Hochsauerland. Was das nun der große Wurf oder nur ein Mehr an Bürokratismus? 496 Personen aus der Pflege wurden beim HSK als ungeimpft gemeldet. Was heißt das?
Bringt sie tatsächlich etwas oder hat sie den Gesundheitsämtern bloß weitere Arbeit aufgebürdet? Es geht um die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, die seit dem 16. März deutschlandweit gilt. Wer in einer Pflege-Einrichtung arbeitet, muss seitdem geimpft sein. Ist er/sie es nicht, geht die Meldung ans Gesundheitsamt. Und dort nimmt die Bürokratie ihren Lauf.
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Großer Bürokratie-Aufwand
Allein beim HSK mussten dafür sechs Mitarbeiter/innen abgestellt werden. Jede Einrichtung, die ungeimpfte Mitarbeitende hat, musste sich auf einer Internetseite des HSK registrieren und personenbezogene Daten digital an das Gesundheitsamt übermitteln. Wie sieht die Bilanz beim Kreis aus?
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„149 Einrichtungen haben 496 Personen gemeldet. Je ein Drittel der Betroffenen kommt aus Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und sonstigen medizinisch/pflegerischen Bereichen. Alle Personen wurden angeschrieben und aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen“, sagt HSK-Sprecher Martin Reuther. Die Rückmeldungen würden derzeit gesichtet und bewertet. 127 Fälle davon sind demnach abgeschlossen, da entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Reuther: „In 84 Fällen wurden ärztliche Atteste vorgelegt, die in den meisten Fällen nicht ausreichend sind.“ Damit geht das Procedere weiter. Die nächsten Schritte sind: Vorlage der unzureichenden ärztlichen Zeugnisse an Gutachter der Ärztekammer, Anhörung der Einrichtungen und der Heimaufsicht. Erst wenn alle Stellungnahmen vorliegen, wird über das weitere Vorgehen entschieden. Die Anschreiben an die Betroffenen enthalten theoretisch den Hinweis, dass eine fehlende Mitwirkung ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Reuther: „Der HSK will davon aber keinen Gebrauch machen.“
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Freigestellt oder weiter arbeiten?
Und was passiert mit den 496 Personen? Sind die freigestellt oderkönnen sie weiter arbeiten? Dazu Caritas-Vorstand Hans-Georg Eirund aus Brilon: „Von uns wurden 23 Personen beim Gesundheitsamt gemeldet. Bislang sind alle Fälle noch in der Prüfung und es wurde kein Betretungsverbot durch den HSK ausgesprochen. Deshalb gab es von uns auch keine Freistellung.“
Hat die bundesweite Regelung denn dann überhaupt irgendetwas in Richtung Impf-Motivation bezweckt? Eirund: „Die Impfpflicht macht weiter Sinn, weil die Gefahr sich nicht verändert hat und weil wir im Herbst von neuen Virusvarianten und starkem Infektionsgeschehen ausgehen müssen. Es geht also nicht nur um das Hier und Jetzt, sondern auch darum, die zukünftigen Probleme abzusichern.“ Man stelle sich insgesamt dafür auf, den Spätsommer und Herbst im Sinne der Menschen, die bei der Caritas arbeiten und betreut werden, sicher zu gestalten. Dazu gehörten weiterhin Schutz- und Hygienevorkehrungen, Testungen sowie Organisationsmaßnahmen. Eirund: „Corona kann leider nicht als beendet erklärt werden. Die nachhaltigen Folgen sind ebenfalls im Blick und müssen ebenso berücksichtigt werden.“ Als Caritas sehe man seine Verantwortung auch darin, solidarisch mit und zu den Schwächeren dieser Gesellschaft zu stehen, die sich nur bedingt selbst schützen können.