Brilon. Auf 2,3 Millionen Euro Schadensersatz hat ein Unternehmen aus Bayern die Stadt Brilon verklagt. Donnerstag wird am Landgericht verhandelt.
Es steht viel Geld auf dem Spiel: Vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht Arnsberg kommt es am Donnerstag um 12 Uhr zu einem Verfahren zwischen der Stadt Brilon und einem Unternehmen aus Bayern. Ursprünglich ging es um Schadensersatzforderungen in Höhe von fast 1,7 Millionen Euro, die die Firma von der Stadt einfordert. Wie Landgerichtssprecherin Leonie Maaß auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte, habe es eine Klage-Erweiterung gegeben. Die neuen Forderungen belaufen sich nun auf 2,3 Millionen Euro. Hintergrund ist eine neue Berechnung (Käferholz/Industrieholz).
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Klage wurde erweitert
Den Anspruch macht das Unternehmen aus Bayern als Erstattung für entgangenen Gewinn geltend. Im September 2020 hatte der Stadtforst mit dem Holzhändler aus Bayern einen Vertrag über 80.000 Festmeter Käferholz geschlossen. Damals erstickte die Stadt des Waldes in Holz. 50.000 Festmeter waren garantiert, die restlichen 30.000 Festmeter sollten abhängig von der Verfügbarkeit gemacht werden, so äußerte sich der Geschäftsführer der Firma im Dezember 2021 gegenüber der WP. Dass er in Brilon wegen des Holzkaufs vorstellig geworden sei, habe mit dem Bahnanschluss zu tun gehabt. Das Unternehmen, das nach Angaben des Geschäftsführers „eine mittlere sechsstellige Festmetermenge“ pro Jahr umsetzt, war indes nicht lange allein. Auch ein etablierter Großabnehmer sei hinter dem Holz her gewesen und habe die Stadt mit Tiefstpreisen an der ausgestreckten Hand verhungern lassen wollen. Erst durch sein Unternehmen habe wieder Wettbewerb eingesetzt, so der Unternehmer damals.
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Vorsorglich Geld im Haushalt zurückgestellt
Als Anfang 2021 die Preise anzogen, sei der Holznachschub ins Stocken geraten. Er habe deswegen sogar Züge absagen müssen, es sei „alles mit Mengen und Preisen terminiert“ gewesen. Er hätte ja sogar Verständnis gehabt, wenn kein Holz mehr verfügbare gewesen wäre. Aber es sei ja welches da gewesen. In der Klage soll es um 32.000 Festmeter gehen, die das Unternehmen aus Bayern nach seinen Angaben nicht mehr erhalten hat. Pro Festmeter macht die Firma einen Gewinnausfall von rund 50 Euro, je nach Charge, geltend. Die Stadt als Beklagte, so Leonie Maaß, vertrete hingegen die Ansicht, den Vertrag laut Absprache erfüllt zu haben. 1,7 Millionen Euro hat die Stadt bereits für eine „potenzielle Schadenersatzpflicht und mögliche Verfahrenskosten“ als Rückstellung nachträglich in ihre Haushaltsplanung 2022 aufgenommen. Das Thema Vergabepraxis im Bereich Holz beschäftigt aus nachvollziehbaren Gründen auch den Rat der Stadt. Alle Fraktionen haben dafür entsprechende Anträge gestellt. Es ist geplant, für den Forstbereich eine eigene Vergabedienstanweisung mit allen entsprechenden Regelungen aufzustellen und beschließen zu lassen. Hierzu soll jedoch erst noch in der Ratssitzung am 18. August weiter beraten werden.
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In kaum verständlichem Amtsdeutsch heißt das bis dahin in dem Beschluss: „Unter der Annahme der Anträge aller antragstellenden Fraktionen zieht der Rat der Stadt Brilon gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der sich aus der Sonderprüfung des Rechnungsprüfungsamtes des HSK ergebenden Folgen und der notwendigen Änderungen der grundsätzlichen Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen und den Abschluss von Holzlieferverträgen sowie der dafür relevanten Regelungen und Dienstanweisungen einstimmig an sich.“
Ratssitzung im August
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens am Donnerstag wird der Rat im Augst Redebedarf haben. Das Verfahren beginnt vermutlich mit einem Gütevorschlag; sollten sich die Parteien darauf einigen, könnte die Sache schnell vom Tisch sein. Wenn nicht, sind mehrere Optionen möglich. Zeugen sind zu dem Termin nicht geladen.