Brilon. Die Grundsteuer wird neu berechnet. Damit gehen wichtige Änderungen einher. Nach Anfrage beim Finanzamt Brilon müssen Sie folgendes wissen:

Ein Haus zu besitzen, bedeutet ganz schön viel Arbeit. Die fällt nicht nur im Garten oder bei der Pflege des Gebäudes an. In diesem Jahr ist mit dem Eigentum auch jede Menge Schreibtischarbeit verbunden. Denn das Finanzamt muss die Grundsteuern neu berechnen. Und ob er oder sie will oder nicht - da muss jeder und jede ran. Wir haben beim Finanzamt Brilon nachgefragt, was auf den Einzelnen zukommt. Gianluca Fischer, stellv. Pressesprecher der NRW-Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, hat darauf geantwortet:

Was ist die Grundsteuer überhaupt? Geht es um meinen „Grundbesitz“ (also um Gebäude und unbebauten Flächen) und woraus resultiert die Pflicht einer Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Real- und Objektsteuer, mit der das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung besteuert wird. Neben Wohngrundstücken unterliegen auch gewerblich genutzte Grundstücke und Flächen in der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer. Sie ist an die Gemeinde zu entrichten.

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Warum ist eine Neuberechnung der Grundsteuer überhaupt erforderlich und wen betrifft sie?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Deshalb musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedeten, sogenannten Bundesmodell nachgekommen, welches bundesweit gilt, sofern ein Land nicht von der im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzten Möglichkeit Gebrauch macht, eine Öffnungsklausel zu nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder. Das neue Grundsteuerrecht findet ab dem 1. Januar 2025 Anwendung. Die Grundsteuerreform betrifft alle Personen, die am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind.

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Wie viele Steuerzahler sind im Bereich des Finanzamtes Brilon betroffen?

Allein in Nordrhein-Westfalen sind Grundvermögen (rund 6 Millionen wirtschaftliche Einheiten) und land- und forstwirtschaftliches Vermögen (rund 500.000 wirtschaftliche Einheiten) neu zu bewerten. Im Bereich des Finanzamtes Brilon sind das rund 40.000 Grundstücke und rund 9.500 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

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Werde ich dazu aufgefordert, die Daten zu melden oder gibt es schon jetzt eine Frist, bis wann gemeldet werden muss?

Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe wird im Frühjahr 2022 durch eine öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen erfolgen. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wird die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Übermittlung der Daten, wie z.B. das Aktenzeichen, die Grundstücksart und die Grundstücksfläche, unterstützen. Dazu werden den Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ab Mai alle Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind, in einem individuellen Informationsschreiben zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden weitere Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. eine Hotline und eine zentrale Internetseite unter www.grundsteuer.nrw.de eingerichtet. Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 sind die Feststellungserklärungen digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen.

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Ich habe gelesen, dass die Angaben nur per „ELSTER“ möglich sind. Gibt es Papier-Ausnahmen? Was machen ältere Menschen, die mit dem Online-Tool noch nie zu tun hatten?

Die Feststellungserklärung muss digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dies erfolgt in der Tat über das Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de). Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. ELSTER wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern bereits für die Einkommensteuererklärung genutzt. Wer noch keinen eigenen Zugang hat, kann sich jetzt unter www.elster.de registrieren. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden. Die Einreichung von Belegen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In besonderen Ausnahmefällen können beim Finanzamt Papiervordrucke angefordert werden.

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Wer bekommt die Angaben – das Finanzamt oder direkt die Stadt?

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen.

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Welche Angaben muss ich machen? Woher bekomme ich die Daten, was Wert von Grundstück und Gebäude anbelangt und sind diese Informationen kostenpflichtig? Gibt es in irgendeiner Form Beratungs-/Unterstützungsmöglichkeiten bei der Grundsteuer-Erklärung?

Ab Mai werden den Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken alle Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind zur Verfügung gestellt. Die Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übernommen werden. Für Wohngrundstücke sind unter anderem folgende Angaben erforderlich: Grundstücksfläche, Grundstücksart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes.

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Ist davon auszugehen, dass die Grundsteuer dadurch künftig teurer wird?

Es ist beabsichtigt, die Grundsteuer für die Städte und Kommunen aufkommensneutral zu reformieren. Das Ministerium der Finanzen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern erhöht, gesenkt oder gleich gelassen werden. Für den einzelnen Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass die zu zahlende Grundsteuer sinken, steigen oder gleichbleiben kann.

Was passiert, wenn ich nichts melde?

Wenn der Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht mitgeteilt werden, wird zunächst an die Abgabe der Erklärung erinnert bzw. gemahnt. Ist dies erfolglos, hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.

Kann ich die Berechnung der Grundsteuer an meinen Steuerberater vergeben und die Kosten dafür bei der nächsten Erklärung geltend machen?

Steuerberatungen und Grundstücksverwaltungen (bezüglich der von ihnen verwalteten Objekte) sind dazu befugt, die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts und im weiteren Verfahren zu unterstützen und zu vertreten. Für die Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten gelten, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

Wird unterschieden zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien?

Ja. Der Grundsteuerwert eines bebauten Grundstücks ist entweder nach dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren zu ermitteln. Welches Verfahren für das zu bewertende Grundstück anzuwenden ist, richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart. Wohngrundstücke, also Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum werden im Ertragswertverfahren bewertet. Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Warum gibt es Unterschiede bei den Bundesländern, was die Datenerhebung betrifft?

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Ende 2019 verabschiedeten, sogenannten Bundesmodell die gesetzliche Neuregelung geschaffen. Diese gilt bundesweit, sofern ein Land nicht von der im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzten Möglichkeit Gebrauch macht, eine Öffnungsklausel zu nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder.