Winterberg/Arnsberg. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Winterberger vor, Stoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln verkauft zu haben. Es geht auch um Waffen.
Vor der zweiten großen Strafkammer am Landgericht in Arnsberg muss sich derzeit ein 42-jähriger Winterberger verantworten, der Stoffe zur Herstellung von Amphetaminen und Ecstasy in seiner Wohnung aufbewahrt haben soll.
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Der genaue Vorwurf beinhaltet, dass der Angeklagte am 13. November vergangenen Jahres in seiner Wohnung insgesamt 26,96 Gramm MDMA-Zubereitung mit einem Wirkstoffgehalt von 24,2 Prozent und einer Wirkstoffmenge von 6,52 Gramm MDMA-Base aufbewahrt haben. MDMA ist ein synthetisches Amphetaminderivat mit stimulierender und leicht halluzinogener Wirkung. Seit den 80er Jahren ist MDMA unter der Bezeichnung Ecstasy als synthetische Partydroge bekannt.
Amphetamine in Wohnung eines Winterbergers?
Außerdem sollen sich in der Wohnung des Winterbergers 28,107 Gramm Amphetaminsulfatzubereitung mit einem Wirkstoffgehalt von 12,1 Prozent und einer Wirkstoffmenge von 3,39 Gramm Amphetaminbase sowie 93,658 Gramm Amphetaminsulfatzubereitung und einem Wirkstoffgehalt von 10,9 Prozent und einer Wirkstoffmenge von 10,2 Gramm Amphetaminbase befunden haben.
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Weitere Mengen Amphetaminsulfatzubereitung sollen sich vor Ort befunden haben, allerdings habe der Angeklagte diese am selben Tag gegen 19.45 Uhr an seiner Wohnanschrift an einen Dritten für einen Kaufpreis von 215 Euro verkauft haben. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln soll der Angeschuldigte ein Klappmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge, ein großes Beil, funktionsfähige Reizstoffsprühgeräte sowie eine Armbrust aufbewahrt haben, um seine Betäubungsmittelgeschäfte abzusichern.
Die Verhandlung wird am Dienstag, 17. Mai, fortgesetzt.