Hochsauerlandkreis. Ein evangelischer Pfarrer im Kirchenkreis ist vom Dienst freigestellt worden, weil er ungeimpft ist. Haben Pfarrer besondere Fürsorgepflichten?

In puncto Impfungen stehen nicht nur die Pflegeberufe in einer besonderen Verantwortung. Es gibt einige Bereiche, in denen Menschen einander sehr nahe kommen – wie zum Beispiel Pfarrer und Pfarrerinnen, die häufig Kontakt Menschen haben. In Werl hat die evangelische Kirchengemeinde einen Pfarrer freigestellt, weil er nicht gegen Corona geimpft ist. Damit ist das Presbyterium der Empfehlung der Westfälischen Landeskirche gefolgt, wonach Pfarrer eine besondere Fürsorgepflicht für die Gemeinde haben.

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Hans-Albert Limbrock, Öffentlichkeitsreferent im Evangelischen Kirchenkreis Soest-Arnsberg, erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, dass der Kirchenkreis nur von einer weiteren Pfarrerin wisse, die nicht geimpft sei und sich entsprechend geäußert habe. Ob es noch weitere gebe, entziehe sich seiner Kenntnis, sei aber unwahrscheinlich. Eine Impfpflicht für Pfarrer bzw. Pfarrerinnen gebe es nicht. Wohl aber eine Empfehlung des Superintendenten und der Landeskirche.

Keine Frage von „so oder so“

Bereits im vergangenes Frühjahr habe man Impfangebote organisiert, die auch vom überwiegenden Teil genutzt worden seien. Limbrock verweist in dem Zusammenhang auf ein Interview mit der Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, in den ARD-Tagesthemen. Kurschus sieht eine Impfung gegen das Coronavirus darin als Pflicht an. Sie halte es für wichtig, dass sich Menschen, die die Möglichkeit haben und bei denen nicht eine Krankheit oder ganz besondere körperliche Situation vorliegt, impfen lassen. Sie halte es nicht für eine individuelle Entscheidung, bei der man „so oder so“ sagen könne.

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Kirchliches Leben ermöglichen

Das Erzbistum Paderborn und seine Mitarbeitenden hielten sich streng an alle geltenden Auflagen, betonte der Sprecher des Erzbischöflichen Generalvikariates, Benjamin Krysmann auf Nachfrage. Man tue alles dafür, um kirchliches Leben zu ermöglichen. Er verweist auf eine verbindliche Info an Priester, Diakone und Gemeindereferentinnen und -referenten sowie Ordensgemeinschaften. Dort heißt es: „Zur Ausübung des pastoralen Dienstes bedarf es der Vorlage eines gültigen Impf- bzw. Genesenennachweises oder eines aktuellen Testnachweises (maximal 24 Stunden bei Schnelltest, 48 Stunden bei PCR-Test). Die genannten Nachweise sind während des Dienstes mitzuführen sowie vom Vorgesetzten zu kontrollieren und die Kontrolle zu dokumentieren. Die Testnachweise sollen täglich kontrolliert werden. Lediglich an Tagen, in denen eine Person ausschließlich im Homeoffice arbeitet und im Vorhinein ausgeschlossen werden kann, dass es im Laufe des Tages zu Kontakten zu Mitarbeitenden, oder dienstlich bedingt zu anderen Personen kommen kann, entfällt die Testpflicht.“

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Möglicherweise gebe es Personen, die nicht geimpft seien, sagte Krysmann. Es habe aber aus dem Bistum keinerlei Beschwerden gegeben, zumal ja die genannten Auflagen eingehalten würden. Schon in einer Presse-Mitteilung vom September 2021 hatte Erzbischof Hans-Josef Becker erklärt: „Für mich persönlich ist die Schutzimpfung das bisher einzige Mittel, um die Pandemie langfristig wirksam beenden zu können. Damit betrachte ich das Impfen auch als einen Teil der Verantwortung dem Nächsten gegenüber.“ Die Entscheidung, sich impfen zu lassen, sei jedoch immer eine persönliche und dürfe von niemandem erzwungen werden, stellt der Paderborner Erzbischof gleichzeitig klar.