Hochsauerland. Tiere, die mit ihren Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, müssen beim Veterinäramt gemeldet werden. Grund: Tollwutgefahr.
Keine Frage: Der Fokus beim Krieg in der Ukraine ist auf die Menschen gerichtet, die dort alles verlieren, unendliches Leid erfahren und zum Beispiel nach Deutschland flüchten müssen. Mit ihnen kommen aber auch immer mehr Haustiere in den Hochsauerlandkreis. Und das ist nicht ganz unproblematisch: Da die Ukraine als Risikogebiet für Tollwut gilt, müssen zum Beispiel mitgebrachte Hunde und Katzen auf ihren Tollwutstatus getestet werden. Das bestätigte auch der Hochsauerlandkreis auf Anfrage unserer Zeitung.
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Tiere müssen untersucht werden
Die Untersuchung stelle sicher, dass die Tiere nicht unerkannt Erreger ins seit 2008 tollwutfreie Deutschland einschleppen, diese hier verbreiten und so die Gesundheit von Tieren und Menschen erheblich gefährden, so Kreisveterinär Dr. Andreas Guzik. Hunde und Katzen, die von den Flüchtlingen mitgebracht werden, müssen daher zunächst zwingend in Quarantäne. Solange bis eine Impfung gegen diese Viruserkrankung nachgewiesen oder nachgeholt ist, dürfen sie keinerlei Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben.
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Die Untersuchung und die Organisation der Quarantäne erfolgt durch das Veterinäramt, so Dr. Guzik gegenüber unserer Zeitung. Das Veterinäramt hat mit allen Ordnungsbehörden der Kommunen im HSK Kontakt aufgenommen. Von dort bekommt der Kreis die Rückmeldung über Flüchtlinge, die sich mit Tieren in der Stadt aufhalten. Schlussendlich muss das Veterinäramt in jedem Einzelfall raus fahren und prüfen, ob entsprechende Nachweise vorliegen und ob eine Quarantäne in häuslicher Umgebung möglich ist. „Wir sind da auch auf die Mithilfe der Betreuer oder der Paten vor Ort angewiesen, weil es große sprachliche Barrieren gibt“, so Dr. Guzik. Er warnt aber auch ausdrücklich vor Panikmache: Das Friedrich-Loeffler-Institut habe die Wahrscheinlichkeit, dass ein ungeimpfter Hund oder eine ungeimpfte Katze das Virus übertragen könne, als sehr gering eingestuft.
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40-tägiges Procedere
Das ganze Procedere von Kontrolle, Quarantäne und Impfung dauere etwa 40 Tage, so Dr. Guzik. Die eigentliche Kontrolle seitens des Veterinäramtes sei eigentlich eine kostenpflichtige Amtshandlung; in diesem Fall werde man aber von Gebühren absehen. Mit Tierärzten führe man Gespräche, wie man die Kosten für Impfungen und Bluttests möglichst gering halten könne. Familien mit Tieren, die bei Bekannten oder Verwandten untergekommen seien und sich nicht bei ihrer Stadt gemeldet hätten, werden gebeten, direkt mit dem Veterinäramt Kontakt aufzunehmen.
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Geflüchteten, die keine Freunde oder Verwandten haben, bei denen sie mit ihren Haustieren unterkommen können, droht vor allem in größren Flüchtlingsaufnahmestellen womöglich ein weiterer schmerzlicher Abschied. Der Deutsche Tierschutzbund hat bereits von einer „nicht-humanitären Katastrophe“ gesprochen. Ähnlich wie Obdachloseneinrichtungen verbieten viele Flüchtlingsunterkünfte die Tierhaltung aus hygienischen Gründen und wegen des Seuchenschutzes. Für Menschen, die bereits ihre Heimat, ihr Zuhause, ihre Verwandten und Freunde zurücklassen müssten, sei es „eine weitere Katastrophe, wenn sie sich auch noch von ihrem geliebten Tier trennen müssen, mit dem sie gemeinsam die Flucht überstanden haben“, so der Tierschutzbund. Damit das nicht passiert, gibt es viele Privatinitiativen, die Hunde vorübergehend aufnehmen und den weiteren Kontakt zwischen Hund und Herrchen/Frauchen ermöglichen.