten erkennen können, wenn Kleidung zu knapp ist. Salopp gesagt: Der Popo sollte beim Treppengang bedeckt bleiben.“

Keine Folgen für die Schüler

In den Klassen waren die neuen Regelungen thematisiert worden und sorgten für einen kleinen Schockmoment. Laut der Schulleitung hätten die Schülerinnen und Schüler die neue Hausordnung so verstanden, dass nun auch kurze Hosen verboten seien. Das ist aber nicht der Fall. Nach der entsprechenden Aufklärung sei das neue Reglement auf Verständnis gestoßen, nachdem die Missverständnisse aus der Welt geschafft wurden.

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Ein großes Problem sei zu knappe Kleidung in der Vergangenheit aber nicht gewesen und neu seien die Regelungen auch nicht. Sie sind allerdings erst jetzt auch festgeschrieben in der Hausordnung. Wer sich an die Hausordnung nicht hält und wiedererwarten doch mit Muskelshirt, Hotpants oder sonstigem zum Unterricht erscheint, wird aber nicht von diesem ausgeschlossen. Laut Mehler würde von den Lehrkräften das Gespräch gesucht und auf die entsprechende Regel hingewiesen.

Schulgesetz macht keine Vorgaben für die Kleidung

In den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer ist alles Mögliche geregelt, Bekleidungsfragen spielen aber keine Rolle. Hier ist die Eigeninitiative der Schulen gefragt. Sie können bei Bedarf in ihren jeweiligen Schul- bzw. Hausordnungen festlegen, wie die Schüler bekleidet sein sollen, bzw. wie nicht.

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Egal wie die Vorschriften aussehen – sie werden normalerweise nicht allein im Direktorat beschlossen, sondern durch die Schulkonferenz, die aus Eltern, Lehrern und teilweise auch Schülern besteht.

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In Deutschland gibt es – jedenfalls an öffentlichen Schulen - keine Schuluniform. Dennoch kann in die Persönlichkeitsrechte der Schüler eingegriffen werden. Solche Einschnitte sind möglich, um sicherzustellen, dass Kleidung nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die guten Sitten verstößt. Auch wenn die Schule die Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags in Gefahr sieht oder wenn ein Outfit die schulische Ordnung stört, kann Kleidung verboten werden.